Viel mehr als Wohlfahrtspolitik

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

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Bild: LVR

Köln (kobinet) Dass es beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) im Lichte der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mittlerweile um viel mehr geht, als um bloße Wohlfahrtspolitik, das wird im Interview deutlich, das kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul mit Melanie Henkel und Bernd Woltmann von der Stabsstelle Inklusion und Menschenrechte des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) geführt hat.

kobinet-nachrichten: Herr Woltmann, Sie leiten die Stabsstelle Inklusion und Menschenrechte des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR). Wie kam es zur Einrichtung dieser Stabsstelle und was macht diese genau?

Bernd Woltmann: Im LVR als größten Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen in Deutschland haben sich Politik und Verwaltung frühzeitig und mit großen Ambitionen mit der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) beschäftigt. 2010 wurde beschlossen, einen Aktionsplan zur Umsetzung der BRK für den LVR zu erarbeiten. Die fachliche Verantwortung für diesen Prozess lag auch bei uns zunächst beim Sozialdezernat – so wie das bei den meisten Trägern öffentlicher Belange noch bis heute üblich ist. 2012 wechselte die Zuständigkeit für den Aktionsplan zur Umsetzung der BRK bei uns in den Organisationsbereich der LVR-Direktorin. Das Thema Inklusion und Menschenrechte wurde zur „Chefin-Sache“. Sie richtete eine LVR-Anlauf- und Koordinierungsstelle nach Artikel 33 BRK ein – die Stabsstelle Inklusion und Menschenrechte. Diese Anbindung im Organisationsbereich der LVR-Direktorin hat den Vorteil, dass wir den LVR mit all seinen Aufgaben dezernatsübergreifend aus einer BRK-Perspektive betrachten können.

Denn je tiefer wir in das Thema eingestiegen sind, desto deutlicher wurde, dass die BRK viel mehr ist als ein „wohlfahrtspolitisches“ Arbeitsprogramm. Zur Umsetzung der BRK muss sich konsequenterweise der gesamte Verband mit menschenrechtlichen Fragen und Grundsätzen beschäftigen. Das ist eine Innovation. Dabei waren wir vor gut 40 Jahren schon einmal ganz nah am Thema: Den Impuls für die sogenannte Psychiatrie-Enquete und die gemeindenahe und personenzentrierte Entwicklung bis heute gaben elendige, menschenunwürdige Verhältnisse in den früheren Anstalten. Auch Einrichtungen des LVR konnte man damals noch von Weitem an hohen Mauern erkennen, die Sonderwelten markierten. Wir waren seit der Zeit der Preußischen Rheinprovinz für Exklusion zuständig. Das war für diesen Aufgabenbereich quasi mal unser „Markenkern“. Politisch, fachlich und professionell hat sich zum Glück sehr vieles getan. Dass das alles auch etwas mit Menschenwürde zu tun hat, also eine menschenrechtliche Dimension hat, gerät im Alltag schon mal aus dem Blick. Unser Job ist es, immer wieder daran zu erinnern.

Melanie Henkel: Bei der Umsetzung der BRK durch einen großen Träger öffentlicher Belange geht es im Grunde um ein Veränderungsmanagement, das potentiell alle Strukturen, Prozesse, Arbeitsergebnisse und Denkweisen betrachtet. Als zentraler „Focal Point“ begleiten wir aktiv die Umsetzung unseres Aktionsplans „Gemeinsam in Vielfalt“ und stellen ein jährliches Berichtswesen sicher. Dieser Aktionsplan unterscheidet sich dabei deutlich von denen anderer Akteure. Er ist ein strategisches Steuerungsinstrument. Bei uns gibt es keinen Maßnahmenkatalog. Stattdessen wurden aus den Grundsätzen des Artikel 3 der BRK 12 Zielrichtungen definiert, die für alle Handlungsfelder des LVR gelten und die die wesentlichen menschenrechtlichen Anliegen der BRK im Verband verankern.

Ganz konkret entwickeln wir in Zusammenarbeit mit den Fachdezernaten Konzepte und Arbeitshilfen, wie die Zielrichtungen des LVR-Aktionsplans im LVR weiterverfolgt werden können. Die Umsetzung der BRK ist nämlich kein Projekt mit beliebigen Aktivitäten nach dem Motto „Dabeisein ist alles“. Es geht zum Beispiel um Partizipationsprozesse in der Verwaltung oder um Menschenrechtsbildung. Gemeinsam mit der Gleichstellungsstelle und mit dem Personaldezernat führen wir auch „Diversity-Seminare“ für unsere Mitarbeitenden durch. Oder wir beschäftigten uns mit Fragen der Zugänglichkeit, etwa wann genau Leichte Sprache zum Einsatz kommen sollte und wann nicht.

Bernd Woltmann: Wir sagen gern: Es kommt darauf an, was bei den Menschen ankommt! Nach innen wie nach außen. Schließlich geht es um Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsarbeit. Das ist kein „Event“, auch wenn natürlich eine gute Kommunikation mit positiven Bildern und Botschaften dazugehört, die für die Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderungen wirbt und möglichst viele Leute erreicht. Deshalb hat der LVR die neue Kampagne „Inklusion erleben“ gestartet.

kobinet-nachrichten: Haben andere überörtliche Träger ähnliche Stabsstellen eingerichtet oder ist da das Rheinland noch einzigartig?

Melanie Henkel: Es ist gut, dass auch unser Schwesterverband in Nordrhein-Westfalen, der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), inzwischen im Organisationsbereich des LWL-Direktors eine zentrale Stabsstelle zur Umsetzung der BRK eingerichtet hat. Mit dieser stehen wir im regelmäßigen Austausch. Zum Beispiel haben wir gerade intern einen Entwurf der Landschaftsverbände für die Präambel des neuen Landesrahmenvertrages für die Leistungen der Eingliederungshilfe abgestimmt, der ausdrücklich auf die BRK und nicht nur auf das Sozialrecht verweist. Und wir tauschen uns aus zum Inklusionsbeirat der Landesregierung mit seinen Fachbeiräten.

Bernd Woltmann: Die Bundesregierung und die Länder haben durchgängig „Focal Points“ bestimmt, in aller Regel in den Sozialressorts. Im Bereich der höheren Kommunalverbände verschaffen wir uns gerade einen Überblick. Neben dem LWL sind wir schon gut mit der Kollegin vom Bezirk Oberbayern vernetzt. Das würden wir gern ausbauen, weil der Austausch wichtig ist und nicht alle das Rad neu erfinden müssen. Und wir arbeiten in einem Netzwerk des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales als dem nationalen Focal Point mit. Wir pflegen auch Kontakte mit kommunalen Behindertenbeauftragten im Rheinland. Allerdings gibt es auf örtlicher Ebene noch nicht viele Aktionspläne oder gar „Focal Points“ in den Verwaltungsspitzen.

kobinet-nachrichten: Was sind beim LVR derzeit aktuelle Themen, die diskutiert und im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention vorangetrieben werden?

Bernd Woltmann: Wir haben uns seit 2015 intensiv mit den Abschließenden Bemerkungen der Vereinten Nationen zur ersten Staatenprüfung Deutschlands auseinandergesetzt und zahlreiche Berichte für den Ausschuss für Inklusion der Landschaftsversammlung Rheinland sowie seinen Beirat für Inklusion und Menschenrechte erarbeitet. Diese Berichte – wir nennen sie intern nicht ganz „barrierefrei“ Follow-up Vorlagen – decken alle relevanten Themen der Abschließenden Bemerkungen ab, die den LVR in seiner Zuständigkeit berühren: Das geht von Gewaltschutz und Elternschaft, über Partizipation und rechtliche Betreuung, bis hin zu Geschlechtergerechtigkeit und Kindeswohl. Auch die Handlungsfelder Wohnen und Arbeit, Psychiatrie sowie Bildung und Erziehung haben wir intensiv betrachtet. Immer mit der Frage: Inwiefern betrifft uns die Kritik aus Genf und was können wir als LVR gegebenenfalls tun, um die Situation zu verbessern?

Melanie Henkel: Rechtzeitig zum Beginn des neuen Prüfungszyklus im Herbst 2018 haben wir unserer politischen Vertretung nun eine Zusammenfassung mit einem Ausblick vorgelegt. Sie ist auch auf unserer Homepage zu finden. Wir sind schon ganz gespannt auf die neue Fragenliste des UN-Fachausschusses. Auch mit dieser wollen wir uns wieder intensiv befassen. Das Staatenprüfungsverfahren strukturiert und orientiert sehr gut die Umsetzung der BRK, finden wir. Sie setzt eine verbindliche Agenda und gibt uns wichtige Impulse zur Reflexion unseres Tuns.  

Bernd Woltmann: Ganz aktuell beschäftigt den LVR natürlich die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Nordrhein-Westfalen. Dieser Prozess wird zu selten als zentrale politische Aktivität zur Umsetzung der BRK begriffen. Daher auch die o.g. Präambel. Ein wichtiges Thema auch des BTHG ist die Beratung. Es entsteht gerade eine neue Beratungslandschaft für Menschen mit Behinderungen. Neben der neuen Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung müssen die Träger der Eingliederungshilfe ihre „amtliche“ Beratung und Unterstützung nach dem § 106 SGB IX ausgestalten. Das wiederum bedeutet Veränderungen für die Beratungsstellen, die wir seit vielen Jahren als „KoKoBe“ und „SPZ“ im Rheinland fördern. Im Sinne des LVR-Aktionsplans zur BRK steht dabei noch konsequenter als bisher die Personenzentrierung und die Sozialraumorientierung im Mittelpunkt. Wir haben dafür die Leitidee der „Integrierten Beratung“ entwickelt und unterstützen und bündeln hierfür künftig aus der zentralen Stabsstelle heraus entsprechende Projekte der Fachdezernate.

kobinet-nachrichten: Die Beteiligung behinderter Menschen ist ein allgemeiner Grundsatz der UN-Behindertenrechtskonvention. Wie geht der LVR damit um und welche Erfahrungen haben Sie damit gemacht?

Melanie Henkel: Das Anliegen, Menschen mit Behinderungen an öffentlichen Angelegenheiten des LVR zu beteiligen, haben wir als Zielrichtung Nr. 1 in unserem Aktionsplan klar verankert. 2015 hat der zuständige politische Ausschuss einen LVR-Beirat für Inklusion und Menschenrechte eingerichtet. Die Geschäftsordnung sieht eine Zusammenarbeit mit dem Landesbehindertenrat NRW e.V. vor. Aus der Gruppe der Psychiatrie-Erfahrenen und der LAG der Freien Wohlfahrtspflege ist ebenfalls eine Vertretung sichergestellt. Und die Verbindung zur Landesebene gelingt mit der jeweiligen Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung NRW, seit 2017 ist das Claudia Middendorf, die als Gast in den öffentlichen Sitzungen des Beirates von ihrem Rederecht rege Gebrauch macht und eine geschätzte Gesprächspartnerin ist.

Ein neues partizipatives Element unseres Berichtswesens zur BRK ist seit 2017 übrigens das Veranstaltungsformat „LVR-Dialog Inklusion und Menschenrechte“. Der Name ist Programm. Im Dezember 2018 stellen wir den neuen Jahresbericht „Gemeinsam in Vielfalt 2018“ zur Diskussion und erinnern an den 70. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Ein wichtiges Datum in heutigen Zeiten.

Bernd Woltmann: Auf dem Weg zu einer „Kultur der Beteiligung“ kommen wir insgesamt langsam, aber doch stetig voran. Hilfreich ist auf beiden Seiten – Landschaftsverband und Zivilgesellschaft – ein gutes Maß an Verständnis und Wertschätzung für die jeweilige Perspektive. Im Bereich der Verwaltung werden wir als Stabsstelle Inklusion und Menschenrechte intern noch mehr für das Thema Beteiligung sensibilisieren. „Wir sind gut beraten, uns gut beraten zu lassen!“ könnte das interne Motto lauten.

Natürlich müssen wir uns dann auch mit Möglichkeiten und Grenzen der Partizipation, mit Pflichten und verteilten Rollen sowie Beschwerden und Kritik befassen. Begrenztes Geld ist das eine. Das andere ist die Begrenztheit der Menschen selbst. Mit und ohne Behinderungen. Hier wie dort. Oft ist die „Chemie“ miteinander wichtig und es passieren schlicht auch Fehler. Es menschelt also auch hier und einen völkerrechtlichen Vertrag in einer großen Behörde erfüllen, ist wirklich kein triviales Unterfangen.

kobinet-nachrichten: Wenn Sie drei Wünsche in Sachen Inklusion und Menschenrechte frei hätten, welche wären dies?

Melanie Henkel: In einem unserer internen Seminare werfen wir diesen Merkspruch an die Wand: „Wenn Inklusion draufsteht und Menschenrechte enthalten sein sollen, dann geht das nicht ohne Selbstbestimmung“. Ich wünsche mir einen sensibleren Umgang mit dem Begriff Inklusion. Der ist gar nicht so schillernd oder vage, wie es oft behauptet wird. Sein Gebrauch als Synonym für die BRK ist allerdings bisher oft beliebig.

Bernd Woltmann: Ein zweiter Wunsch wäre: Mehr Gelegenheiten, explizit über Menschenrechte zu reden. Im beruflichen wie im privaten Kontext. Das wird gern als ein akademisches Thema abgehandelt und im alltäglichen Rauschen der Routinen verliert sich dann schnell dieser sinnstiftende Moment, den eine Vergewisserung auf die Spielregeln einer humanen und demokratischen Gesellschaft bringt. Nach unseren Einführungsseminaren kommen Kolleginnen und Kollegen auf uns zu und sagen: Jetzt habe ich verstanden, dass Inklusion kein Modewort ist, sondern auch für meine eigenen Rechte und Freiheiten wichtig ist. Drittens: Mehr Bewusstsein für menschenrechtliche Probleme. Es bräuchte und es gäbe keine BRK, wenn Menschen mit Behinderungen – ebenso wie viele andere gesellschaftliche Gruppen – nicht auch in Deutschland, nicht auch im Rheinland tatsächlich benachteiligt wären. Menschenrechtspolitik ist nicht nur „Außenpolitik“.

kobinet-nachrichten: Vielen Dank für das Interview.


Hintergrund:

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 19.000 Beschäftigten für die 9,6 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 19 Museen und Kultureinrichtungen, drei Heilpädagogischen Netzen, vier Jugendhilfeeinrichtungen und dem Landesjugendamt erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke. Die 13 kreisfreien Städte und die 12 Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten Politikerinnen und Politiker aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.


Bernd Woltmann, Diplompädagoge und Sozialpädagoge, langjährige Tätigkeit in der Gemeindepsychiatrie und für einen Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege in NRW, seit 2010 im LVR mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) befasst und seit 2012 Leiter der Stabsstelle Inklusion und Menschenrechte bei der LVR-Direktorin Ulrike Lubek.

 

Melanie Henkel, Sozialwissenschaftlerin, seit 2016 im Team der Stabsstelle, zuvor für ein Beratungsunternehmen u.a. tätig für verschiedene Bundes- und Landesministerien zu den Themen BRK, Inklusion und Teilhabeberichterstattung sowie das LVR-Projekt Peer Counseling.

 

Weitere Informationen und Kontakte zur Stabsstelle Inklusion und Menschenrechte über www.inklusion.lvr.de. Die neue LVR-Kommunikationskampagne heißt www.inklusion-erleben.lvr.de.