Bilanz des Behindertenbeauftragten
Veröffentlicht am von Franz Schmahl

Bild: Rolf Barthel
Berlin (kobinet) Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen hat heute eine Bilanz seiner Tätigkeit in der 17. Legislaturperiode vorgelegt. Schwerpunkt seiner Arbeit war die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, die in Deutschland seit März 2009 verbindlich ist, so Hubert Hüppe:
Mit dem Leitgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention „Nichts über uns ohne uns" wurde ein Inklusionsbeirat eingerichtet, der überwiegend mit Menschen mit Behinderungen besetzt ist. Behinderte Menschen sind hier Expertinnen und Experten in eigener Sache. Alle Veranstaltungen des Behindertenbeauftragten fanden unter Beteiligung behinderter Menschen statt und ihre Mitwirkung bei Gesetzgebungsverfahren und anderen politischen Prozessen wurde vielfach durchgesetzt.
Insgesamt ist es in den vergangenen Jahren in etlichen Lebensbereichen gelungen, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen voranzubringen. Dazu zählen unter anderem Verbesserungen im Bereich der Mobilität, im Gesundheits- und Pflegebereich sowie bei der Barrierefreiheit, etwa im elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten, im Internetangebot von Bundesbehörden und in der Filmförderung. Ebenso konnten schlechtere Bedingungen, die sich im Zuge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise zunächst abzeichneten, verhindert werden, so z.B. Einschnitte in der Eingliederungshilfe im Rahmen der Gemeindefinanzkommission.
Weiter Handlungsbedarf
Handlungsbedarf besteht weiter in nahezu allen Lebensbereichen, räumt Hüppe ein. Teilhabe mitten in der Gesellschaft sei oft noch nicht verwirklicht. Fast alle Akteure bekennen sich zwar zur Inklusion, konkrete Schritte fehlen aber häufig noch. Im Bildungsbereich und im Arbeitsleben etwa steigt die Zahl der Menschen in Sondereinrichtungen teilweise weiter an.
Von undercover
Handlungsbedarf bestehe in nahezu allen Lebensbereichen,
räumt Herr Hüppe ein....
Weshalb wird dann nichts unternommen , sondern seit 2009
nur geredet und geredet ?
Und unterdessen wird in den Sondereinrichtungen z.b den
WFBM munter weiter über die Köpfe der dort Beschäftigten
entschieden, ohne auch nur die Rechte der in der vom Gesetzgeber in der Werkstättenmitwirkungsverordnung
festgelegten Regelungen im mindesten zu beachten.
Stattdessen werden Wfbms noch grösser gemacht, als hätte man von der UN- BRK noch nie etwas gehört.
Von der Gängelei ,der die dort Beschäftigten dort ausgesetzt
sind ,Tag für Tag gar nicht zu reden.
Aber was mich persönlich richtig in Wut bringt, ist die
Tatsache, daß der "Lohn" auch noch auf die Grundsicherungs
leistungen angerechnet wird.
So dass im Schnitt bei einer Wochenarbeitszeit von 35 Stunden ca 75-100 € übrigbleiben.
Wenn man sich aber beschwert darüber, bekommt man
erzählt ,man sei ja nicht so leistungsfähig oder den Spruch
Sie können ja gehen wenn es ihnen nicht passt....
Ist das eine Art mit Menschen umzugehen, die nichts
dafür können, sich aufgrund ihrer Erkrankung nicht wehren können?
Oder ist das doch von Politik und Wirtschaft gewollt,
das diese unhaltbaren Zustände bestehen bleiben.?
Dann grüsse ich unsere Regierung, das wird nicht
erfolgreich sein, denn die Bürger wachen langsam auf....!