Phoenix missachtet Behindertenrechte

Veröffentlicht am von Franz Schmahl

Maik Nothnagel
Maik Nothnagel
Bild: Die Linke

Erfurt (kobinet) Mit der Entscheidung, ab 8. Juli den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern bei den Nachrichtensendungen „Tagesschau“ und „heute journal“ einzustellen, missachtet der Nachrichtensender phoenix nach Ansicht von Maik Nothnagel Behindertenrechte.  "In einer Zeit, in der in Deutschland eigentlich die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf der Tagesordnung stehen sollte, werden bisher erreichte Standards abgebaut. Durch die Streichung der Verdolmetschung werden die Rechte gehörloser Menschen massiv missachtet. Das ist ein herber Rückschlag für die gesellschaftliche Teilhabe gehörloser Menschen und steht im krassen Widerspruch zur UN-Konvention sowie zum Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung", erklärte heute der inklusionspolitische Sprecher der Linksfraktion im Thüringer Landtag.

Bekanntlich regelt der Artikel 21 der Konvention das Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen. Darin heißt es, dass die Vertragsstaaten alle geeigneten Maßnahmen treffen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen das Recht auf freie Meinungsäußerung und Meinungsfreiheit, einschließlich der Freiheit, Informationen und Gedankengut sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben, gleichberechtigt mit anderen und durch alle von ihnen gewählten Formen der Kommunikation im Sinne des Artikels 2 ausüben können, unter anderem indem sie … "d) die Massenmedien, einschließlich der Anbieter von Informationen über das Internet, dazu auffordern, ihre Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich barrierefrei zu gestalten; e) die Verwendung von Gebärdensprachen anerkennen und fördern".

Die Reaktion der Gehörlosenverbände zeige darüber hinaus, dass diese Entscheidung einzig und allein von den verantwortlichen Programmgeschäftsführern getroffen worden sei. Eine Einbeziehung bzw. Konsultation der Betroffenenverbände bzw. –organisationen hat es nicht gegeben. Damit werde erneut das Motto der Behinderten zur Umsetzung der UN-Konvention „Nichts über uns ohne uns!“ sowie das Themenjahr 2013 „Selbstbestimmt dabei. Immer“, welches sich vor allem gegen die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen richtet, konterkariert.