Koalitionsverhandlungen: Jetzt geht's los
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
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Berlin (kobinet) In der Parteizentrale der CDU haben heute die Koalitionsverhandlungen begonnen. Die politischen Akteure waren sich einig, dass die Verhandlungen zügig geführt werden sollen. Immerhin sind nun schon vier Monate seit der Bundestagswahl vergangen. Neben einer handlungsfähigen Regierung mit einem verabschiedeten Haushalt erhoffen sich Behindertenverbände von den Verhandlungspartnern aber auch, dass genau hingeschaut wird und die entsprechenden Umsetzungsschritte für die UN-Behindertenrechtskonvention entsprechend im Koalitionsvertrag verankert werden, nachdem dieses Thema im Sondierungsergebnis keine Rolle spielte.
"Abschaffen, Streichen und Nachbessern", so lassen sich die drei Kernforderungen der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) zusammenfassen, die diese bei ihrer Klausurtagung an die sich formierende Bundesregierung Mitte Januar in Berlin formulierte. Die vom UN-Fachausschuss kritisierten Menschenrechtsverletzungen an behinderten Menschen in Deutschland müssten von der sich formierenden Bundesregierung unbedingt unterbunden werden. Entsprechende Maßnahmen seien in einem Koalitionsvertrag zu verankern, fordert die ISL. "Als Sofortmaßnahmen ist der völkerrechtswidrige Wahlrechtsausschluss behinderter Menschen abzuschaffen und eine Psychiatrie-Enquête einzurichten, um den vielfältigen Menschenrechtsverletzungen an Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen entgegenzuwirken", verlangt Uwe Frevert, ISL-Vorstandsmitglied. Außerdem müsse das Bundesteilhabegesetz (BTHG) dringend nachgebessert werden: "Die bisherigen Einschränkungen beim Wunsch- und Wahlrecht sind abzuschaffen und das ab 2020 mögliche Zwangspoolen, das behinderte Menschen zwingt, sich eine Unterstützungsleistung mit anderen zu teilen, muss ohne Wenn und Aber aus dem BTHG rausgestrichen werden", so Uwe Frevert weiter.
"Union und SPD müssen in der Sozialpolitik deutlich nachbessern. Mit den derzeit geplanten Maßnahmen wird das selbst gesteckte Ziel, den sozialen Zusammenhalt zu stärken und die entstandenen Spaltungen zu überwinden, verfehlt.“ Das erklärte Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, anlässlich des heutigen Auftakts der Koalitionsverhandlungen. Vor allem bei den Themen Rente, Pflege und Behinderung vermisst der VdK nach den Sondierungsgesprächen grundlegende Verbesserungen. So ist es absolut unverständlich, dass es die geplante Neuregelung bei der Mütterrente nur für Frauen geben soll, die drei oder mehr Kinder zur Welt gebracht haben. "Mütter erster und zweiter Klasse darf es nicht geben. Von der Mütterrente müssen alle Mütter profitieren“, fordert die VdK-Präsidentin. Der VdK begrüßt zwar die geplante Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent. "Sie kann aber nur ein erster Schritt sein, mittelfristig muss es wieder auf 50 Prozent erhöht werden“, so Mascher. Positiv sei, dass die Anhebung der Zurechnungszeiten für Erwerbsminderungsrenten, wie vom VdK gefordert, in einem Schritt erfolgen soll. „Die Bestandsrentner müssen aber auch etwas von den Verbesserungen haben. Außerdem müssen die systemwidrigen Rentenabschläge bei Erwerbsminderung endlich abgeschafft werden. Das wäre das wirksamste Mittel, um der großen Armutsgefährdung vieler Betroffener entgegenzuwirken“, erklärt die VdK-Präsidentin. Auch die vorgeschlagene „Grundrente“ ist aus Sicht des VdK kein effektives Instrument zur Bekämpfung von Altersarmut: "Viele Frauen schaffen 35 Beitragsjahre gar nicht. Zudem werden Zeiten der Arbeitslosigkeit nicht angerechnet. Die meisten bleiben also weiterhin in der Grundsicherung hängen. Zielgerichteter ist der bisher nicht berücksichtigte VdK-Vorschlag für einen Freibetrag in der Grundsicherung von 200 Euro für Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Mütterrente“, so Ulrike Mascher.
