Sichere Informationen über Organspende nötig
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Mainz (kobinet) "Let the beat go on – Entscheide Dich!" lautet der Titel eines Aktionstages, der heute auf dem Mainzer Bahnhofsplatz zum Tag der Organspende über Organspenden und die damit zusammenhängenden medizinischen und ethischen Fragen informierte. Der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Alexander Schweitzer betonte dabei die Wichtigkeit für sichere Informationen zu diesem Thema.
Die Veranstalter des Aktionstages, das rheinland-pfälzische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, die Initiative Organspende Rheinland-Pfalz und die Deutsche Stiftung Organtransplantation, richteten sich besonders an junge Menschen. "Damit sich Menschen für eine Organspende entscheiden, müssen sie sichere Informationen über Bedingungen und Ablauf der Organspende und der Transplantation erhalten. Auch das Vertrauen in die Arbeit der beteiligten Professionen ist entscheidend", sagte Gesundheitsminister Alexander Schweitzer. Dieses Vertrauen sei in den vergangenen Monaten leider vielfach erschüttert worden. "Ich bin jedoch sicher, dass die rheinland-pfälzischen Transplantationszentren in Mainz und Kaiserslautern gute Arbeit leisten und ein verlässliches System bei der Organvergabe etabliert haben."
Das überarbeitete Transplantationsgesetz, das nun auch die Entscheidungslösung vorsieht, bringe nach Ansicht des Ministers einen erhöhten Informations- und Aufklärungsbedarf der Bevölkerung mit sich. "Dieser muss in erster Linie von den Krankenkassen geleistet werden, aber auch Veranstaltungen wie die heutige mit ihrem Markt der Möglichkeiten tragen zur Bewusstseinsbildung bei", sagte der Minister und appellierte: "Ich bitte Sie, sich über den heutigen Tag hinaus mit dem Thema Organspende auseinanderzusetzen und Ihre persönliche Entscheidung in einen Spendeausweis einzutragen."
Gerade junge Menschen, die bereits ab 16 Jahren selbst über eine Organspende bestimmen können, wollten die Veranstalter mit dem Aktionstag gewinnen. Dazu wurde eigens ein ansprechender Flyer produziert, der mit dem Slogan "Let the beat go on" für die lebensrettende Organspende wirbt. Auf der Bühne interviewte ZDF-Moderator Norbert König Expertinnen und Experten. Mit einer Ballonaktion wurden Organspendeausweise in Mainz verteilt, die ersten zehn Rücksender erwarten zudem Präsente. Auf dem Markt der Möglichkeiten boten alle an einer Transplantation beteiligten Akteure Informationsmaterial und Gespräche an, unter anderem Krankenkassen, Selbsthilfegruppen, beide rheinland-pfälzischen Transplantationszentren sowie die DSO.
"Jedes Jahr retten Transplantationen das Leben von mehr als 4.000 schwer kranken Patienten, für die es keine andere Möglichkeit der Behandlung gibt", sagte Dr. med. Undine Samuel, Geschäftsführende Ärztin der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) Region Mitte. In den meisten Fällen seien es die Angehörigen, die die Entscheidung für eine Organspende nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen oder nach eigenen Wertvorstellungen treffen müssen. Dies sei oftmals eine schwere Bürde für die Hinterbliebenen. "Am Tag der Organspende soll daher die Gelegenheit genutzt werden, jeden einzelnen zu einer Entscheidung zur Organspende aufzurufen, um Hinterbliebene im Notfall zu entlasten. Unser Ziel ist es, möglichst allen Patienten auf der Warteliste die notwendige Transplantation zu ermöglichen", so Dr. Samuel.
Die Initiative Organspende Rheinland-Pfalz ist unter Geschäftsführung der Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland Pfalz (LZG) seit mehr als zehn Jahren im Land aktiv. Mit besonderer Beteiligung der Selbsthilfe arbeitet sie daran, die Bevölkerung über Fragen rund um die Transplantation aufzuklären. "Der heutige Aktionstag mit seiner Mischung aus Information und Unterhaltung entspricht unserem Konzept, mit dem Thema Organspende sowohl die Köpfe als auch die Herzen der Menschen zu erreichen", erklärte LZG-Geschäftsführer Jupp Arldt, der auch schon einen Ausblick auf das nächste Projekt der Initiative gab: "Wir sind dabei, eine Wanderausstellung für Rheinland-Pfalz zu realisieren, die vorrangig eine emotionale, zwischenmenschliche Dimension haben soll", erläuterte er. "Mit Fotos von Menschen, deren Schicksal oder deren Lebensalltag intensiv mit Organspende verknüpft ist, wollen wir erreichen, dass das Thema Organspende bei den Betrachtern sozusagen 'im Herz ankommt'. Die Ausstellung soll Mut machen, sich zur Organspende zu bekennen und Zweiflern ihre Sorgen nehmen", so Jupp Arldt.
Musikalisch wurde der Tag der Organspende umrahmt von der Jazz Combo, bestehend aus 35 Schülerinnen und Schülern des Gymnasiums im Alfred-Grosser-Schulzentrum aus Bad Bergzabern.
Von GrauAlfons
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Reaktion auf Ihre Nachricht "Sichere Informationen über Organspende nötig" von Ottmar Miles-Paul, sende ich Ihnen mein Rundschreiben vom 01./02.05.2013: "TPG - Entscheidungslösung", das auch der Bundesgesundheitsminister erhalten hat:
> Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde,
>
> weil das Transplantationsgesetz (TPG) es vorschreibt, versenden die Krankenkassen Informationen zur Organspende. Die Texte stimmen inhaltlich auffallend gut überein und verraten auch die Handschrift von DSO und BZgA (Deutsche Stiftung Organtransplantation und Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung).
> TPG § 1 (1) Ziel des Gesetzes ist es, die Bereitschaft zur Organspende in Deutschland zu fördern. ......
> TPG § 2 (1) .......Die Aufklärung hat die gesamte Tragweite der Entscheidung zu umfassen und muss ergebnisoffen sein. ....
> Die Forderungen nach Förderung der Bereitschaft zur Hirntod-Organspende und umfassende ergebnisoffene Aufklärung widersprechen sich. "Wenn wir die Gesellschaft über die Organspende aufklären, bekommen wir keine Organe mehr.", soll schon Prof. Rudolf Pichlmayr, ein Pionier der Transplantationsmedizin, gesagt haben. Es geht bei der Hirntod-Organspende eben nicht um die Frage: Was geschieht nach meinem Tod?, sondern in Wahrheit zunächst um die Frage: Wie möchte ich sterben?.
>
> Weil das Gesetz (TPG) es nahe legt, stellen die Krankenkassen auch Organspendeausweise zur Verfügung, in denen die Mitglieder ihre Entscheidung dokumentieren sollen, obwohl dieses Dokument eine Falle darstellt, aus folgenden Gründen:
> 1. In diesem Organspendeausweis (mit Bundesadler) steht: "Für den Fall, dass nach meinem Tod eine Spende..." und: "JA, ich gestatte, dass nach der ärztlichen Feststellung meines Todes meinem Körper......". Korrekt müsste es heißen: "nach meinem Hirntod" bzw. "nach Feststellung meines Hirntodes".
> 2. Organ- und Gewebespende dürfen so nicht zusammen behandelt werden. Transplantable Organe werden (auch) bei der Hirntod-Organspende einem Menschen bei lebendigem Leib explantiert; die Gewebespende kann auch einer Leiche entnommen werden.
> 3. Nicht nur die Entnahme von Organen und Gewebe bedarf der Zustimmung des Spenders, sondern auch (für sich) die Hirntoduntersuchung. Über die Konsequenzen einer Ablehnung der Organentnahme nach der Hirntodfeststellung müssten die Krankenkassen ihre Mitglieder vollständig aufklären, tun sie aber nicht. Ausführlich wird darüber in dem (anhängenden) Artikel "Die Transplantationsmedizin hat ihre Unschuld verloren! Nur die Spitze eines schmutzigen Eisbergs" in "Kirche heute", 3/2013, von Anton Graf von Wengersky berichtet.
>
> Der sogenannte Hirntod ist von Anfang an - seit seiner Erfindung 1968 - lediglich Abschalt- und Entnahmekriterium und galt nie als biologischer Tod des Menschen. Die Redeweise von der "Organspende nach dem Tod" ist eine Irreführung. Von entscheidender Bedeutung für die Erfolgsaussichten einer Organtransplantation ist, dass die Organe lebendfrisch sind, also bei lebendigem Leib entnommen wurden. Unter diesem Umstand ist (für mich) allenfalls eine enge Zustimmungslösung akzeptabel. Bei Ablehnung der Hirntod-Organspende sollte die Dokumentation sicherheitshalber im oder ähnlich (anhängendem) KAO - Formular eines NICHT-Organspender/empfängerausweises erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Alfons Grau
Von GrauAlfons
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Reaktion auf Ihre Nachricht "Sichere Informationen über Organspende nötig" von Ottmar Miles-Paul, sende ich Ihnen mein Rundschreiben vom 01./02.05.2013: "TPG - Entscheidungslösung", das auch der Bundesgesundheitsminister erhalten hat:
> Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde,
>
> weil das Transplantationsgesetz (TPG) es vorschreibt, versenden die Krankenkassen Informationen zur Organspende. Die Texte stimmen inhaltlich auffallend gut überein und verraten auch die Handschrift von DSO und BZgA (Deutsche Stiftung Organtransplantation und Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung).
> TPG § 1 (1) Ziel des Gesetzes ist es, die Bereitschaft zur Organspende in Deutschland zu fördern. ......
> TPG § 2 (1) .......Die Aufklärung hat die gesamte Tragweite der Entscheidung zu umfassen und muss ergebnisoffen sein. ....
> Die Forderungen nach Förderung der Bereitschaft zur Hirntod-Organspende und umfassende ergebnisoffene Aufklärung widersprechen sich. "Wenn wir die Gesellschaft über die Organspende aufklären, bekommen wir keine Organe mehr.", soll schon Prof. Rudolf Pichlmayr, ein Pionier der Transplantationsmedizin, gesagt haben. Es geht bei der Hirntod-Organspende eben nicht um die Frage: Was geschieht nach meinem Tod?, sondern in Wahrheit zunächst um die Frage: Wie möchte ich sterben?.
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> Weil das Gesetz (TPG) es nahe legt, stellen die Krankenkassen auch Organspendeausweise zur Verfügung, in denen die Mitglieder ihre Entscheidung dokumentieren sollen, obwohl dieses Dokument eine Falle darstellt, aus folgenden Gründen:
> 1. In diesem Organspendeausweis (mit Bundesadler) steht: "Für den Fall, dass nach meinem Tod eine Spende..." und: "JA, ich gestatte, dass nach der ärztlichen Feststellung meines Todes meinem Körper......". Korrekt müsste es heißen: "nach meinem Hirntod" bzw. "nach Feststellung meines Hirntodes".
> 2. Organ- und Gewebespende dürfen so nicht zusammen behandelt werden. Transplantable Organe werden (auch) bei der Hirntod-Organspende einem Menschen bei lebendigem Leib explantiert; die Gewebespende kann auch einer Leiche entnommen werden.
> 3. Nicht nur die Entnahme von Organen und Gewebe bedarf der Zustimmung des Spenders, sondern auch (für sich) die Hirntoduntersuchung. Über die Konsequenzen einer Ablehnung der Organentnahme nach der Hirntodfeststellung müssten die Krankenkassen ihre Mitglieder vollständig aufklären, tun sie aber nicht. Ausführlich wird darüber in dem (anhängenden) Artikel "Die Transplantationsmedizin hat ihre Unschuld verloren! Nur die Spitze eines schmutzigen Eisbergs" in "Kirche heute", 3/2013, von Anton Graf von Wengersky berichtet.
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> Der sogenannte Hirntod ist von Anfang an - seit seiner Erfindung 1968 - lediglich Abschalt- und Entnahmekriterium und galt nie als biologischer Tod des Menschen. Die Redeweise von der "Organspende nach dem Tod" ist eine Irreführung. Von entscheidender Bedeutung für die Erfolgsaussichten einer Organtransplantation ist, dass die Organe lebendfrisch sind, also bei lebendigem Leib entnommen wurden. Unter diesem Umstand ist (für mich) allenfalls eine enge Zustimmungslösung akzeptabel. Bei Ablehnung der Hirntod-Organspende sollte die Dokumentation sicherheitshalber im oder ähnlich (anhängendem) KAO - Formular eines NICHT-Organspender/empfängerausweises erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Alfons Grau