Inklusionsbeirat zieht Bilanz
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Berlin (kobinet) Der Inklusionsbeirat hat mit der heutigen Konferenz ein Fazit seiner Arbeit 2010 bis 2013 gezogen. In seiner Rede würdigte der Präsident des Bundessozialgerichts, Peter Masuch, die Arbeit der Staatlichen Koordinierungsstelle, die seit 2008 beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen angesiedelt ist.
"Die UN-Behindertenrechtskonvention setzt in ihrem Artikel 33 hohe Hürden für die innerstaatliche Durchführung und Überwachung dieses in Deutschland Gesetz gewordenen Übereinkommens. Die Koordinierungsstelle mit ihrem Inklusionsbeirat realisiert 1:1 die gestellten Anforderungen", erklärte Peter Masuch in Berlin. Der Inklusionsbeirat und die ihm zuarbeitenden Fachausschüsse sind der Kern der Staatlichen Koordinierungsstelle. Hier werden Menschen mit Behinderung sowie die breite Zivilgesellschaft aktiv in den Umsetzungsprozess der UN-Behindertenrechtskonvention eingebunden. Die Staatliche Koordinierungsstelle ist somit die Schnittstelle zwischen der Zivilgesellschaft und der staatlichen Ebene, heißt es in einer Presseinformation des Bundesbehindertenbeauftragten Hubert Hüppe. Dieser dankte den Mitgliedern des Inklusionsbeirates und der Fachausschüsse für ihre Tätigkeit und lobte deren Beitrag bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.
"Die UN-Behindertenrechtskonvention hat unser Denken über die Rolle behinderter Menschen in der Gesellschaft verändert. Inklusion, also echte Teilhabe, hat viele Adressaten und richtet sich nicht mehr nur - wie etwa die Integration - an Menschen mit Behinderungen. Inklusion bedeutet mehr: Alle Lebensbereiche werden so gestaltet, dass alle teilhaben können und alle davon profitieren. Bis Inklusion in der Gesellschaft verankert ist, liegt aber noch ein langer Weg vor uns", erklärte Hubert Hüppe. Die Ausgestaltung der Staatlichen Koordinierungsstelle sei europaweit einmalig und habe Vorbildcharakter. Der Auftrag der Staatlichen Koordinierungsstelle ist die Sensibilisierung der Öffentlichkeit und die öffentliche Bewusstseinsbildung. Die Koordinierungsstelle soll über die UN-Behindertenrechtskonvention und den zugrundeliegenden Inklusionsgedanken informieren, betonte Hubert Hüppe.
Von obarr
An den Herrn Beamten des Hessischen Sozialministeriums und anderen Bürger/innen in unserer Gesellschaft: Wie schon i.d. anderen Meinung erwähnt - wieso sind Nichtbehinderte besser gestellt ? Mit welchem Recht ? Und wir wären schon froh, gleichgestellt zu sein ...
Lasst ihn und andere alt werden, nicht mal "morgen behindert", dann werdet ihr sehen, wie verbogen alles ist !
Von Joachim Flach
„Der Auftrag der Staatlichen Koordinierungsstelle ist die Sensibilisierung der Öffentlichkeit und die öffentliche Bewusstseinsbildung.“
Leider ist diese öffentliche Bewusstseinsbildung im Hessischen Sozialministerium noch nicht angekommen.
Der „nette“ Beamte des Hessischien Sozialministeriums schrieb uns unter Anderem: „Zu berücksichtigen ist dabei, dass mit der Eingliederungshilfe dem behinderten Menschen zwar die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht werden soll, die Hilfe aber den Empfänger vom Leistungs- und Förderungsumfang nicht besser stellen darf als einen nicht behinderten sozialhilfebedürftigen Menschen.“
Wo sind auf Rollstuhl angewiesene Personen besser gestellt, als nicht behinderte Menschen? Nicht behinderte sozialhilfebedürftige Menschen können am gesellschaftlichen Leben teilnehmen, ohne sich Gedanken zu machen, wie sie von A nach B kommen. Nicht behinderte Menschen brauchen sich überhaupt keine Gedanken machen, ob sie Bus oder Bahn nehmen oder ein Taxi rufen. Der heute immer noch angepriesene Behindertenfahrdienst hat mittlerweile wegen Abschaffung des Zivildienstes keine Kapazitäten mehr. Fahrten müssen drei oder mehr Tage im Voraus angemeldet werden. Ein Taxi braucht zwischen 10 und 20 Minuten, das aber niemals in der Lage ist eine Person im Elektrorollstuhl zu befördern. Mancherorts lehnen Busfahrer des ÖPNV ab, Personen im Elektrorollstuhl wegen Unfallgefahr mitzunehmen.