Misshandlung angezeigt - Verfahren eingestellt

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Bensberg (kobinet) Nach dem Bericht des Team Wallraff über Missstände in Behinderteneinrichtungen wurde von Einzelfällen gesprochen und argumentiert, dass man die Misshandlungen frühzeitig anzeigen hätte sollen. Ein Beispiel zeigt nun, dass solche Verfahren häufig ins Leere laufen. Das Bensberger Amtsgericht hat ein Verfahren gegen eine 61 Jahre alte Pflegerin wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen ohne Auflagen eingestellt. Die Angeklagte soll einem Bericht der Bergischen Landeszeitung zufolge im Juli vergangenen Jahres vor einem Heim für behinderte Menschen in Refrath eine schwer geistig behinderte Frau so grob mit sich gezerrt haben, dass die Frau gestolpert und in große Angst geraten sein soll.

Link zum Bericht in der Bergischen Landeszeitung

Lesermeinungen zu “Misshandlung angezeigt - Verfahren eingestellt” (5)

Von Annika

...was ich damit sagen will, Anzeige ja aber man darf sich kein Eingeständnis eines Fehlers erhoffen und auch kein Mitleid...so traurig es ist!

Von Annika

Bei meinem schwerstbehinderten Sohn wurde im Alter von drei Jahren eine Operation durchgeführt. Dabei operierte der Arzt etwas, das wir garnicht besprochen hatten. Unser Sohn hatte dadurch viele Schmerzen! Wir wollten uns/ihm das nicht gefallen lassen und erstatteten Anzeige...und ... stießen auf völliges Unverständnis-man hatte es auch nur gut gemeint.
Wir wurden gedemütigt und von oben herab behandelt und erhielten letztlich 1000 Euro Schmerzensgeld, die die Versicherung des Arztes gezahlt hat. Damals fühlten wir uns auch "ganz unten".

Von Dr. Theben

Mir fällt da nur das berühmte Tucholsky-Zitat ein. Zeit für eine Individualbeschwerde vor dem UN-Fachausschuss zur UN-BRK ?!

DR. Martin Theben

Von Dagmar B

Zitat der Täterin :

Mit dem Spaziergang habe sie der behinderten Frau etwas Gutes tun wollen: – Quelle: http://www.rundschau-online.de/26264670 ©2017


Tja , das ist halt Deutschland , in Deutschland waren und sind Grausamkeiten gegen Behinderte grundsätzlich damit zu rechtfertigen , das man den Behinderten im Grunde was Gutes tun will.

Von Lesebrille

Hey, wozu die ganze Aufregung, die Bewohnerin hat nichts darüber gesagt, dass es ihr schlecht gegangen ist und blaue Flecke hat sie auch nicht! So what?? (Zynismus off!)

Es gibt Artikel, bei denen müsste permanent ein Betablocker bereitliegen... .

Dass das Opfer sich nicht sprachlich äussern kann und auch keine äusseren Verletzungen davontrug, heisst doch nicht, dass es egal ist, was eine Betreuerin macht. Psychische Gewalt, das möchte man dem Gericht ins Erinnerungsbuch schreiben, hinterlässt keine blaue Flecke am Körper - "nur" auf der Seele.

Vielleicht hat es der Richter aber auch nur "vergessen", dass behinderte Menschen in Heimunterbringung oder anderen Einrichtungen, ein Recht auf gewaltlose Betreuung haben, und dass mit dem Verhalten der Betreuer*innen das Wohlgefühl im Zuhause - das wird regelmässig vergessen - steht oder fällt!

Hier wurde ein Opfer zugunsten einer Täterin vom Gericht im Stich gelassen. Vom Verteidiger höre ich kein Wort des Bedauerns seiner Mandantin, vielmehr eine Rechtfertigung, was eine Wiederholung solchen Verhaltens möglich macht. Die Zuschiebung einer Mitschuld an den Kollegen, macht es nicht besser.

Ich kenne den genauen Wortlaut der Urteilsbegründung nicht, weiss also nicht, wie der Richter zu dem Verhalten der Angeklagten steht, aber mir wird schlecht,wenn ich sehe, dass das Leid des Opfers offenbar - auch für die Presse - kaum ins Gewicht fällt.