Behindertenrechtskonvention in NRW
Veröffentlicht am von Franz Schmahl
Bild: DIMR/U. Sonnenberg
Berlin (kobinet) Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat Anfang März die Begleitung und Überwachung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen intensiviert. „Wir begrüßen es sehr, dass die Landesregierung NRW die Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderungen von einer unabhängigen Institution dauerhaft begleiten lässt und damit das Deutsche Institut für Menschenrechte betraut hat", erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts. „Damit unterstreicht die Landesregierung, dass sie die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention ernst nimmt."
Der Landtag NRW hat 2016 als erstes Bundesland mit dem Inklusionsstärkungsgesetz Nordrhein-Westfalen (ISG NRW) einen übergreifenden rechtlichen Rahmen für die Umsetzung der UN-Konvention in Landesrecht geschaffen. „Das Gesetz ist natürlich kein Selbstläufer. Jetzt kommt es auf die Umsetzung in der Praxis der staatlichen Stellen an, ob durch das Gesetz die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention besser erreicht werden", so Aichele weiter.
Aufgabe der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention ist beispielsweise die Beratung der Landesregierung bei Gesetzgebungsverfahren, die Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen haben. Die Stelle berät auch Behörden und Gremien, die auf unterschiedlichen Ebenen die Inklusion von Menschen mit Behinderungen organisieren, unter anderem die Kommunalen Spitzenverbände und die Landschaftsverbände, die Landesbehindertenbeauftragte und den Inklusionsbeirat.

Von Ernst
@ von Interessierte
"Woran hapert es denn bundesweit?"
Am guten Willen von bestehenden Hierarchien sich zu verabschieden und endlich mal zu beweisen, die Würde des Menschen endet nicht beim betreten der Diensträume, sondern der Mensch welcher eintritt mit dem Gefühl des Bittsteller, sollte beim verlassen des Raumes dann das Gefühl haben, alle sich ergebenden Möglichkeiten werden umgesetzt und das Wort Teilhabe ist endlich auch in den Behörden angekommen.
Ein Traum wird es vielleicht bleiben, aber nichts ist unmöglich
Toyota.
Von Interessierte
Mein simpler Vorschlag wäre, nicht fieberhaft danach zu suchen, wie an Ausbildung und Personal , usw.usw. wie die Kosten gesenkt werden können, sondern die Strukturen zu ändern und das Gejammer über den Fachkräftemangel der nicht zuletzt durch ein solches Gebaren ausgelöst wird, einzustellen. Es muss, wie in jedem guten Betrieb investiert werden. Und löst sich so manches Problem von selbst. Das ist nur logisch und wird nicht damit behoben, aus Fachbereichen und auch Fachkräften so eine Art Allzweckeinrichtung zu machen, die mit möglichst wenig Kosten betrieben werden kann.
Von Interessierte
Woran hapert es denn bundesweit? An Anregung, Vorschlägen doch eher weniger. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Kritiker mehr, also die Monitoring-Stelle sich großartig durchsetzt. Von daher würde es mich ernsthaft interessieren, was sich NRW nun wirklich davon verspricht, bzw. gedenkt sich von dieser ohne Zweifel wichtigen Institution überhaupt sagen lässt und dann auch mit notwendigen Räumlichkeiten, Renovierungen, Sanierungen, Aufstockung von Personal und Entbürokratisierung umsetzt. Ich bin keine Pessimistin. Aber hier sehe ich zusätzliche Ausgaben für gute Ratschläge, die nicht angenommen werden wollen. Gründe für Einsparungen, die an erster Stelle stehen, "liefern" die schwächsten dieser Gesellschaft immer . Hört doch endlich auf den Rotstift, ausgerechnet dort anzusetzen, wo es nicht angemessen ist. Das wäre dann ein Schritt nach vor!! Es gibt ja sogar Sachbearbeiter, die sich so verhalten, als wäre es ihnen vorgeschrieben, die Hilfesuchenden möglichst abzuwimmeln oder kurz zu halten. Unglaublich ist das. Sich als Voreiter von Inklusion darzustellen, der sich nun auch noch die Monitoringstelle zur Imagepflege mit ins Boot holt. Ich weiss, das klingt böse. Ich könnte aber drauf wetten, dass ich nicht die einzige bin, die den Glauben daran, dass es um die Teilhabe der Menschen geht, verliert.
Von kirsti
Erinnert sei in diesem Zusammenhang ebenfalls, dass auf Ladung der Fraktion „Die Linke“
Die „Monitoringstelle UN- Behindertenrechtskonvention im Deutschen Institut für Menschenrechte" am 07.11.2016 zur „Öffentliche[n] Anhörung von Sachverständigen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung [zum] Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen
(Bundesteilhabegesetz –BTHG) BT-Drucksache 18/9522“ geladen war.
Diese Ladung bedeutet doch auch Verpflichtung? Oder ist diese Verpflichtung nur eine einseitige?
Von Gisela Maubach
Sofern das Deutsche Institut für Menschenrechte sich nicht in die Schönredner einreihen will, die von einer Umsetzung der UN-BRK reden, während den behinderten Menschen und ihren Angehörigen das Leben zur Hölle gemacht wird, dann möge man bitte deutlich erklären, welche Maßnahmen ergriffen werden, um die Ignoranz der Kostenträger endlich zu beenden.
Zur Erinnerung nochmal ein Zitat aus der Dokumentation "Menschen mit Behinderung im Deutschen Bundestag 26./27. Oktober 2012":
"Der Deutsche Bundestag und das zuständige Ministerium sollen mit geeigneten Mitteln untersuchen, was die Ursachen für das gesetzwidrige Handeln von Behörden und Kostenträgern bei der Bearbeitung und Bescheidung von Anträgen auf Leistungen der Bundesagentur für Arbeit, der Deutschen Rentenversicherung, der Träger der Sozialhilfe und der Krankenkassen sind, und die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um dies abzustellen."
Dieses Zitat findet sich in der entsprechenden Dokumentation des Deutschen Bundestages auf Seite 29 oben.
Bisher erleben wir nur Schönredereien, aber keinerlei Besserung der Realität.
Wir brauchen keine Heucheleien - sondern Tatsachen!
Von Ernst
Kann es nicht sein, dass bei so vielem wie bisher erneut Modellregionen geschaffen wurden, deren Ergebnisse dann bundesweit in den Ländern zur Anwendung kamen? Spricht man nicht schon seit längerem davon, die Regelungen in NRW z.B. Förderstätten etc. auf alle Bundesländer zu übertragen?
Zitat:
"Jetzt kommt es auf die Umsetzung in der Praxis der staatlichen Stellen an, ob durch das Gesetz die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention besser erreicht werden", so Aichele weiter."
Beim Bündnis für Arbeit etc. sehe ich keine Probleme, denn da liegen schon vereinzelt die goldenen Eier im Nest, welche ja auch fleißig gebrütet werden damit es der Henne später mal sehr gut geht, wenn sie über den Hof stolziert.
Bauchschmerzen bereitet mir da eher die Eingliederungshilfe, oder was davon vielleicht mal übrig bleiben könnte?
Wieso kommt auf einmal die Monitoring-Stelle mit einem derartigen Gewicht ins Rennen und was sollte sich mit der Beratung von Herrn Dr. Aichele und Team groß ändern, wenn man sich diesen ganzen Wirbel zum Schein nach dem Staatenbericht in Genf nochmals ins Gedächtnis ruft, sehr wenig wie so oft auch?
Betrachtet man diese neue Entwicklung mit allem was vielleicht dazu gehört, dann kann man sich sicher sein, dass viele Arbeitsplätze von Theoretikern noch sehr lange erhalten bleiben, denn deren Ideen sind immer gefragt wenn es darum geht, neues zu erfinden, bestehendes zu verwässern und gutes abzuschaffen.
Von Annika
Ich kann mich nur anschließen und finde es auch sehr seltsam, dass das Land NRW hier als Vorreiter auftritt.
Wir sind auch (NRW)Betroffene von zermürbenden Verwaltungsakten, einer sehr unfreundlichen Sachbearbeiterin, die völlig genervt reagiert, wenn sie angerufen wird, so dass ich schon geheult habe...Von Hilfe oder Kooperation keine Spur, man muss sich massiv durchsetzen und auf Einiges verzichten wir auch, weil unsere Nerven das auf Dauer nicht durchhalten. Zum Thema Budget (ich habe im Dezember beantragt) wurde mir eine dreimonatige Bearbeitungszeit, da sie so viel zu tun haben, in Aussicht gestellt...Vielleicht sollte man mehr in die Kompetenz und Kundenorientierung der Sachbearbeiter investieren- was nützen große Reden, wenn am Schluss nichts davon ankommt!?
Von kirsti
Anmerkung zur Verunglimpfung des Begriffes des sog. „Gießkannenprinzips“ im Zusammenhang mit Inklusion. Inklusion geschieht für den einzelnen in seinem Lebensumfeld, neudeutsch „in der Mitte der Gesellschaft“. Falls man diesen Gedankengang zu Ende denkt, kann dies nur jeweils einzeln passieren, d.h. man gewährt dem jeweiligen Einzelnen in seiner Situation Inklusion, indem man ihn zusammen mit Anderen an den Dingen teilhaben lässt, wie er es sich wünscht. Wie anders als mit dem verpönten „Gießkannenprinzip“, also der Individualisierung kann dies im Sinne der Inklusion gelingen? Die Inklusion ist demnach nur individualisiert denkbar, alles andere ist Exklusion; d.h. Zusammenballung oder auch Pooling. Bevor sich der Begriff des „Gießkannenprinzips“ als Killerphrase festsetzt und verbreitet, sollte man sich vor Augen halten, dass nur so und nicht anders Inklusion geschieht. Inklusion ist Gießkannenprinzip; auch wenn es der jeweiligen Behörde teurer zu stehen kommt als das Standortdenken oder auch Pooling in Gruppen.
Von Gisela Maubach
Weiteres Zitat aus dem Beitrag:
"Die Stelle berät auch Behörden und Gremien, die auf unterschiedlichen Ebenen die Inklusion von Menschen mit Behinderungen organisieren, . . . "
Solange wir von Behörden wie Schmarotzer behandelt werden und der Wunsch nach Inklusion von eben diesen Behörden noch nicht mal in Erwägung gezogen wird, sondern ohne (!) Prüfung von Zumutbarkeit zur Sondereinrichtung verwiesen wird, sind Beiträge wie dieser hier als reine Heuchelei zu verstehen.
Die ständigen Schönredereien über die angeblich so vorbildliche Inklusion in NRW stehen im krassen Widerspruch zur Realität!
Von Arnold
Endlich scheint einer in Deutschland einmal zu merken das es in Deutschland Menschen mit Beeinträchtigungen gibt ,ob wohl unsere Bundesregierung die UN Behindertenrechtskonvention immer geschickt Umschifft und nicht wahrhaben und nehmen will das es in Deutschland jede Menge Menschen mit Beeinträchtigungen gibt ,denen sind Ihre eigenen Belange ,Ausländer usw.wichtiger ,obwohl behinderte Menschen in Deutschland noch NIE gern gesehen wurden .
Von Gisela Maubach
Zitat aus dem Beitrag:
„Wir begrüßen es sehr, dass die Landesregierung NRW die Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderungen von einer unabhängigen Institution dauerhaft begleiten lässt und damit das Deutsche Institut für Menschenrechte betraut hat", erklärte Valentin Aichele, . . .
Zitat-Ende
Sehr geehrter Herr Aichele,
da ich hier in NRW von der Verwirklichung dieser Rechte noch nichts mitbekommen habe, bitte ich um Mitteilung, wie die Begleitung dabei realisiert werden kann.
Bisher habe ich eher den Eindruck, dass die Verwirklichung von Teilhabe durch Kostenträger so extrem schwer gemacht wird, damit möglichst viele andere diesen Kampf gar nicht erst aufnehmen und auf Leistungen verzichten.
Seit Antragstellung auf ein Persönliches Budget ist bei uns nun deutlich mehr als ein Jahr vergangen, ohne dass die UN-BRK bisher irgendeine Rolle spielt.
Und die Klage beim Sozialgericht wurde gerade erst eingereicht.
Ich bin 60 Jahre alt, und mir wird seitens des Kostenträgers zugemutet, meinen geistig schwerstbehinderten Sohn (der in diesem Monat noch 30 Jahre alt wird) in großem Umfang weiterhin selbst zu betreuen und zu pflegen.
Mir wird mittlerweile nur noch übel, wenn ich lesen muss, dass NRW als erstes Bundesland mit dem Inklusionsstärkungsgesetz "einen übergreifenden rechtlichen Rahmen für die Umsetzung der UN-Konvention in Landesrecht geschaffen" hätte, denn die Realität hat mit der UN-Konvention leider nichts zu tun:
http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/daheim-und-unterwegs/video-gisela-maubach-erzaehlt-warum-sie-ihr-bundesverdienstkreuz-zurueckgegeben-hat--100.html
Von Interessierte
https://www.wp.de/politik/elternverbaende-halten-inklusion-in-nrw-fuer-gescheitert-id209534643.html
Unter diesen Bedingungen kann Inklusion nicht gelingen. Sie belastet Kinder mit Behinderungen“, sagte Bündnissprecher Jochen-Peter Wirths. Die Klassen in den Regelschulen seien meist zu groß, Doppelbesetzungen mit gut qualifizierten Fachkräften die Ausnahme.
Nur ein Beispiel aus dem Bereich Schule. Wenn es nicht so traurig wäre , könnte darüber gelacht werden, wenn man so tut, als wüsste niemand, woran die Realität scheitert. Und es geht, wir wir alle wissen, um viel mehr, als den GU.
Von Interessierte
Der Landtag NRW hat 2016 als erstes Bundesland mit dem Inklusionsstärkungsgesetz Nordrhein-Westfalen (ISG NRW) einen übergreifenden rechtlichen Rahmen für die Umsetzung der UN-Konvention in Landesrecht geschaffen.
Und nun die Monitoringstelle. Insbesondere NRW legt Tempo vor. Allerdings nicht zum Vorteil, sondern zum Nachteil für behinderte Menschen. Wem soll es helfen, wenn alle möglichen Stellen eingerichtet werden, gute Vorgaben machen und es letztendlich daran scheitert, dass nur Sparpakete geschnürt werden. Solange wir in Deutschland sogar darum kämpfen müssen, dass es genügend stille Örtchen gibt, wird auch " Monitoring" nichts ausrichten. Bitte lesen Inklusion NRW.