Stabsstelle Inklusion und Menschenrechte beim LVR

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

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Bild: LVR

Köln (kobinet) Während der Bund, die Länder und manche Kommunen sich in den letzten Jahren verstärkt der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention angenommen haben, lassen diese Aktivitäten bei denjenigen, die viel Geld für die Leistungen behinderter Menschen ausgeben, den Kostenträgern noch kräftig zu wünschen übrig. Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) bildet hierbei u.a. mit seiner Stabsstelle Inklusion und Menschenrechte eine Ausnahme, die zur Nachahmung anregen sollte.

"Im Einklang mit Artikel 33 der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) wurde 2012 im Organisationsbereich der LVR-Direktorin eine Anlauf-und Koordinierungsstelle BRK (sog. Focal Point) eingerichtet – die Stabsstelle Inklusion und Menschenrechte", heißt es dazu auf der aktualisierten Internetseite des LVR. Die Stabsstelle bündelt, begleitet und bewertet für die LVR-Direktorin Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, die sinnvollerweise nicht auf der Ebene von Fach- oder Querschnittsdezernaten (allein) zu bearbeiten sind. Sie ist zentrale Anlaufstelle bei Fragen rund um die Themenfelder Inklusion und Menschenrechte beim LVR.

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