Kritik an neuer Ausrichtung der schulischen Inklusion in NRW

Veröffentlicht am von Hartmut Smikac

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Bild: Aktion Mensch e.V.

Dortmunt (kobinet) Heute stellt NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer in einem Pressegespräch ihre Eckpunkte zur “Neuausrichtung der Inklusion” vor. Diese Neuausrichtung der inklusiven Schulentwicklung in Nordrhein-Westfalen stärkt nach Einschätzung des Eltern- und Inklusionsfachverbandes Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen NRW e.V. allein die Sonderschulen. Für die inklusive Schulentwicklung gibt es dagegen nach Ansicht dieses Verbandes keine verlässlichen, geschweige denn auskömmliche Ressourcen.

Das Schulministerium unternimmt, so wird in einer Information festgestellt, mehr Anstrengungen die Angebote an Sonderschulplätzen in der Fläche auszuweiten, als die Möglichkeiten für Schulen inklusiv zu unterrichten, zu stützen und zu verbessern. Schulministerin Gebauer führt somit nach Meinung dieses Elternverbandes die Fehler der alten Regierung fort, indem sie weiter am Parallelsystem von allgemeinen Schulen und Sonderschulen festhält. Den allgemeinen Schulen werden über diesen Weg dringend benötigte Ressourcen für die „Inklusion“ entzogen. Zwar betonte die Ministerin mehrfach, dass sie hinter der Inklusion stehe. Sie stellte allerdings zugleich klar, dass dies nicht bedeute, dass Förderschulen nach und nach auslaufen müssten. Vielmehr plane sie weiterhin eine flächendeckende Bereitstellung von Förderschulen, um Eltern ein Wahlrecht zu geben. Dies ist einseitige Klientelpolitik. Hier werden diejenigen bedient, die in der Arbeit der Sonderschulen eine qualitätsvolle individuelle Förderung von Kindern mit behinderungsbedingten Lernschwierigkeiten sehen.

Wissenschaftlich nachgewiesen ist eher das Gegenteil. Die neuen Regelungen führen unter anderem dazu, dass die Zahl der Schulen mit Gemeinsamem Lernen deutlich sinken wird, so der Eltern- und Inklusionsfachverband. Vielfach werden nur die Eltern ihre Kinder im gemeinsamen Lernen anmelden, die über die zeitlichen und finanziellen Ressourcen verfügen, um ihre Kinder mit Behinderung täglich über weite Strecken zu einer Schule des Gemeinsamen Lernens zu fahren oder fahren zu lassen.

Für die Kinder bleibt – strukturell erzwungen – nur die Sonderschule. Die Landesregierung schränkt damit das von ihr selbst immer wieder als leitend angeführte Elternwahlrecht ein. Mehr noch: sie unterläuft auf dem Erlass- und Verordnungswege bewusst die Regelung des § 20 im NRW-Schulgesetz, das die Allgemeine Schule zum Regelförderort und die Sonderschule zur Angebotsschule macht.

„Wie mit den Eckpunkten des Schulministeriums die Selbstverpflichtung Deutschlands mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechts­konvention ein inklusives Schulsystem von hoher pädagogischer Qualität aufzubauen, erreicht werden soll, erschließt sich mir nicht“, sagt Bernd Kochanek, Vorsitzender des Eltern- und Inklusionsfachverbandes Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen NRW e.V.. Die vorgestellten Eckpunkte weisen seiner Ansicht nach in die entgegengesetzte Richtung.

Lesermeinungen zu “Kritik an neuer Ausrichtung der schulischen Inklusion in NRW” (5)

Von rgr

@DanielM schrieb:
"Ich dachte die Zeiten sind mittlerweile vorbei."

Leider nein! Die Statements des gewerkschaftsfeindlichen Deutschen Lehrerverbandes sprechen dagegen.

Mein Vorschlag: Beim nächsten Elternabend einfach mal konfrontativ nach Gewerkschaftszugehörigkeit oder der berufsständischen Vertretung der anwesenden Lehrkräfte erkundigen.

Vgl.: Suche nach 'Inklusion' auf der Website http://www.lehrerverband.de/

Von DanielM

Hier noch eine Meldung die dem "Fass den Deckel" aufsetzt. Hier versuchte doch tatsächlich eine Schulleiterin in Bremen per Klage zu verhindern, dass "behinderte" Kinder an ihrer Schule unterrichtet werden.
Ich sage nur "Rückschritt in die 50er / 60er Jahre" oder gar noch früher. Ich dachte die Zeiten sind mittlerweile vorbei.
http://www.spiegel.de/lebenundlernen/schule/bremen-schulleiterin-scheitert-mit-klage-gegen-inklusion-vor-gericht-a-1217395.html

Von Annika

Wir sind jetzt mitten in den Schulferien und ich warte seit Monaten auf die Bewilligung einer Schulassistenz seitens der Stadt Düsseldorf für mein Kind, das nach den Ferien eine "Schwerpunktschule" besuchen soll. Ich habe mich um alles gekümmert, alles mehrfach vorgelegt, beantragt, erinnert...!
Ich fühle mich zermürbt und sage mir, wieviel einfacher wäre es gewesen, wenn ich sie an einer Förderschule angemeldet hätte.
Es stimmt, viele Eltern haben nicht die zeitlichen, finanziellen und man muss mittlerweile auch sagen mentalen Ressourcen, das durchzustehen. Und keiner fühlt sich verantwortlich oder unterstützt einem!
Der Wind hat sich gedreht- die "Sonder"welten
bleiben bestehen, die Inklusion wird eingefroren und nur noch dort gewährt, wo man garnicht mehr drumherumkommt.
Im Grunde spiegelt sich nur die gesamtgesellschaftliche Situation wider, in der Anderssein und Vielfalt nicht mehr erwünscht ist und lieber "unsichtbar" gemacht wird.

Von kirsti

„Inklusion“ als bloße Vokabel zu nennen, ist keine große Kunst. – Wenn Inklusion einfach nur in physischer Anwesenheit besteht, ist irgendetwas faul.- Inklusion besteht doch darin, die Kinder und Menschen, die „inkludiert“ werden, wahrzunehmen. Eine Binsenwahrheit! Mich erschreckt, wie einfach man oder frau es sich machen kann.- Im Übrigen: Man sollte oder darf nicht müde darin werden, immer und immer wieder mit der Forderung zu „nerven“, dass Sonderwelten endlich abgeschafft gehören.

Von Gisela Maubach

Dass der Begriff Inklusion regelmäßig missbräuchlich verwendet wird, um der Exklusion eine hübsche Fassade zu verleihen, ist ja kein Geheimnis und lässt der Fantasie freien Lauf.

Zum vorliegenden Artikel erschien bei uns vorgestern (4. Juli) eine Pressemitteilung mit der Überschrift:

"Kreis Düren startet zum neuen Schuljahr mit Modellprojekt"

Die folgenden Zitate sprechen dann für sich:

"Kinder und Jugendliche haben unterschiedliche Förderbedarfe. Deshalb will der Kreis Düren mit einem Modellprojekt das gemeinsame Lernen an Schulen stärken. Nach den Sommerferien wird an der Anne Frank-Gesamtschule und der Grundschule Jülich-Nord je ein Inklusionsassistent eingesetzt, der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder herausforderndem Verhalten unterstützen soll."

"Eine Evaluation nach einem Jahr soll Grundlage für eine Ausweitung des Projektes an weiteren Schulen sein. Finanziert werden solle es aus Mitteln der Inklusionsförderung des Landes NRW."

An zwei Schulen im Kreisgebiet jeweils ein "Inklusions"assistent!

Das passt vom prozentualen Anteil her dann ja schon mal perfekt zum fließenden Übergang nach Ende der Schulzeit, wenn die meisten mit sonderpädagogischem Förderbedarf ohnehin automatisch in die WfbM wechseln . . .