Kinder zahlen für ihre Eltern

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Geldscheine
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Bild: omp

Offenburg / Berlin (kobinet) "Auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern soll künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen werden", heißt es auf Seite 15 des Papiers zu den Ergebnissen der Sondierungsgespräche von CDU, CSU und SPD. Ein aktuell vor Gericht verhandelter Fall macht deutlich, wie problematisch die Heranziehung von Kindern für Kosten der Pflege ihrer Eltern sein kann. Behindertenverbände fragen sich zudem angesichts dieser Formulierung, ob damit auch ein Signal für die Anhebung des Bemessungsbeitrags für die Anrechnung des Einkommens behinderter Menschen auf die Kosten der Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege gesendet wurde.

"Ehemaliges Heimkind soll für seine Mutter zahlen", so titelte gestern die hessenschau einen Beitrag zum Elternunterhalt. "Kurz nach der Geburt gab eine Frau ihr Baby in ein Heim. 55 Jahre später soll die Tochter die Pflegekosten ihrer Mutter tragen - doch die Rodgauerin weigert sich. Seit Donnerstag wird darüber vor Gericht verhandelt", wird in dem Beitrag die aktuelle juristische Auseinandersetzung zusammengefasst. Das Sozialamt fordert von der Frau einen monatlichen Beitrag von 760 Euro für die Heimkosten ihrer Mutter. Immer wieder wird anhand solcher Fälle die Absurdität deutlich, die der sogenannte Elternunterhalt mit sich bringt. Mit Spannung wird gerade angesichts der aktuellen Diskussion der Ausgang der Verhandlung erwartet.

Link zum Bericht in der hessenschau vom 18.1.2018

Für behinderte Menschen, die auf Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfen angewiesen sind, sind diese Auseinandersetzungen mit dem Sozialamt leider Alltag, denn die Anrechnung ihres Einkommens auf die entsprechenden Kosten ist hier Standard. Dabei liegt die Bemessungsgrenze, ab der zukünftig ab 1. Januar 2020 im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes ein Eigenanteil bezahlt werden muss, weiter unter den im Sondierungspapier anvisierten 100.000 Euro. Während es beim Bundesteilhabegesetz nicht gelungen ist, die Anrechnung des Einkommens und Vermögens abzuschaffen, bzw. dafür ein Ausstiegsszenario zu verankern, wäre es nach Ansicht des NETZWERK ARTIKEL 3 naheliegend, dass der Anrechnungssatz, der zukünftig für Kinder von pflegebedürftigen Eltern gelten soll, auch für behinderte Menschen selbst gelten sollte. Sonst wäre das zweierlei Maß, mit dem hier gemessen wird. Man darf also gespannt sein, wie ernst es die GroKo damit meint, sollte es zu Koalitionsverhandlungen kommen.

Link zu den Ergebnissen der Sondierungsgespräche von CDU, CSU und SPD