Vielen Dank für Garnichts

Veröffentlicht am von Harald Reutershahn

Harald Reutershahn
Harald Reutershahn
Bild: hjr

Gestern vor 20 Jahren wurde der Zusatz "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes aufgenommen. In den Artikeln 1 bis 19 sind die garantierten und unumstößlichen Grundrechte der Deutschen Verfassung formuliert. Diese seien "im Wesentlichen als Abwehrrechte des Grundrechtsträgers gegenüber Handlungen von Hoheitsträgern ausgestaltet, besitzen jedoch auch eine Drittwirkung auf das Rechtsverhältnis zwischen Personen. In dieser Funktion geben sie dem Grundrechtsträger einen Anspruch gegen den Staat auf Beseitigung einer Beeinträchtigung des durch das betreffende Grundrecht geschützte Rechtsgut. Andere Grundrechte stellen unter Umständen auch einen Anspruch auf Leistung des Staates …", (wiki) so heißt es in Juristendeutsch, sowie auf Teilhabe an staatlichen Vorkehrungen, Leistungsrechte, Verfahrensrechte oder die Schaffung staatlicher Vorkehrungen.

Seit einer Menschengeneration steht das Benachteiligungsverbot im Grundgesetz, dann ist ja inzwischen wohl alles Paletti, und in Deutschland werden Behinderte nicht mehr benachteiligt. Und schon garnicht vom Staat, ebenso wenig von den Regierungen, Parlamenten, den Behörden und der Justiz. So jedenfalls die Theorie.

Doch Pustekuchen, die Wirklichkeit sieht anders aus. Behinderte werden in Deutschland nach wie vor gnadenlos in allen Lebensbereichen benachteiligt. Nicht selten sogar mehr als je zuvor, weil bisherige Nachteilsausgleiche reduziert oder komplett gestrichen wurden und werden. Zudem werden die Abhängigkeiten von sozialen Leistungen forciert und die gesetzlichen Leistungen eingeschränkt. Behinderte werden wie gehabt nach alter Wohlfahrtstradition  durch Einkommenskürzungen zu Sozialfällen degradiert, separiert, vorgeburtlich selektiert, spätabgetrieben und im Überlebensfalle gesellschaftlich weitgehend ausgesondert. Eine detaillierte Aufzählung aus dem Schreckensregister aller Verschlechterungen der letzten 20 Jahre würde hier den Rahmen sprengen.

Dabei sollte mit dem Benachteiligungsverbot im Grundgesetz alles besser werden. Sogar grundsätzlich. Und nun? Ja, aber …, so kleinlich darf man das nicht sehen …,  also Entschuldigung mal …, das muss auch alles erst einmal bezahlbar sein …, und man muss doch hier nicht gleich so ungeduldig sein …, Schulterzucken.

War das Benachteiligungsverbot im Grundgesetz tatsächlich ein Erfolg der Gleichstellungsbewegung behinderter Menschen in Deutschland, oder sind wir mit der Illusion von Gerechtigkeit in einer kapitalistischen Gesellschaft Täuschungsmanövern von politischen Luftakrobaten und Winkeladvokaten auf den Leim gegangen? Hierzulande nennt man so etwas ja schließlich Po…? Po…? – Es kommt einem kaum über die Lippen – Politik, ja, so nennt man das hierzulande, wie jeder weiß, Realpolitik im Rahmen der freiheitlich demokratischen Grunzordnung, versteht sich. Keine Radikalpolitik, die das umsetzt, was sie behauptet verwirklichen zu wollen. Man könnte glatt von politischer Verunglimpfung sprechen.

Was danach folgte, war Symbolpolitik nach dem gleichen Strickmuster. Antidiskriminierungsgesetz, Gleichstellungsgesetze in Bund und Ländern, Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention mitsamt Inklusion und so weiter. Echte Realpolitik ist, wenn von der Politik etwas in der Realität ankommt.

Um nicht missverstanden zu werden: In Schutz nehmen will ich die meisten Aktivisten in unseren Verbänden. Sie haben engagiert und redlich gerungen, kluge Konzepte entwickelt, unermüdlich verhandelt und Bündnisse geschmiedet. Wir müssen uns alle an unsere Nasen packen, denn an denen werden wir von ausgekochten politischen Quacksalbern herumgeführt, dass uns schwindelig wird dabei. Wir dürfen es nicht länger zulassen, dass Benachteiligungsverbot, Antidiskriminierung, Gleichstellung, selbstbestimmtes Leben und Inklusion als Etiketten benutzt werden für die Beschriftung der alten Baracken, in denen ungebrochen unsere soziale Euthanasie fortgesetzt wird.

Gemessen am Grundrechtsanspruch in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes könnten wir uns fragen, ob wir vielleicht von Verfassungsfeinden regiert werden.

Wenn es normal werden soll, verschieden zu sein, dann muss Anderssein ganz anders sein.

Lesermeinungen zu “Vielen Dank für Garnichts” (2)

Von tettrick

@wiesan75: Ich wäre dabei :). Ich bin seit mehrern Jahren im VdK. Die kennen sich ja mit Klagen vor dem BundesVerfassungsgericht aus;-).

Von wiesan75

Genau deshalb klage ich nun schon seit Schließung des BSHG.
Es ist einfach nicht fassbar, dass ich die Kosten meiner Assistenz tragen muss, nur weil ich so "dumm" bin und Vollzeit einem ganz normalen Job nachgehe. Jede nicht behinderte Buchhalterin wird hier finanziell besser gestellt, da sie die Aufwendungen glücklicherweise nicht tragen muss.
Mich würde interessieren ob es noch weitere Kläger gibt?! Falls ja, inwieweit wäre hier ein Zusammenschluß für einen eventuellen Argumente- und Erfahrungsaustausch möglich? Bei mir kommt es bald zur Verhandlung und ein Scheitern ist unumgänglich, da ich definitiv mehr verdiene als Hartz IV und auch mehr Vermögen besitze als die 2600,- Euro. Ich finde die Integration der Gesetze in das SGB einfach völlig unangebracht, da ich lediglich meine Nachteile mit der Einstellung der Assistenz ausgleiche und ich die Unterstützung nicht zur Lebenssicherung benötige. Ich werde trotzdem weiter kämpfen für einen gehaltsunabhängigen Nachteilsausgleich für Behinderte aber gemeinsam aktiv vor Gericht klagen macht vielleicht mehr Sinn. Also auf bis zum Bundesverfassungsgericht !!
Was meint ihr? Ich freue mich auf euer Feedback