„The Winner is...?" - Zehn Jahre UN-BRK in Deutschland

Veröffentlicht am von Roland Frickenhaus, Dresden

Roland Frickenhaus
Roland Frickenhaus
Bild: Roland Frickenhaus

"Auch füllt man nicht neuen Wein in alte Schläuche; sonst zerreißen die Schläuche, und der Wein wird verschüttet, und die Schläuche verderben; sondern man füllt neuen Wein in neue Schläuche, und beide werden zusammen erhalten."

(Die Bibel, Matthäus 9,17)

 

Ja, Sie sind hier tatsächlich bei KOBINET und, nein, es wird keine Predigt geben. Warum es aber doch gute Gründe gibt, sich auf diese Metapher zu beziehen, dazu später mehr.

Das neue Jahr liegt noch fast unangebrochen vor uns und da macht es sich doch ganz gut, den Kalender in die Hand zu nehmen und zu fragen, was das neue Jahr aus behindertenpolitischer Sicht so an Besonderem parat hält.

Die Antwort ist schnell gefunden: Der eindeutige Höhepunkt im Jahr 2019 ist das zehnjährige Bestehen der UN-Behindertenkonvention (UN-BRK) in Deutschland. Das ist mehr als ein lästiger Pflichttermin im übervollen Terminkalender! Am 26. März 2009 ist deutsche (behindertenpolitische-) Geschichte geschrieben worden. Nicht mehr und nicht weniger!

In der Regel wird dabei der UN-BRK gern die Rolle des Impulsgebers zur Debatte über Inklusion zugewiesen. Das ist sicherlich auch richtig, aber greift dabei doch etwas zu kurz. Denn es geht nicht um Inklusion, sondern um ein anderes Verständnis von Behinderung und als ein Ergebnis dieser veränderten Sichtweise, nämlich dass „Behinderung“ aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren entsteht, befassen wir uns (u.a. auch) mit Inklusion. Dies ist ein kleiner aber wichtiger Unterschied.

Diese neue Sichtweise, die seit nun 10 Jahren immer mehr Raum nimmt, traf am 26. März 2009 nicht nur auf eine bis dato fürsorglich geprägte Definition von Behinderung, also auf eine Haltung, sondern sie traf auch auf eine von dieser Haltung und diesem Geist geprägte Versorgungsstruktur.

Und da sind wir dann eben bei dem Bild mit den alten Schläuchen, in die am 26. März 2009 der "neue Wein" gegossen wurde. Dass das nicht gutgehen kann, ist eigentlich klar. Es braucht eben für den neuen Wein auch neue Schläuche, das ist so einfach wie schwierig zugleich.

Den Wein zu verdünnen, damit er die alten Schläuche schont, ist genauso am Thema vorbei. wie das schlichte Überkleben der alten Etiketten. Und für beides finden sich leider (und manchmal auch zum Entsetzen) tatsächlich zuhauf Beispiele.

Vermutlich ist den Besteller*innen des "neuen Weines" damals nicht klar gewesen, dass es den alten Schläuchen genauso schadet wie dem neuen Wein, wenn man sich nicht gleichzeitig auch um neue Schläuche kümmert, in die der neue Wein gefüllt wird.

Dies könnte erklären, warum beispielsweise viel zu zeitig und viel zu polarisierend über das Pro und Contra von Förderschulen gestritten wurde. Es geht doch nicht um „guter Pädagoge“ oder „schlechter Pädagoge“, sondern es geht um neue Strukturen der Teilhabe an Bildung. Es geht um den Abbau derjenigen Barrieren, die aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Faktoren entstanden sind.

Es ist so etwas wie ein historisches Versäumnis, dass die UN-BRK viel zu schnell instrumentalisiert und interessengeleitet vereinnahmt wurde, ehe sie richtig (also auch in den geeigneten Schläuchen...) "abgefüllt" war. Das ist nun schmerzvoll nachzuholen, da sind aufgerissene Gräben zuzuschütten und da ist Vertrauen zurückzugewinnen. 

Alles, was bis zum 26. März 2009 in Deutschland an Hilfe- und Versorgungsstruktur vorfindbar war, entsprach dem "alten" Verständnis von Behinderung, also der fürsorglichen Betrachtung. Deshalb geht es gar nicht um die Frage, ob Werkstätten, Förderschulen, Wohnstätten oder heilpädagogische Kitas gut oder schlecht sind. Das hat gepasst, das war gut, das war modern und das hatte seine Zeit. Und zwar bis zum Inkrafttreten der UN-BRK.

Jetzt geht es darum, anzuerkennen, dass sie dem neuen Verständnis von Behinderung nicht entsprechen. Was sonst, bitteschön, ist denn an dem Ganzen der Paradigmenwechsel, wenn nicht das?

Die „neuen Schläuche“, in die die UN-BRK zweifellos gehört, bestehen primär aus neuen gesetzlichen Regelungen. Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat nur den Auftakt gemacht. Dass das nicht ausreicht, ist sicher auch den Autoren klar, aber es ist, immerhin, ein Schritt in die richtige Richtung. Und das muss, bei aller Kritik, auch mal anerkennend erwähnt werden!

Es müssen nun weitere aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingt entstandene Barrieren aufgespürt und beseitigt werden. Das Aufspüren dieser Barrieren geschieht, zum Glück, durch die Staatenprüfung, also einer Art TÜV, der sich mit der Beschaffenheit des neuen Weines befasst und daraus Anforderungen an die neuen Schläuche ableitet.

Dass der Telhabebereich "Arbeit" wohl das dickste Brett im Sortiment ist, dürfte unstrittig sein. Was nichts anderes bedeutet, dass die UN-BRK in Deutschland scheitern wird, wenn es nicht gelingt, Teilhabe am Arbeitsleben gesetzlich anders zu flankieren und hier, um im Bilde zu bleiben, auch tatsächlich „neue Schläuche“ zum Einsatz zu bringen.

Um es klar zu sagen: Werkstätten, Wohnheime, Förderschulen oder Heilpädagogische Kitas gehören nicht abgeschafft, sondern durch vom Paradigmenwechsel inspirierte Gesetze entbehrlich gemacht. Dass sie dies werden können, ist einzig Sache der Politik, nicht aber der Akteure in den jeweiligen Strukturen. Da ist in der Vergangenheit nicht immer alles richtig gelaufen.

Wie müssen Teilhabe an Bildung, Teilhabe an Arbeit und Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben aussehen, dass sie ohne Besonderung auskommen? Wo sind welche Barrieren? Welche Gesetze müssen neu geschrieben und welche novelliert werden? Wie können die neuen "Schläuche" beschafft werden, die dem neuen Wein auch gerecht werden? Wer bestellt, wer bezahlt? Was wird mit den alten? Noch sind nicht alle Hausaufgaben gemacht.

Ein der Bedeutung der UN-BRK angemessenes Geschenk zu ihrem zehnjährigen Geburtstag besteht darin, diese Fragen (endlich!) breitflächig zu diskutieren.

Es wäre schon schön, wenn als "Winner" die UN-BRK ausgerufen werden könnte. Ob das so wird, ist selbst zu ihrem zehnten Geburtstag noch nicht entschieden. Verdient aber hat sie es. Und die Menschen, die in ihrer Teilhabe auf Unterstützung, und damit auch auf eine klar umgesetzte Konvention angewiesen sind, erst recht.

 

 

 

Lesermeinungen zu “„The Winner is...?" - Zehn Jahre UN-BRK in Deutschland” (6)

Von TN

P. S.:
Der Fernsehbeitrag über die von dem für ihn zuständigen Sozialamt bereitete, bedrohliche Situation ist super gebaut. Findet man nicht oft.

Von TN

@ Behindert_im_System:

Zu Ihrer Anmerkung vom Donnerstag, den 17. Januar 2019:

Die betreffende Minute, in der aus dem Off gesagt wurde, für Herrn Igel sei die Geburtskommune im Saarland für die Kostenübernahme zuständige, siehe etwa ab Minute 00.01:49 bis etwa Minute 00.01.55 in dem genannten Fernsehbeitrag.

Bildlich unterlegt ist die Aussage der Reporterin aus dem Off mit einer nahen Aufnahme des Herrn Rechtsanwalt Dr. iur. Oliver Tolmein, Kanzlei Menschen und Rechte, Hamburg. Die nahe Aufnahme ist offensichtlich in der Rechtsanwaltskanzlei Menschen und Rechte, Hamburg getätigt worden.

Ihnen einen schönen Tag.
Mit freundlichen Grüßen,
TN.

Von Behindert_im_System

@vonTN

Zitat:

"In dem Fernsehbeitrag wurde (aus dem Off) von der Journalistin gesagt, dass die Kommune, in der Herr Igel geboren worden war, die Assistenzkosten bezahlt."


Die von Ihnen getätigte Aussage konnte ich nicht nachvollziehen.

In dem Beitrag heißt es, dass in eigener Feststellung der Behörde diese 7000,00 € als Kosten festgestellt habe, aber laut dem Anwalt die Aussage kommt, die Behörde hätte noch keine einzige Zahlung geleistet, obwohl Herr Igel einen vollstreckbaren Titel hätte.

Der Anwalt könnte sich aber nicht an einen vergleichbaren Fall erinnern, da zum Sachverhalt es noch keine entsprechenden Rechtsgrundlagen gäbe, wenn man dies so richtig verstanden hat, wobei ich da annehme, das hier die Kräfte aus dem Ostblock gemeint sein könnten.

Nur wie dann der Leistungsträger auf 7000,00 € kommt und was damit alles abgedeckt sein soll, davon hat der Beitrag nichts gebracht.

Von TN

Da zu dem Hinweis auf den Fernsehbeitrag zu Herrn Igels aktueller Assistenz-Situation (siehe kobinet vom Donnerstag, den 17. Januar 2019) Kommentare abzugeben von der Kobinet-Redaktion offensichtlich unerwünscht sind, setze ich hieran meine Frage:

In dem Fernsehbeitrag wurde (aus dem Off) von der Journalistin gesagt, dass die Kommune, in der Herr Igel geboren worden war, die Assistenzkosten bezahlt.

Es wäre hilfreich mal zu erfahren, welche gesetzliche Verordnung hier greift, dass die Geburtskommunen für Assistenzkosten aufkommen.

Von TN

Interessant, was Spahn, laut Tageszeitung 'junge Welt', von den Krankenkassen verlangt, dass im Grunde genommen steuerfinanziert zu bezahlen sei.

Für orth. Hilfsmittel soll offensichtlich weiter kein Geld da sein. Zynisch geschrieben, dass es nachvollziehbar :-( ist, dass Spahn weniger und weniger (Schwerst)(mehrfach)Behinderte ausblendet. Aus den Augen (vorgeburtliches Entsorgen der Kinder), aus dem Sinn (Mensch Spahn, brauchen'se nicht mehr Behinderte mit Krankenkassenleistungen zu bedenken). Was bis 1945 gesellschaftlich nicht geschafft worden ist, wird nun perfektioniert. Singer als graue Eminenz im Bundes'gesundheits'/ähm Bundesbehinderten-Entsorgungs-Ministerium.

Von TN

Passend hierzu von uns Jensl Spahn, der sicherlich mit der Order an die Krankenkassen seinesgleichen durch Pränatal'diagnostik' künftig zu leben verhindern möchte. Gibts eben neben der Einheitssoße ab sofort nur noch den Einheitsmenschen, genormt und langweilig, finanziert von politisch Rechtsaußen der cdu. Spahns (ordnungs-)politische Nähe zur A*D ist verblüffend eng, passt fast kein Blatt Papier mehr zwischen, siehe



Aus: Ausgabe vom 16.01.2019, Seite 4 / Inland
Spahn will Gentests zu Kassenleistung machen

Berlin. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will Gentests an Embryonen zur Leistung der gesetzlichen Krankenkassen machen. Die Präimplantationsdiagnostik (PID) ist in Deutschland seit 2011 in engen Grenzen erlaubt, die Kosten müssen betreffende Paare aber selbst tragen. Aus Kreisen des Gesundheitsministeriums hieß es am Dienstag, wenn die PID in bestimmten Fällen legal sei, dürfe sie kein Privileg sein. (AFP/jW)

Link hierzu: https://www.jungewelt.de/artikel/347232.spahn-will-gentests-zu-kassenleistung-machen.html