Zur Arbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Veröffentlicht am von Hartmut Smikac
Bild: ht
Berlin (kobinet) Auf eine kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion hin hat die Bundesregierung in ihrer Antwort erklärt, dass die Beratung durch die Antidiskriminierungsstelle in den meisten Fällen eine Information über Ansprüche und Möglichkeiten des rechtlichen Vorgehens im Rahmen gesetzlicher Regelungen zum Schutz vor Benachteiligungen gemäß Paragraf 27 Absatz 2 Nummer 1 AGG umfasst.
In dieser Antwort teilt die Bundesregierung mit, dass laut Bundeshaushaltsplan 2018 für die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle ein Budget in Höhe von 4 426 000 Euro vorgesehen ist. Davon entfallen für 2018 allein auf die Leiterin der Stelle 116 000 Euro.
An die Antidiskriminierungsstelle des Bundes sind nach Regierungsangaben im Jahr 2016 insgesamt 3.740 Beratungsanfragen herangetragen worden, wovon sich 2.230 Anfragen auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bezogen. Im Jahr 2017 habe es 3.773 Beratungsanfragen gegeben, wovon sich 2.763 Fälle auf das AGG bezogen hätten. Die Antwort der Bundesregierung auf diese Anfrage kann unter diesem Link nachgelesen werden.

Von TN
Mal eine Frage in die Runde:
War hat eine Vertreterin und ein Vertreter des ISL e.V. bei den Tagen der offenen Tür der Bundesregierung und hat diversen Ministerinnen und Ministern Fragen zum Bewältigen der den (Schwerstmehrfach)Behinderten von der Bundesregierung bereiteten Probleme befragt?
War jemand aus den zahlreichen der Vereine, die von Raúl Krauthausen und Co. gewuppt werden, bei der einen oder anderen Veranstaltung mit Ministerinnen und Ministern, um Fragen zu stellen und mit Fragen die Befragten unsicher werden zu lassen?