Barrierefreie Schulen in Berlin – Antwort aus dem Senat
Veröffentlicht am von Andrea Schatz
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Berlin (kobinet) Bezugnehmend auf den kobinet-Artikel vom 13. Dezember 2018 teilte Norbert Illiges, Leiter der Steuergruppe der Taskforce Schulbau bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie den kobinet-nachrichten mit, dass alle Schulneubauten im Berlin barrierefrei errichtet werden.
Unabhängig von den Neubaumaßnahmen, für die eine verwaltungsübergreifende Arbeitsgruppe Standards erarbeitet und abgestimmt hat, sollen auch bestehende Schulen im Rahmen anstehender Sanierungsmaßnahmen barrierefrei umgebaut werden.
In den Standards für den Neubau werde ein besonderes Augenmerk auf den Aspekt der Inklusion und Barrierefreiheit gerichtet:
„Im baulichen Bereich kommt den Anforderungen der Leitlinie Barrierefreiheit besondere Bedeutung zu. Wie für alle öffentlichen Gebäude Berlins ist deshalb auch für jede neue Schule ein Konzept Barrierefrei zu erstellen. Dieses Konzept berücksichtigt die Bedürfnisse von Lernenden, Eltern und Lehrpersonal gleichermaßen. Aufbau und Inhalt sind entsprechend der verbindlichen Handbücher Berlin-Design for all – Öffentlich zugängliche Gebäude und Berlin-Design for all – Öffentlicher Freiraum zu entwickeln und von der Bedarfsplanung bis zur Ausführungsplanung fortzuschreiben.“ (Standards 1.5. Inklusion und Barrierefreiheit).
Die im kobinet-Artikel aufgeführte Berliner Bauordnung und die einschlägigen DIN-Bestimmungen zur Barrierefreiheit würden zur Anwendung kommen.
Anlass für den genannte kobinet-Artikel war die Aussage in der Berliner Zeitung vom 12. Dezember 2018: „Aus Wirtschaftlichkeitsgründen sollen Aufzüge aber nur dort eingebaut werden, wo es zwingend notwendig sei“.
Dazu stellt Norbert Illiges fest, dass sich diese Aussage auf den in den Standards formulierten Satz beziehe: „Die Anzahl der Aufzüge ist auf ein notwendiges Maß zu reduzieren.“ (Standards 2.1 Grundlagen).
Illiges meint: „Diese Vorgabe wendet sich an die planenden Akteure im Schulbau, zielt auf eine optimierte Erschließungsplanung und erwächst aus dem für alle öffentliche Baumaßnahmen grundsätzlich geltende Gebot der Wirtschaftlichkeit.“
Er verweist auf die Standards, in denen zugleich festgelegt ist: „Dabei ist aber zu gewährleisten, dass alle Bereiche der Schule barrierefrei erschlossen sind.“ (Standards 2.1 Grundlagen).
Christine Braunert-Rümenapf, die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, teilte kobinet-nachrichten mit, dass sie durch ihre Mitarbeit im Landesbeirat Schulneubau die Entwicklung des Schulneubaus unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit als einen Schwerpunkt ihrer Arbeit auch im Jahr 2019 kritisch begleiten wird.
Auch kobinet wird dranbleiben und die Zugänglichkeit bei den Schulneu- und -umbauten im Blick behalten.
