Die unendliche Geschichte des Sozialamtes Waldeck-Frankenberg
Veröffentlicht am von Gerhard Bartz
Korbach (kobinet) Seit Jahren kämpft Monika Natrup gegen das Sozialamt Waldeck-Frankenberg um ihre Rechte. Zunächst ging es um die Erstattung von behinderungsbedingten Assistenzkosten und um das pauschale Pflegegeld. Die Assistenzkosten wurden irgendwann "gewährt". Das Sozialamt hat der Frau jedoch untersagt, vor der Bewilligung Assistenzpersonen einzustellen, obwohl die Notlage dem Amt bekannt war. Sie stellte die Assistenzpersonen dennoch ein und bezahlte diese mit Hilfe von Darlehen, die durch Schilderung der Notlage bei ihr eingingen. Dies im Vertrauen darauf, dass die Behörde die Kosten ab Antragstellung erstatten muss. Der Aufruf von ForseA e.V. brachte Darlehen in einer Summe von über 10.000 Euro zusammen. Das reichte, um die Zeit bis zur "Gewährung" der Leistungen durch das Sozialamt zu überbrücken. Allerdings beruft sich das Sozialamt nach wie vor darauf, dass es verboten hatte, die Kosten entstehen zu lassen und verweigert die rückwirkende Erstattung der seit Antrag angefallenen Kosten. Hiergegen klagt Frau Natrup und wird auch gewinnen. Der Anspruch ist offensichtlich rechtlich begründet.
In einem weiteren Punkt stellt sich das Sozialamt Waldeck-Frankenberg unter seinem Landrat Reinhard Kubat (SPD) jedoch wie am ersten Tag streitig. Man verweigert Natrup nach wie vor das anteilige pauschale Pflegegeld nach den §§ 64,66 SGB XII, obwohl diese ihre Assistenz über das Arbeitgebermodell selbst organisiert. Vorgelegte Urteile wurden als nicht passend abgelehnt. Über das Sozialgericht in Marburg werden seit vielen Monaten Stellungnahmen ausgetauscht. Allesamt werden vom Sozialamt mit dem Argument abgelehnt, dass das anteilige Pflegegeld nicht zu zahlen ist. Damit wird anscheinend das Gericht derart verunsichert, dass es immer neue Stellungnahmen der Klägerin anfordert. Hierzu erklärt ForseA: "Wenn wir sagen, die Wiese ist grün, dann ist die Wiese grün. Das können wir einmal beschreiben, auch zweimal, aber dann macht das irgendwann keinen Sinn mehr. Dann ist es nur noch Verzögerungs- und Zermürbungstaktik." Von ForseA kommt ein Aufruf an alle Hessen, die das pauschale Pflegegeld der §§ 64, 66 SGB XII bereits gerichtlich erkämpfen mussten, viele werden es nicht sein: Benötigt wird eine Urteilskopie, gerne auch anonymisiert, um dem Gericht zu beweisen, dass der Anspruch gängige Praxis ist (bitte per Mail an [email protected]). Urteile anderer Bundesländer werden nicht akzeptiert.
Es reicht jetzt!
Ein Kommentar von kobinet-Redakteur Gerhard Bartz
Seit Jahren beschäftigt die Auseinandersetzung von Monika Natrup mit "ihrem" Sozialamt Scharen von Anwälten, Beratern, Gutachtern, Sachverständigen, sogar die Staatsanwaltschaft war für kurze Zeit eingeschaltet, jetzt auch das Sozialgericht. Es ist zum Verzweifeln. Ein Anspruch der so klar ist und dennoch eine unendliche Streiterei nach sich zieht. Es scheint so, als ob Landrat Kubat bei seinem Ehrgeiz gepackt wurde. Gibt es niemand, auch nicht in seiner SPD, der ihm klar macht, dass seine Behörde furchtbar daneben liegt, dass sein Beharren einer Bürgerin seines Landkreises ihre gesetzlichen Rechte vorenthält? Dass dutzende Menschen aus ganz Deutschland, die - oft selbst von Behinderung betroffen - Frau Natrup Geld geliehen haben, dieses zurückwollen. Es tat sicherlich seiner Behörde weh, dass durch die Darlehen die Verweigerung der Behörde zur Beseitigung der Notlage unterlaufen wurde. Aber die Notlage einer Bürgerin ist wichtiger als der Eigensinn von Sachbearbeitern!
Ein anschaulicheres Beispiel für die Notwendigkeit eines Leistungsgesetzes als dieses gibt es kaum. Diese Behörde glaubte, eine bestehende Notlage bis zu ihrer Entscheidung aufrecht erhalten zu können. Danach wurde ein Bedarf genehmigt, der weit unterhalb des beantragten Bedarfes lag. Die Zermürbungstaktik hatte den Erfolg, dass sich die Antragstellerin mit einer "Gewährung" weit unterhalb der Bedarfsdeckung zufrieden gab.
All das ist weder mit bestehenden Sozialgesetzen noch mit der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen in Einklang zu bringen. Wir brauchen nicht nur ein bedarfsdeckendes Leistungsgesetz, sondern auch eine Vertrauenskultur, damit ein diskriminierendes Verhalten, wie es das Sozialamt des Landkreises Waldeck-Frankenberg an den Tag legt, der Vergangenheit angehört.
Von Robert Schneider
Die unglaubliche Sturheit dieses "Volksvertreters" und seines Schützlings schreit geradezu danach, den strafrechtlichen Aspekt zu prüfen.
Was weiß dieser Sachbearbeiter, das seinen Vorgesetzten dazu bringt, sich wie eine Mauer vor ihn zu stellen? Diese Frage steht im Raum.
Kann man wirklich so zynisch und Menschen verachtend sein?
Oder hofft er etwa, das Haus von Monika Natrup quasi erbeuten zu können?
Bei einer Heimeinweisung wäre das Haus kein schützenswertes Gut mehr.
Mir drängt sich hier der Begriff der Heimtücke auf.
Diese Fragen wurden bereits schon einmal gestellt.
"Einem Bürger in Ausübung seines Amtes Schaden zufügen ...", eine ähnliche Formulierung meine ich, vor Kurzem gelesen zu haben.
Meiner unmaßgeblichen Meinung nach bliebe einem Richter bei einer strafrechtlichen Relevanz gar nichts anderes übrig, als die besondere Schwere der Tat festzustellen.