Rückkehr zur Beitragsparität

Veröffentlicht am von Franz Schmahl

Reichstagskuppel
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Berlin (kobinet) Der Bundestag hat heute beschlossen, in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab 2019 die paritätische Finanzierung wieder einzuführen. Die Sozialverbände VdK und SoVD begrüßten die Rückkehr zur Beitragsparität zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die im Koalitionvertrag von Union und SPD vereinbart worden war. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) betonte, das heute beschlossenen Gesetz entlaste 56 Millionen Versicherte in Deutschland.

"Die überfällige Rückkehr zur Beitragsparität ist ein voller Erfolg für die Versicherten", erklärte SoVD-Präsident Adolf Bauer. "insbesondere vor dem Hintergrund ständig steigender Gesundheitskosten." Es sei jedoch falsch, nun die Finanzreserven des Gesundheitssystems zugunsten niedriger Zusatzbeiträge abzuschmelzen. Denn die Überschüsse müssten künftig eingesetzt werden, um die Versicherungsbeiträge zu stabilisieren. "Zudem muss nun auch die Beitragsparität in der Pflegeversicherung hergestellt werden", meint der Sozialverband Deutschland.

Mit der Rückkehr zur paritätischen Beitragsfinanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung werde die einseitige Belastung der Versicherten endlich beendet und die gesetzliche Krankenversicherung wieder solidarisch finanziert, erklärte VdK-Präsidentin Verena Bentele. "Es ist nur gerecht, dass der zu entrichtende Zusatzbeitrag, der bisher nur von den Versicherten gezahlt wurde, ab 2019 wieder zur Hälfte von den Arbeitgebern übernommen wird."

Lesermeinungen zu “Rückkehr zur Beitragsparität” (1)

Von Christina

Gilt leider nicht für Rentner / Erwerbsunfähige.
Und gerade Frührentner haben oft zusätzliche finanzielle Belastungen aufgrund ihrer Erkrankung.