Vielfalt auf dem Arbeitsmarkt?
Veröffentlicht am von Franz Schmahl
Bild: BIZEPS
Frankfurt am Main (kobinet) Nach Ansicht des Internationalen Bundes (IB) muss es mehr Vielfalt bei den Angeboten zur Integration in den Arbeitsmarkt geben. Das betonte heute der freie Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit in einer Presseinformation zu zehn Jahren Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen in Deutschland. Aktuell sind mehr als 300.000 Menschen mit Behinderung in einer Werkstatt beschäftigt. Der IB setzt sich dafür ein, dass diese Zahl sinkt und mehr Menschen mit Behinderung einen Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt finden.
"Werkstätten sind für manche Menschen mit Behinderung notwendig und sinnvoll. Unserer Ansicht nach muss es aber Alternativen geben, um dem im Bundesteilhabegesetz garantierten Wunsch- und Wahlrecht auch Rechnung zu tragen", meint IB-Präsidentin Petra Merkel. In den vergangenen zehn Jahren ist die Quote von Beschäftigten mit Schwerbehinderung lediglich von 3,9 auf 4,1 Prozent gestiegen. "Diese Entwicklung ist enttäuschend", findet Merkel. Der Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung ist nach wie vor eine Sonderwelt. Deutschland ist immer noch weit entfernt vom Ziel einer inklusiven Gesellschaft. Die Vermittlungsquote der Werkstätten von Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt liegt lediglich bei rund einem Prozent.

Von rgr
@ZORRO
Ich denke die Massen strömen nicht täglich in Fabriken und Büros weil sie die Sehnsucht nach Sinnerfüllung antreibt. Die Welt müsste überfließen vor Sinnhaftigkeit.
Mit Blick auf ökonomische und ökologische Krisen denke ich, dass viele Arbeiten sogar jedem Sinn zu wider laufen und dringend einer kritischen Reflexion unterzogen werden sollten.
Von ZORRO
@ rgr
"Gesteht endlich ein, dass die Inklusion über Arbeit gescheitert ist."
Naja, die immerhin 1,2 Millionen schwerbehinderten Beschäftigten auf dem Ersten Arbeitsmarkt sollte man nicht komplett ausblenden, oder? Was mir allerdings nicht einleuchtet ist die Tatsache, dass die Ausgleichsabgabe unwilliger Unternehmer, die noch nie einen schwerbehinderten Menschen eingestellt haben, auch noch ganz legal von der Unternehmenssteuer VOLL als Betriebsausgabe abgesetzt werden darf. Wo bleibt da die "Ausgleichsfunktion"?Wann setzt sich endlich eine Partei dafür ein, dass dieser Unfug endlich abgestellt wird?
• "Steckt euch eure Sinn stiftende Arbeit in den Arsch!"
Mit so einer "Fäkalsprache" ist niemandem geholfen und auch sonst.
https://kobinet-nachrichten.org/de/2/dokumente/25240/Netiquette.htm
Von rgr
Einfach nur zum Kotzen!
Schaut Euch nur die Bildaussage des https://www.internationaler-bund.de/ an. Ein Funktionär des IB. Aufgenommen von schräg unten mit aufblickender Haltung des Betrachters. Die autoritäre Botschaft richtig in Szene gesetzt. So hätten die uns gerne. Aufschauend zum großen weißen Mann.
Von rgr
Vielfalt? Alles bunte Knete?
"Werkstätten sind für manche Menschen mit Behinderung notwendig und sinnvoll."
Nein. Die Behauptung einer sinnvollen Not(wendigkeit) ist nur der Versuch Absonderungseinrichtungen weiter zu betreiben. IB geriert sich gar als Kenner 'mancher Menschen'.
Dieser Übergriffigkeit auf die Flossen hauen - wenn wir ihnen denn begegnen.
Von ZORRO
@ IB-Präsidentin Petra Merkel
"Die Vermittlungsquote der Werkstätten von Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt liegt lediglich bei rund EINEM Prozent."
Na, weiß diese Präsidentin etwa mehr als die Bundesregierung? Oder hat Heil "geflunkert"? Das BMAS hat erst kürzlich behauptet, zu den Übergängen 2018 aus WfbM keinerlei Erkenntnisse zu haben ("liegen der Bundesregierung noch keine Daten vor.") Aus welcher Quelle stammt denn nun plötzlich diese unbelegte Behauptung mit den rund 3.000 Übergängen?
Drs. 19/8047 vom 27.02.2019
(liegen noch keine Daten vor)
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/080/1908047.pdf
Von rgr
@kirsti
Na dann wäre ja alles in bester Ordnung. Ist es aber nicht.
In Ihrem Beispiel ist eine Entscheidung des Verfassungsgerichtes bereits positiv für den Kläger ausgegangen. Dieser Rechtsweg ist aber für die meisten von uns mit erheblichen Hürden verbunden. Deshalb reicht ein Haushaltssparziel einer Kreisverwaltung aus um uns wirksam um unsere Rechte zu bringen.
Die Frage ist doch vielmehr ob die UN-BRK frischen Wind in die deutsche Sozialpolitik bringen kann. Und da sehe ich Schwarz. Die Strukturen sind einfach viel zu verkrustet. Und zwar gerade weil die deutsche Sozialpolitik auf eine Jahrzehnte lange Praxis zurück schauen kann, und weil sich profitträchtige Interessen darin fest etablieren konnten, regt sich kein Lüftchen. Wir haben auch schlicht keinen Aufstand der Anständigen aus Heil- und Pflegeberufen.
In jedem anderen Land, welches diese Geschichte so nicht durchlaufen hat, hat die UN-BRK bessere Chancen, ihren humanistischen Geist zu entfalten.
Von kirsti
@rgr
Das Bundesverfassungsgericht hat sich in seinem Beschluss zu den Wahlrechtsausschlüssen am 21.02.2019 auf das GG Art 3 Abs. 3 Satz 2 berufen. Die UN-BRK wurde vom BVerfG im Range eines einfachen Rechts zitiert. Fundstellen lassen sich sicher finden. Das BTHG ist vor dem 21.02.2019 in Kraft getreten. Es kann das GG nicht aushebeln. Das war’s für heute Abend! Gute Nacht!
Von rgr
Ich hoffe es ist klar geworden, dass wir das Grundgesetz und die Menschenrechte nicht isoliert betrachten können. Schauen wir auf unsere Grundrechte, dann schaut das BTHG und andere Normen zurück.
Von rgr
@kirsti
Noch einmal von Vorn.
Herrschende Rechtsauffassung ist, dass alle nachgelagerten Gesetze grundsätzlich und bis auf Widerruf Grund- und Menschenrechtskonform sind. Das Sozialgesetzbuch soll in diesem Sinne als präzisierender Kommentar zu Grund- und Menschenrechten verstanden werden.
Die Auslegung der Grund- und Menschenrechte hat sich daher auch an Normen, wie beispielsweise dem BTHG, zu orientieren. Wir wissen aber, dass uns das BTHG keine Perspektive auf ein Leben in Freiheit und Würde brachte. Dieses Geschehen wird zu Recht als Aushöhlung fundamentaler Menschenrechte beschrieben.
Die UN-BRK hat keine Entsprechung in der deutschen Sozialpolitik gefunden. Es gibt daher keinen Grund zum feiern. Es gibt aber auch keinen Grund in Trauer zu verfallen. Es gibt vielmehr einen Haufen Gründe für unseren Zorn.
Von kirsti
Im Zusammenhang mit dem 10-jährigen Jubiläum der UN-BRK und über der UN-BRK gilt das Grundgesetz. Ist dort nicht schon lange im Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 festgeschrieben, dass niemand auf Grund seiner Behinderung benachteiligt werden darf? Das Grundgesetz hat Gültigkeit über alle Grenzen der Aussonderung hinweg, welche auch immer diese sein mögen.
Von rgr
Gesteht endlich ein das die Inklusion über Arbeit gescheitert ist. Steckt euch eure Sinn stiftende Arbeit in den Arsch!