Teilhabeberatung muss tatsächlich unabhängig sein

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Corinna Rüffer
Corinna Rüffer
Bild: Irina Tischer

Berlin (kobinet) Zur heute veröffentlichten Förderrichtlinie für die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung für Menschen mit Behinderungen fordert Corinna Rüffer, die Sprecherin für Behindertenpolitik der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, dass die Teilhabeberatung tatsächlich unabhängig sein muss.

"Eine unabhängige Beratung für behinderte Menschen, die Unterstützung im alltäglichen Leben benötigen, ist gut und richtig – darüber waren sich seit Beginn der Beratungen über das Teilhabegesetz alle Fraktionen einig. Deshalb kritisiert die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung die Förderrichtlinie in vielen Punkten völlig zurecht. Die Richtlinie stellt nicht sicher, dass die Beratung tatsächlich unabhängig stattfindet. Denn sie ermöglicht, dass Träger, die auch Leistungserbringer sind – also Wohneinrichtungen oder Werkstätten unterhalten – die Beratung durchführen. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass behinderte Menschen, die in der Beratung tätig sind, nur ehrenamtlich beschäftigt werden. Außerdem hat die Bundesregierung versäumt, die Beteiligung der Landesbehindertenbeauftragten an der Entscheidung über die Förderung zu verankern", so Corinna Rüffer. .

Die Bundesregierung stehe in der Pflicht, eine wirklich unabhängige Beratung zu etablieren. Sie sollte nicht nur davon sprechen, behinderte Menschen und ihre politischen Organisationen an Entscheidungen zu beteiligen, sondern dies auch tatsächlich tun. "Das Ziel einer unabhängigen Beratung, die hauptsächlich von behinderten Menschen selbst durchgeführt wird, darf nicht durch die Hintertür sabotiert werden. Die Bundesregierung täte gut daran, auf ihre Behindertenbeauftragte zu hören und die Richtlinie zu überarbeiten", erklärte Corinna Rüffer.

Link zu weiteren Informationen über die Förderrichtlinie zur Durchführung der „Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung“

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Von ZORRO

Infos zu den Förderrichtlinien gibt's unter
www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2017/bmas-veroeffentlicht-foerderrichtlinie-fuer-die-ergaenzende-unabhaengige-teilhabeberatung.html

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