Inklusive Bildung in allen Bereichen

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Foto von Karl Finke
Foto von Karl Finke
Bild: omp

Hannover (kobinet) Zum Schuljahresbeginn 2013/2014 wird in Niedersachsen die so genannte inklusive Schule verpflichtend eingeführt. Der niedersächsische Landesbehindertenbeauftragte Karl Finke begrüßt diesen Schritt  ausdrücklich. Zugleich betont er, dass die inklusive Bildung in allen Lebensbereichen unabdingbar ist und die hierfür notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen.

"Inklusive Bildung ist in allen Lebensbereichen unabdingbar. Das reicht von der Krippe über Kindertagesstätten bis hin zur Erwachsenen- und beruflichen Bildung. Ich fordere daher, dass notwendige Rahmenbedingungen geschaffen und Ressourcen bereit gestellt werden, um die Qualität und Wirksamkeit eines umfassenden inklusiven Bildungsangebots nach Maßgabe der UN-Behindertenrechtskonvention zu gewährleisten", erklärte Karl Finke.

Inklusion heiße, allen Menschen die uneingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. "Für mich ist ein wesentlicher Bestandteil dabei die Wertschätzung in Bildung und Erziehung", erläutert Finke. Die Einführung eines inklusiven Bildungssystems bringe neue Spannungsfelder hervor, die alle Beteiligte vor große Herausforderungen stelle, zugleich aber auch große Chancen biete. "Für mich als Landesbeauftragten ist der enge Zusammenhang zwischen inklusiver Bildung und sozialer Integration richtungweisend. Ich plädiere eindringlich für einen Perspektivenwechsel mit dem Ziel 'Bildung für alle’.“ Das verbriefe wirkungsvoll Chancengleichheit von der Basis an und habe nicht nur Modellcharakter an Schulen.

Lesermeinungen zu “Inklusive Bildung in allen Bereichen” (3)

Von Kroll

Sehr geehrter Herr Finke,

Ihr Engagement, inklusive Bildung in allen Lebensbereichen, auch in Kindertagesstätten anzustreben, schätze ich sehr.

Im Rahmen meiner anwaltlichen Schwerpunkttätigkeit im Bereich der Inklusion müssen viele meiner Mandanten nun leidvoll erfahren, dass die Inklusion insbesondere in Kindertagesstätten in Niedersachsen außerhalb der sogenannten I-Kindergärten nicht gewollt ist. Die Landesregierung in Niedersachsen weigert sich beharrlich, die bisherigen rechtlichen Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Betriebsgenehmigungen in herkömmlichen Kindergärten anzupassen bzw. zu verändern, sodass behinderte Kinder mit nicht behinderten Kindern nicht gemeinsam in einer herkömmlichen Kindertagesstätte betreut werden können.

Die von mir nachfolgend auf meiner anwaltlichen Homepage www.behindertemenschen.de erstellte Fallkonstellation ist nur ein Beispiel von vielen, den herkömmlichen Kindergartenbereich blockierende Inklusionen : http://www.behindertemenschen.de/kindergarten-i-kind.html

Von daher wäre ich Ihnen im Namen vieler betroffener Familien von behinderten Kindern sehr dankbar, wenn Sie sich der vorgenannten rechtlichen Problematik kurzfristig annehmen und die Landesregierung zu einer Änderung der fragwürdigen Verwaltungspraxis auffordern könnten, zumal diese nicht ansatzweise mit der seit dem 26.03.2009 eingeführten UN-Behindertenrechtskonvention im Einklang steht.

Herzlichen Dank vorab für ein entsprechendes Tätigwerden Ihrerseits.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Kroll
Rechtsanwalt
Oldenburg/Niedersachsen

Von Dagmar B

Zur Ergänzung nochmal den Erlass zu Klassenbildung:
http://www.schure.de/22410/15,84001,3.htm

Und meine Anfrage bei Abgeordnetenwatch bei der Kultusministerin Frauke Heiligenstadt,
bedauerlicherweise ohne Antwort bis jetzt.

http://www.abgeordnetenwatch.de/frauke_heiligenstadt-1239-67124--f382276.html#q382276

Von Dagmar B

Im Erlass zur Verteilung der sonderpädagogischen Stunden steht zwar,das eine bestimmte Stundenzahl ,zb. 3 individuelle Förderstunden pro KInd für den Schwerpunkt Emotionale Entwicklung zugewiesen wird,allerdings wird die Freude getrübt,wenn man sich zum Kleingedruckten vorarbeitet.
Denn eine Stundenzuweisung in der Höhe bekommt man nur,wenn es nicht bereits die sonderpädagogische Grundversorgung gibt,bei der eine minimale Förderstundenzahl auf ALLE Schüler verteilt wird.
Das bedeutet ,das überall da,wo es die minimale sonderpädagogische Grundversorgung gibt,ausdrücklich KEINE zusätzlichen Stunden zugewiesen werden.
Bedenklich finde ich,das die Realität nur bei genauer Betrachtung des Gesetzestextes im Kleingedruckten vorzufinden ist und das kürzlich in einem Artikel in der Zeit etwas ganz anderes zu lesen war.
http://www.zeit.de/2013/13/Inklusion
In dem Artikel "Wie viel anders ist normal" steht:
Zitat:
Petra Rieke( Landesschulbehörde Hannover)sagt, jeder Grundschule stünden pro Klasse zwei Stunden Förderunterricht in der Woche zu. Zusätzlich könnten Eltern und Lehrer einen "individuellen Zusatzbedarf" anmelden. Dann gebe es pro behindertem Kind noch bis zu fünf Stunden mehr.
Zitat Ende
Das trifft nun genau nicht zu.
Hat eine Schule die sonderpädagogische Grundversorgung,werden automatisch Förderstunden gekürzt,die dem Kind ohne Grundversorgung zustehen würden.
Weiter unklar beibt z.b. auch die Reduzierung der Klassenstärke bei Autismus,so steht zwar im Gestzestext,das bei Autismus eine kleinere Extraklasse gebildet werden könnte,unklar bleibt allerdings wie das zu bewerkställigen sein soll.
Es geht doch garnicht mehr darum,ob Inklusion wichtig ist,sondern es geht um die Gestaltung selbiger.
Eine Inklusion,die massgeblich als Sparinklusion mit 2 Stunden Förderunterricht in der Woche läuft,die sich ALLE 26 KInder einer Klasse teilen müssen,ist die Bewahrheitung aller Befürchtungen der Inklusionsgegner und wird scheitern,bzw. hat mit Inklusion nichts zu tun.
Besonders makaber ist daher auch die Androhung In § 54 Schulgesetz, KInder weiterhin zwangsweise in Förderschulen zu überweisen,wenn deren Wohl an einer Regelschule gefährdet ist.
Wie wird denn erstmal das Wohl der Kinder gesichert?
Mit einer Kürzung von Förderstunden ist das doch wohl mehr als halbherzig.