Belgien wegen mangelnder Unterstützung behinderter Menschen verurteilt

Veröffentlicht am von Gerhard Bartz

Logo von ENIL
Logo von ENIL
Bild: ENIL

Straßburg (kobinet) Wie das Europäische Netzwerk für Selbstbestimmtes Leben (ENIL) mitteilt, wurde das EU-Mitgliedsland Belgien vom Europäischen Ausschuss für soziale Rechte wegen nicht genügender Unterstützung für Menschen mit Behinderung verurteilt. Zugrunde lag eine Beschwerde von über 20 belgischen Verbänden.

Grund für die Verurteilung sind Wartelisten für Einrichtungen, Kindertagesstätten, jedoch auch für Persönliche Assistenz. Von Regierungsseite angeführten fehlenden Mittel infolge der Finanzkrise ließ der Ausschuss nicht als Argument gelten. Die Regierungen des Bundes und der Länder wurden aufgefordert, einen Plan zur Auflösung der Wartelisten vorzulegen.

Das Urteil enthält zwar keine vollziehbaren Sanktionen, es übt jedoch wirksamen Druck aus, da es klagenden Menschen mit Behinderungen oder Eltern von Kindern mit Behinderung gerichtsverwendbare Argumente zur Hand gibt.

Link zur ENIL-Internetseite (in englischer Sprache)