Leichte Sprache muss ins Gesetz
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Leinefelde (kobinet) Der Geschäftsführer von Menschen zuerst, Stefan Göthling, hat den Vorschlag des Forums behinderter Juristinnen und Juristen nach einer gesetzlichen Verankerung einer Leichten Sprache im Entwurf des Gesetzes zur Sozialen Sicherheit begrüßt. "Wenn Menschen mit Lernschwierigkeiten nicht verstehen, welche Rechte sie haben, wie sollen sie dann ihr Recht auf ein Leben mitten in der Gemeinde durchsetzen?"
Das Netzwerk von Menschen mit Lernschwierigkeiten Mensch zuerst werde sich aktiv in den Wahlkampf mit einbringen, um den Gesetzesvorschlag des Forums behinderter Juristinnen und Juristen zur Sozialen Teilhabe voran zu bringen. "Es ist wichtig, dass wir Chancen bekommen, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu arbeiten und mitten in der Gemeinde zu leben. Viel zu oft werden hohe Hürden aufgebaut, wenn Menschen mit Lernschwierigkeiten neue Wege außerhalb der Behinderteneinrichtungen gehen wollen", so Stefan Göthling. Im Mittelpunkt müsse der Mensch stehen, dem die Unterstützung dort hin folgt, wo er leben oder arbeiten will. "Jede Verzögerung solche gesetzliche Regelungen zu verabschieden, mindert unsere Möglichkeiten der Teilhabe. Denn bisher setzt das System hauptsächlich auf Ausgrenzung."