ABiD: Staat muss Mobilität bei Bahnreisen einheitlich regeln
Veröffentlicht am von Hartmut Smikac
Berlin (kobinet) Seit dem 1. Februar verschlechterten sich für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer die Nutzungsmöglichkeiten von Eisenbahnen weiter. "Ab sofort soll/muss man", stellt der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland "Für Selbstbestimmung und Würde" (ABiD)ABiD in einer Information fest: "- vorab! - mit jeder einzelnen Gesellschaft persönlich verhandeln, ob sie so gnädig wäre, unsereinem in den Zug hinein- und am Zielbahnhof auch wieder herauszuhelfen. Das ist das Gegenteil von Teilhabeermöglichung und gutem Service".
Dazu erklärt der ABiD weiter: Jetzt und hier ist der Staat unmittelbar in der Pflicht! Wenn wir schon - zähneknirschend - zur Kenntnis nehmen müssen, dass es der DB und ihrem Mobilitätsservice nicht gelang, mit allen privaten Eisenbahnunternehmen Verträge abzuschließen, bliebe ein erneuter freundlich-bittender Appell, sich doch bitte irgendwie zu einigen, ziemlich schwach.
Nach Ansicht des ABiD bestünde die Lösung dieses privatkapitalistischen Konkurrenz-Problems darin, dass der Staat seiner Verpflichtung - annähernd gleiche (Reise)Bedingungen zu schaffen - unmittelbar nachkommen müsste. Ob er eine neue Behörde schüfe oder eine bestehende beauftragt, diese Koordinierungsfunktion - für alle Unternehmen verbindlich! - vorzunehmen, bliebe der Regierung überlassen. Aber zumindest könnte so eine weitere Verschlechterung (die Vor-Anmelderei bliebe ohnehin ein lästiger Nachteil) verhindert werden.
Herr Bundesminister Scheuer: Handeln Sie! Jetzt! Energisch! Nachhaltig!