Phantom Pflegegelddrittel
Veröffentlicht am von Gerhard Bartz
Bild: ForseA e.V.
Hollenbach (kobinet) Wie der Bundesverband Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen (ForseA e.V.) mitteilt, hat die Diskussion um die monatelang andauernde Streichung des pauschalen SGB-XII-Pflegegeldes durch einen bayerischen Bezirk bundesweit für Aufsehen gesorgt. Überrascht ist man auch davon, dass es nun Anrufer gab, die, obwohl berechtigt, von dieser Leistung noch gar nichts gehört haben. Dabei wäre es die Pflicht der Sozialhilfeträger (§§ 13,14 SGB I), über solche Leistungen aufzuklären.
Die verbreitete Unkenntnis dieses Themas hat ForseA zum Anlass genommen, ein paar Fakten zusammenzutragen. Unter der Überschrift "Phantom Pflegegelddrittel" informiert der Verein über dieses doch etwas komplizierte Kapitel.

Von rgr
Gerhard Bartz arbeitet in dem Beitrag auch den Jargon Charakter der Wortes Pflegegelddrittel sehr schön heraus. Das Pflegegelddrittel ist nicht, wie das Wort klingen mag, ein Drittel des Pflegegeldes, sondern das was nicht - oder gar in Gänze nicht ausgereicht wird.
Von kirsti
Hier sind gleich zwei „Skandalhämmer“ versammelt:
1. Die Beratungspflicht der Sozialämter, die gerade vom BGH festgestellt wurde, ist verletzt, wenn gar nicht oder bewusst falsch „aufgeklärt“ wird.
2. Aus dem Link ergibt sich, dass die im GG verbriefte Würde des Menschen mit Behinderung als bloßes „Wunschdenken“ des Menschen mit Behinderung behandelt wird.