Gibt es ein Recht auf Barrieren?
Veröffentlicht am von Harald Reutershahn
Bild: ht
Stuttgart (kobinet) Diese Frage stellt sich Ulrike Jocham aus Stuttgart. Sie ist Heilerziehungspflegerin und Diplom-Ingenieurin in Architektur sowie Bausachverständige für Schäden an Gebäuden, Barrierefreiheit, Universal Design und Inklusion. Anlass waren die Antworten der baden-württembergischen Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) und ihrer Ministerialdirigentin Kristin Keßler.
Die Frage lautete, ob es eine Verpflichtung zur Barrierefreiheit von betreuten Wohnungen gäbe. Beide Damen beantworteten diese Frage mit einem klaren "Nein". Jocham nahm dies zum Anlass, eine Petition an den Landtag des Südweststaates zu richten. Sie beklagt, dass Weiterentwicklungen der Bautechnik - wie hier in dem schwellenlosen Übergang von Wohnung auf Balkon und Terrasse - noch immer keinen Eingang in die Landesbauordnung gefunden haben. Mit welchem Recht schließt man Rollstuhlnutzer, aber auch gebehinderte Menschen von der Nutzung von Balkon und Terasse aus? Dieser Verstoß gegen Artikel 5 der Behindertenrechtskonvention, aber auch gegen Artikel 3 unserer Verfassung ist nicht hinzunehmen, zumal der schwellenlose Übergang längst technisch sicher einsetzbar ist.
