Bereits 2009 Finanzskandal bei Duisburger Werkstatt
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bild: omp
Duisburg (kobinet) Dass es sich im Werkstätten-Skandal von Duisburg nicht nur einfach um eine Geschäftsführerin handelt, die viel zu viel Geld verdient, sondern dass dort schon länger der Wurm drin ist und der Aufsichtsrat hier seiner Aufsichtspflicht nicht gerecht wird, zeigt ein neuer Bericht der Neue Rhein/Neue Ruhr Zeitung (NRZ) vom 10. August 2018 mit der Überschrift "Finanzskandal bei der Duisburger Werkstatt gab es schon 2009". Der Bericht zeigt nach Ansicht der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) in erschreckender Weise auf, warum weitgehend aus öffentlichen Mitteln geförderte System der Werkstätten für behinderter Menschen dringend einer Reform und vor allem konsequenter Kontrollen bedarf.
Was im Bericht der NRZ dargestellt wird, liest sich wie eine moderne Räuberpistole. Die Machenschaften des früheren Geschäftsführers der Werkstatt und seiner Tochter hätten nach Ansicht der ISL den Aufsichtsrat für immer und ewig wachrütteln müssen. Dabei sei es nicht um Peanuts gegangen und müsse sich auch niemand wundern, warum behinderte Menschen in der Duisburger Werkstatt so wenig verdienen.

Von kirsti
Zitat aus dem obigen Beitrag zu den WfbM mit Datum 13.08.2018:
„Der Bericht zeigt nach Ansicht der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) in erschreckender Weise auf, warum weitgehend aus öffentlichen Mitteln geförderte System der Werkstätten für behinderter Menschen dringend einer Reform und vor allem konsequenter Kontrollen bedarf.“
Hierzu stellt sich mir die Frage: Hält die „Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL)“ demnach weiterhin am öffentlich geförderten System der WfbM unter anderen Kautelen, Reformen und Kontrollen fest? – Ich dachte, das System der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) stehe insgesamt zur Disposition und würde sukzessive abgeschafft… War wohl ein Irrtum: Denn die Werkstätten sollen unter „konsequenter Kontrolle“ „reformiert“ werden. Was gibt’s denn da zu „reformieren“, wenn das gesamte System nicht stimmt und nicht mit der UN- BRK übereinstimmt?
Von kirsti
Unter dem Link:
https://www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/34117/In-Werkst%C3%A4tten-bleibt-im-Wesentlichen-alles-beim-Alten
wird die Situation des sog. „guten BTHG’s“, wie sie sich bereits am 10. Juli 2016 darstellte, in den kobinet- Nachrichten von der RA Sabine Wendt gut beschrieben. Diesem Bericht ist auch und bis heute nichts mehr hinzuzufügen. Welche „Änderungen“ oder „Nachbesserungen“ sind bei einem solch schlechten Gesetz eigentlich zu erwarten? – Das Gesetz „BTHG“ ist insgesamt in toto ein schlechtes! Nachbesserungen sind allenfalls Flickschustereien.
Dies konnte bereits am 10. Juli 2016, wie der Link in kobinet beweist, festgestellt werden, ohne dass Maßnahmen zu einer prinzipiellen Änderung und Kehrtwendung – auch Austritt aus den Verhandlungen aus einer unwilligen Arbeitsgruppe - ergriffen wurden.
Die im Augenblick sattfindende Veranstaltung in Duderstadt mit vorgeblichen „Nachbesserungen“ eines schlechten Gesetzes ist nichts weiter als eine Fortsetzung des einmal beschrittenen Weges.
Honi soit qui mal y pense – oder ein Schuft, der Böses dabei denkt.