Gesetzentwurf in Schleswig-Holstein

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

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Bild: ht

Kiel (kobinet) Derzeit wird landauf, landab über die Umsetzung der Regelungen des Bundesteilhabegesetzes auf Länderebene diskutiert. Denn hierfür müssen spezielle Umsetzungsgesetze erlassen werden, durch die u.a. der zukünftige Träger der Eingliederungshilfe festgelegt werden muss. Auch im hohen Norden, also in Schleswig-Holstein, liegt mittlerweile ein Gesetzentwurf hierfür vor.

"Gesetzentwurf der Landesregierung zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (1. Teilhabestärkungsgesetz)" lautet der genaue Titel des Gesetzesvorhabens in Schleswig-Holstein, dass das dortige Sozialministerium im Dezember veröffentlicht hat.

Link zum Gesetzentwurf