Bessere Versorgung mit Sehhilfen
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
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Berlin (kobinet) Das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) wurde gestern im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt heute in Kraft. Leider ist davon auszugehen, dass derzeit viele Augenärzte und Augenoptiker noch nicht über die damit verbundene Neuregelung beim Anspruch auf Sehhilfen informiert sind, heißt es in DBSV-direkt, dem Newsletter des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes.
"Personen, die stark kurz- oder weitsichtig sind, mit Sehhilfen aber eine Sehschärfe von mehr als 30 Prozent erreichen, müssen in der Regel die hohen Kosten für Brillengläser oder Kontaktlinsen allein tragen. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG), das der Deutsche Bundestag im Februar beschlossen hat, werden die Krankenkassen stärker in die Pflicht genommen", heißt es im Newsletter DBSV-direkt.
