Bundesteilhabegesetz verunsichert
Veröffentlicht am von Hartmut Smikac
Bild: omp
München (kobinet) Für viele Betroffene ist das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und seine bayerische Umsetzung, das Bayrische Teilhabegetz (BayTHG) nach wie vor eine black box: Sie wissen nicht, welche Folgen die neuen Regelungen, deren Einführung sich teils noch bis 2020 hinzieht, für sie im Alltag haben werden.
So beklagen Menschen mit Behinderung, dass ihnen trotz der neuen ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungsstellen nicht genug Informations- und Beratungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Zudem liegen die Gesetze nicht in allen Kommunikationsformen vor, die angesichts der unterschiedlichen Behinderungen nötig sind.
Große Sorgen macht die Zukunft der Versorgung von schwerst mehrfach behinderten Menschen. Viele Menschen mit Behinderungen befürchten, in fortgeschrittenem Alter oder bei zunehmender körperlicher Pflegebedürftigkeit ins Altenheim umziehen zu müssen, dort aber nicht die passende Versorgung und Umgebung zu finden.
Verunsicherung bereitet auch das neue „Bedarfsermittlungsinstrument“, mit dem Behinderung festgestellt werden soll. Betroffene argwöhnen, dass ihnen die vom Gesetzgeber zugesicherten besseren und individuelleren Hilfemöglichkeiten dann aus Kostengründen doch verweigert werden.
Insgesamt bemängeln die Betroffenen auch eine zu geringe Beteiligung an den Beratungen über Formulierung und Umsetzung von BTHG und BayTHG. Um dies zu verändern und die Menschen mit Behinderung selbst zu Wort kommen zu lassen, bereitet die Bezirksarbeitsgemeinschaft der Behindertenvertretungen in Mittelfranken eine entsprechende Veranstaltung vor, die am 25. Juli 2018 in Nürnberg stattfinden soll.

Von Behindert_im_System
Fortsetzung:
Interessant dürfte auch in Bayern werden, wie man mit alten Verfahren der Eingliederungshilfe nach §53 ff SGB XII in den Sozialgerichten umgeht? Man begründet mit dem BTHG dass sich die Gesetzeslage sowie § 57 SGB XII geändert hätten und verweist darauf, das mit dem § 29 BTHG die Möglichkeit bestünde, ein neues Verfahren anzustreben was bedeutet, wer 2014 einen Antrag stellte und sich dann zur Bestreitung des Rechtsweges für den Klageweg entschieden hat, der hat, wenn sein Verfahren bis zum 31.12.2017 nicht abgeschlossen ist, dann halt Pech, so die Begründung sinngemäß der Berufungsablehnung durch das Bay. LSG vom 12.07.2018 dem Protokoll entnehmend. Dem Berufungskläger war es freigestellt zu erscheinen, anfallende Kosten und Auslagen werden nicht erstattet und der Termin für früh 09:00 Uhr angesetzt, was eine Möglichkeit der günstigen Reise mit einem Bayernticket verhinderte. So stimmte der Satz auch wieder, außer Spesen nichts gewesen.
Der Beklagte hatte Terminverlegung wegen Urlaub beantragt, das Gericht teilte mit, dass mit einer gütigen Vergleichseinigung nicht zu rechnen sei, deswegen ein Erscheinen ausnahmsweise nicht erforderlich ist.
Das ist kein Witz und wäre durchaus beweisbar.
Von Behindert_im_System
Zitat:
Insgesamt bemängeln die Betroffenen auch eine zu geringe Beteiligung an den Beratungen über Formulierung und Umsetzung von BTHG und BayTHG.
Am 25.07.2018 wie wir der Meldung entnehmen konnten fand nun dieses zweite Treffen zum Teil auch mit Vertretern der Politik in Nürnberg statt. Wer geglaubt hatte für sich wichtige Informationen zu erhalten, der wurde sehr schnell eines besserem belehrt. Nicht wenige Besucher verließen nach ca. einer Stunde die Veranstaltung, da nur wie die Katze um den heißen Brei geredet wurde. Wie bereits angekündigt war, ist auch die Bay. Behinderten Beauftragte Frau Irmgard Badura anwesend gewesen, wobei ich auch heute noch nicht verstanden habe, was wollte uns behinderten Menschen, Frau Badura eigentlich in ihrer kurzen Ansprache sagen? Egal wie man diese Veranstaltung sieht, es kam zum Ausdruck dass man darüber nachdenkt, eventuell in Bayern das Modell wie in NRW seit Jahren vollzogen testen könnte. Auf Fragen zum persönlichen Budget und dessen Möglichkeiten, kam die kurze Antwort, das dieser Leistungsform gegenwärtig keine große Bedeutung eingeräumt wird, was man darunter verstehen kann, erleben die Menschen mit Behinderung täglich in eigener Erfahrung.
Von Behindert_im_System
Zitat:
„Um dies zu verändern und die Menschen mit Behinderung selbst zu Wort kommen zu lassen, bereitet die Bezirksarbeitsgemeinschaft der Behindertenvertretungen in Mittelfranken eine entsprechende Veranstaltung vor, die am 25. Juli 2018 in Nürnberg stattfinden soll.“
Was mich besonders interessiert, ist die Stellungnahme des Behindertenbeauftragten der Bay. Staatsregierung Frau Irmgard Badura, welche anwesend sein soll. Auch soll der Bezirkstagspräsident Herr Richard Bartsch anwesend sein und bestimmt spendiert der wieder kostenlos Kaffee und Kuchen. Toll sonst müssen die Leistungsträger sparen, aber dann werden uns ihre Ideen versüßt.
Meine Teilnahme ist sicher, mein Kommentar aber auch.