Leben ohne Netz und doppelten Boden

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Nancy Poser
Nancy Poser
Bild: Nancy Poser

Bremen/Trier (kobinet) Was die Anrechnung von Einkommen und Vermögen für Menschen bedeutet, die im täglichen Leben auf Persönliche Assistenz angewiesen sind, hat Nancy Poser aus Trier bei der Pressekonferenz zur Vorstellung des Entwurfs eines Gesetzes zur Sozialen Teilhabe des Forums behinderter Juristinnen und Juristen in Bremen anschaulich beschrieben. Für die Richterin bedeutet dies ein Leben ohne Netz und doppelten Boden.

"Ich habe eigentlich alles getan, was in meinen Kräften stand, um ein erfolgreiches Leben zu führen: Abi mit 1,0, zwei Jura-Prädikatsexamen, Job als Richterin, mehrere Ehrenämter. Ich stehe sozusagen mitten im Leben. Aber ist diese Teilhabe gleichberechtigt, wenn ich - um meine Assistenz "gewährt" zu bekommen - nicht mehr als 2.600 Euro ansparen darf? Wenn ich bei Autoreparaturen meine Eltern anpumpen und auf Urlaubsreisen verzichten muss? Wenn ich nie mit meinem Partner auch nur das Zusammenleben testen darf, ohne ihn arm zu machen?"

Deshalb setzt sich Nancy Poser zusammen mit vielen Menschen dafür ein, dass die Persönliche Assistenz einkommens- und vermögensunabhängig geleistet und dies endlich gesetzlich so verankert wird.

Lesermeinungen zu “Leben ohne Netz und doppelten Boden” (3)

Von Berthold Gottschalk

Schadenersatz und Schmerzensgeld bei Mobbing

Arbeitgeber sind grundsätzlich für den Schutz der Persönlichkeit und der Gesundheit ihrer Mitarbeiter im Rahmen der ihnen obliegenden Fürsorgepflicht verantwortlich (BGB Paragraf 241 Absatz 2).
Bei nachgewiesenem Mobbing haftet der Chef – auch wenn er nicht selbst der Mobber war oder Bossing betrieben hat. Es reicht, dass er die Missstände in seinem Betrieb nicht unterbunden hat. Das Mobbingopfer muss einen Nachweis über erlittenes Mobbing führen. Bevor rechtliche Schritte seitens des Mobbingopfers eingeleitet werden, sollte der Arbeitgeber vorher darauf aufmerksam gemacht werden, um ihm somit eine Frist einzuräumen, damit er den Psychospielen ein Ende bereitet. Bleibt der Arbeitgeber untätig, kann der Geschädigte Schadenersatz, Schmerzensgeld und gegebenenfalls den Ausgleich für einen Verdienstausfall einklagen (Bundesarbeitsgericht, Az.: 8 AZR 593/06). Gemäß des Betriebsverfassungsgesetzes (Paragraf 75 Absatz 2) müssen Arbeitgeber und Betriebsrat/Personalrat die freie Entfaltung der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer schützen und fördern.

Berthold Gottschalk
42119 Wuppertal



Von behindertenrecht

Inklusive Teilhabe muss für jeden Menschen "kostenlos" möglich sein . D.h. genau so, wie das Recht auf Leben .
Leider gibt es ohnehin viele behinderte Menschen, die von Sozialhilfe leben müssen, wenn sie arbeitslos sind oder erwerbsunfähig sind, sodaß sie kein Einkommen haben UND in einer solchen LEBENSLAGE, ohnehin nur minmal dazu verdienen können . Für diese Menschen, besteht wie für alle Arbeitslosen oder Sozialhilfempfänger, ohnehin nicht die Möglichkeit , Vermögen anzuspaaren . D.h. ihnen bleibt nur ein Schonvermögen, daß sie bereits VOR einer solchen Lebenslage hatte . Kein Mensch muss dieses Schonvermögen, oder minmalen Zuverdienst dafür einsetzen, daß er sich frei bewegen kann, in ein cafe etc. hereinkommen . Diese Freiheit haben behinderte Menschen, die auf Assistenz angewiesen sind, ohne Assistenleistungen nicht . Deshalb müssen Assistenzleistungen , vermögens - und einkommensunabhängig erbracht werden, dann wäre auch vielen Menschen geholfen, die derzeit in sogenannten "beschützen" Rahem, ohne Assistenz in Einrichtungen leben . Denn es nicht Sinn und Zweck der UN-Behindertenrechtskonvention, sein Leben in "beschützen" Rahmen verbringen zu müssen .

Von G. Niedermeier

Dem kann ich nur zustimmen. Es ist eine schreiende Ungerechtigkeit und eine Diskriminierung die wir nicht mehr einfach nur hinnehmen dürfen.

Wie kann es sein, dass Ehen zwischen behinderten und nichtbehinderten Menschen Mittellosigkeit aufgezwungen wir und zuständige Kostenträger lapidar darauf hinweisen, dass das im Falle echter, ehrlicher Liebe eine akzeptable Bedingung darstellt?

Wie kann es sein, dass Menschen die beide pflegebedürftig sind, sich aus Furcht vor negativen Auswirkungen auf eine adäquate Assistenz nicht trauen, Informationen zu Heirat und Zusammenwohnen bei den zuständigen Kostenträgern einzuholen?

Warum spricht man in der Politik von Förderung von Ehe und Familie, sowie von finanzieller Unterstützung, während behinderte wie so oft ausgeklammert werden?

Warum sind behinderte Menschen die erwerbsunfähig sind, weniger wert als jene in Ausbildung und Beruf? Warum wird trotz der ratifizierten Behindertenrechtskonvention in Deutschland weiter diskriminiert und ausgegrenzt, benachteiligt und unverdrossen so getan, als bestünde kein Handlungsbedarf?

In diesem Land werden Grundgesetz, Behindertenrechtskonvention und geltende Gesetze ignoriert. Das ist nicht rechtens!

Hier der Link zur Petition:
http://www.change.org/petitions/recht-auf-gleiches-einkommen-und-verm%C3%B6gen-auch-f%C3%BCr-menschen-mit-behinderungen