Wenn nicht jetzt wann dann?!
Veröffentlicht am von Christian Mayer
Bild: ht
Düsseldorf (kobinet) "Wenn nicht jetzt, wann dann?! Anforderungen und Perspektiven der inklusiven Lösung", so lautet der Titel eines Fachforum, das heute beim 16. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag in Düsseldorf durchgeführt wird. Der 16. Kinder- und Jugendhilfetag beginnt heute und findet noch bis zum 30. März statt.
"Mit der Verabschiedung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen 2006 ein starkes Zeichen für die Achtung der Menschenrechte behinderter Menschen gesetzt. Die Konvention fordert besonders ein Umdenken für die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen – statt aussondernden Strukturen braucht es inklusive Regelungen und Angebote. Damit hat der Ruf nach einem Paradigmenwechsel in der Politik für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen erheblichen menschenrechtlichen Rückenwind bekommen. Noch in dieser Legislaturperiode plant die Bundesregierung eine Novellierung des SGB VIII. Diese Zeit müssen wir bestmöglich nutzen. Die neuen gesetzlichen Regelungen sind mit weitreichenden Veränderungen für die Kinder- und Jugendhilfe verbunden. Von zentraler Bedeutung ist, dass am Ende eine Verbesserung der Förderung und Teilhabe von allen Kindern und Jugendlichen steht. Anforderungen an eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe, ihre Chancen und Risiken sollen in dem Fachforum aus den unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet werden", heißt es in der Ankündigung für die Veranstaltung.
Zwischenzeitlich hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen vorgelegt, indem die angestrebte und angekündigte inklusive Lösung auf der Strecke bleibt und der von den Verbänden heftig kritisiert wird. Wird damit nach dem bescheidenen Bundesteilhabegesetz nun auch im Kinder- und Jugendhilferecht die Chance für die konsequente Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vertan? Das fragen sich derzeit viele VerbandsvertreterInnen, die auch die kurze Frist für eine Stellungnahme zum vorgelegten Referentenentwurf scharf kritisieren.

Von Angehöriger
Dagmar B: Gut erklärt, danke!
Falls jemand zur Demo am 5. Mai 2017 nach Berlin kommt: Wenn wir ein paar Mitstreiter finden, würden wir gerne Plakate o.ä. zu den Problemen der Großen Lösung SGB VIII gestalten.
Von Dagmar B
zum Tema folgender Link :
https://autismuskeepcalmandcaryon.wordpress.com/2016/10/20/die-grosse-loesung-fuer-das-sgb-viii-hier-am-beispiel-eingliederungshilfe/
Propagiert wird mit der großen Lösung, das behinderungsbedingte Verhaltensauffälligkeiten von erziehungsbedingten Verhaltensauffälligkeiten nicht mehr zu trennen sind.
Damit werden alle Eltern von behinderten Kindern unter den Generalverdacht der Kindeswohlgefährdung gestellt.
Von Angehöriger
Hallo Annika,
dass die bisherige Trennung nicht in Ordnung ist, sehe ich genau so! Aber es hätte viele bessere Lösungen als die Große Lösung SGB VIII gegeben, um die Trennung aufzuheben.
Was es praktisch bringt, wird man natürlich erst hinterher sehen. Gesetze sind aber zum Glück keine Wundertüten. Schon jetzt gibt es Arbeitspapiere und Entwürfe, in denen geschrieben steht, was beabsichtigt ist. Daneben gibt es den reichen praktischen Erfahrungsschatz der Kinder mit "seelischen" Behinderungen und ihrer Familien.
Das mit dem Sozialamt verstehe ich leider nicht.
Mir scheint auch, dass die berichteten Probleme mitunter auf einzelne Mitarbeiter_innen zurückzuführen sind. Aber die Arbeitspapiere zementieren bestimmte problematische, unsachgemäße Annahmen (z.B. die von mir genannten Thesen zu Erziehung und Überforderung). Da kann ich nicht mehr die Verantwortung für Übergriffe auf die einzelne Jugendamtsmitarbeiter_in schieben, sondern muss davon ausgehen, dass solche problematischen Ansätze gewollt sind.
Und das gehört für mich auch zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe Inklusion: Dass auch die Jugendamtsmitarbeiter_innen nicht davon freigestellt werden, dazuzulernen. Meinetwegen sollen sie sich Rat holen, aber ihre Verantwortung und Aufgabe abgeben sollen sie nicht mehr dürfen. (Zum Glück ruft die Frau in der Kantine nicht nach einer Fachperson, wenn ich an der Reihe bin, nur weil ich einen Rolli nutze, sondern beugt sich halt weiter vor und bedient mich selbst.)
Von Annika
Ich verstehe, die große Lösung bringt auch nicht unbedingt Verbesserung für das einzelne Kind oder die Familie, die Trennung in seelisch, geistig und körperlich behindert finde ich dennoch seltsam und denke, das darf es vorm Gesetz nicht geben. Was uns eine Änderung bringt, werden wir erst in der Praxis erfahren. Was die andere Sache betrifft (der Druck unter dem die Familien seelisch Behinderter stehen) sehe ich die Unkenntniss der Jugendamtsmitarbeiter über die biologischen Ursachen (z.B. Autismus, ADHS) als Problem und, um auf der sicheren Seite zu stehen (die Verantwortung abzugeben), diese lieber von Fachleuten betreuen zu lassen. Das Sozialamt interessiert sich, das ist auch meine Erfahrung, nicht für sowas.
Von Angehöriger
Klar muss die Jugendhilfe aufhören, behinderte Kinder von ihren Leistungen auszugrenzen. Und klar ist es wichtig, dass Therapien/Förderangebote Kinder nicht ausgrenzen und altersspezifisch passen! Das muss aber auch jetzt schon so sein, dafür ist die Große Lösung SGB VIII nicht notwendig.
Die Große Lösung SGB VIII vermischt verschiedene Ebenen, was auch dieser Beitrag zeigt: Die gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Menschen mit Behinderungen nicht auszugrenzen und behinderungsbedingte individuelle Nachteilsausgleiche. Es klingt manchmal, als seien alle Aufträge der UN-BRK in Bezug auf junge Menschen mit Behinderungen schon erfüllt, wenn die Jugendhilfe ihre Angebote barrierefrei gestaltet.
Schwerbehinderungen sind langfristig und oft nicht "heilbar". In den Arbeitspapieren zum Gesetzentwurf, so wie ich sie verstehe, geht es aber um zwangsweise Heilung/"Aberziehen von Behinderungen"/"Normalisierung/Förderung statt um bedarfsdeckende Nachteilsausgleiche, Selbstbestimmung, Menschenwürde oder gleichberechtigte Teilhabe.
Gleichzeitig wird Menschen mit Behinderungen unterstellt, per se erzieherisch aufwendiger zu sein und per se eine Überlastung für ihre Familie/Laien darzustellen. Und: "falsche Erziehung" wird zur Behinderung/drohender Behinderung erklärt. Das sind brandgefährliche Thesen!!!
Nicht zuletzt die Behauptung, mit der Zusammenlegung gebe es nur noch einen Kostenträger, ist in vielen Fällen falsch: Sehr viele schwerbehinderte Menschen sind auch krank, pflegebedürftig etc. und werden unverändert zu anderen Kostenträgern laufen müssen.
"Seelisch" behinderte Kinder und ihre Familien berichten seit Jahren von Normalisierungsdruck, Übergriffen und Ausspähung bis hin zu Zwangsunterbringungen und Sorgerechtsentziehungen aufgrund der Behinderungen! Das droht mit der Großen Lösung SGB VIII in Zukunft allen.
Das Sozialamt kann lebensnotwendige Anträge nur ablehnen. Das Jugendamt kann Anträge nicht nur ablehnen, sondern die Antragsstellung auch noch massivst ahnden.
Von Annika
So wie es aussieht gilt auch weiterhin unterschiedliches Recht und die Kinder mit Behinderungen werden schlechter behandelt. Pfui!