ABiD: Staat muss Mobilität bei Bahnreisen einheitlich regeln

Veröffentlicht am von Hartmut Smikac

Drei rote Ausrufezeichen
Drei rote Ausrufezeichen
Bild: ForseA e.V.

Berlin (kobinet) Seit dem 1. Februar verschlechterten sich für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer die Nutzungsmöglichkeiten von Eisenbahnen weiter. "Ab sofort soll/muss man", stellt der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland "Für Selbstbestimmung und Würde" (ABiD)ABiD in einer Information fest: "- vorab! - mit jeder einzelnen Gesellschaft persönlich verhandeln, ob sie so gnädig wäre, unsereinem in den Zug hinein- und am Zielbahnhof auch wieder herauszuhelfen. Das ist das Gegenteil von Teilhabeermöglichung und gutem Service".

Dazu erklärt der ABiD weiter: Jetzt und hier ist der Staat unmittelbar in der Pflicht! Wenn wir schon - zähneknirschend - zur Kenntnis nehmen müssen, dass es der DB und ihrem Mobilitätsservice nicht gelang, mit allen privaten Eisenbahnunternehmen Verträge abzuschließen, bliebe ein erneuter freundlich-bittender Appell, sich doch bitte irgendwie zu einigen, ziemlich schwach.

Nach Ansicht des ABiD bestünde die Lösung dieses privatkapitalistischen Konkurrenz-Problems darin, dass der Staat seiner Verpflichtung - annähernd gleiche (Reise)Bedingungen zu schaffen - unmittelbar nachkommen müsste. Ob er eine neue Behörde schüfe oder eine bestehende beauftragt, diese Koordinierungsfunktion - für alle Unternehmen verbindlich! - vorzunehmen, bliebe der Regierung überlassen. Aber zumindest könnte so eine weitere Verschlechterung (die Vor-Anmelderei bliebe ohnehin ein lästiger Nachteil) verhindert werden.

Herr Bundesminister Scheuer: Handeln Sie! Jetzt! Energisch! Nachhaltig!