Neuer Ansatz im Teilhabebericht

Veröffentlicht am von Franz Schmahl

Hubert Hüppe
Hubert Hüppe
Bild: Rolf Barthel

Berlin (kobinet) Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen begrüßte den neuen Ansatz des heute verabschiedeten Teilhabeberichts. „Der Teilhabebericht zeigt deutlich, dass es oft die Lebensverhältnisse sind, die Menschen behindern und nicht ihre Einschränkungen. Seit langem weisen Menschen mit Behinderungen darauf hin, was sie von der gleichberechtigten Teilhabe abhält. Ich bin daher froh, dass ihre Sicht in diesen Bericht eingeflossen ist", so Hubert Hüppe.

„Der Teilhabebericht macht deutlich, wie vielfältig die Lebenssituationen von Menschen sind. Darum ist auch klar, die Unterstützung muss den Menschen folgen, nicht umgekehrt. Dieser Bericht macht noch einmal deutlich, dass wir jetzt ein Bundesleistungsgesetz brauchen, um die bisherige Eingliederungshilfe neu zu gestalten", sagt der Beauftragte. "Der Teilhabebericht zeigt: Inklusion geht alle an. In Deutschland leben 18,1 Millionen Menschen mit einer Beeinträchtigung, das sind 20 Prozent der Bevölkerung."

Lesermeinungen zu “Neuer Ansatz im Teilhabebericht” (1)

Von Gisela Maubach

Aus der Inhaltsübersicht dieses Teilhabeberichts habe ich mal diejenigen Seiten rausgesucht, in denen ich ansatzweise etwas zu arbeitsUNfähigen Menschen mit Schwerstbehinderungen finden kann.

Auf Seite 53 unter "Menschen in stationären Einrichtungen" erfährt man, dass dazu eigentlich keine brauchbare Daten vorliegen!

Ob die Darstellungen zur "gefühlten" (!) Selbstbestimmung auf Seite 182 hilfreich sind, wage ich zu bezweifeln.

Und die Beschreibung von "Werkstätten für behinderte Menschen" (Seite 301) erklärt lediglich die derzeitige Situation:

"Die Eingliederungshilfe unterstützt im Arbeitsbereich der WfbM. Im
Jahr 2010 erhielten 252.644 Beschäftigte in den WfbM Leistungen
der Eingliederungshilfe. Die Zahl der durch die Eingliederungshilfe in
WfbM unterstützten Beschäftigten stieg im betrachteten Zeitraum
2007 bis 2010 kontinuierlich an."

Außer der Wunschvorstellung, dass einige auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln könnten, wird dort KEINE (!) Angabe dazu gemacht, ob hier Möglichkeiten der Selbstbestimmung für arbeitsUNfähige Menschen eingeräumt werden sollten.

Unter der Überschrift "Unterstützung einer selbstbestimmten Lebensführung" (ab Seite 320) erfahren wir allen Ernstes, dass Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen "einen Leistungsanspruch auf Beaufsichtigung und Betreuung nach § 45b SGB XI" haben - also ein paar Stunden "niedrigschwellige" Betreuungsangebote pro Monat.

Wer wegen seiner Behinderung arbeitsUNfähig ist, scheint in diesem Teilhabebericht - wie fast immer - kein wirkliches Thema zu sein.
Oder vielleicht unter der Überschrift "Mitwirkung und Mitbestimmung bei der Leistungsinanspruchnahme" auf Seite 419?
Dort liest man folgendes:
"Die Mitwirkung und Mitbestimmung bei der Inanspruchnahme von Leistungen, die im SGB IX verankert sind, haben insbesondere in Einrichtungen große Bedeutung für eine selbstbestimmte Lebensführung."
Wie bitte?????
Leider hat man bei der Erstellung des Berichts nicht erkannt, dass eine wirkliche Mitbestimmung bedeuten würde, dass man selbst entscheiden kann, ob man überhaupt in dieser Einrichtung sein will!!!