Projekt zur Fortbildung von RichterInnen gestartet
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
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Berlin (kobinet) Die UN-Behindertenrechtskonvention - seit 2009 geltendes Recht in Deutschland - wird vor allem an den Sozialgerichten aufgegriffen: Knapp die Hälfte der veröffentlichten Entscheidungen, die seit 2009 Bezug auf die UN-Konvention genommen haben, wurde von Sozialgerichten gefällt. Deshalb hat die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte im April 2017 das zweijährige Projekt "Menschenrechte in der sozialgerichtlichen Praxis" gestartet, das Richter_innen der Sozialgerichtsbarkeit einlädt, rechtliche Fragestellungen rund um die UN-Behindertenrechtkonvention zu erörtern.
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