Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

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Kassel (kobinet) Der Endbericht des Wirtschaftsforschungs-Unternehmens Prognos verteilt schlechte Noten für die Kostenträger im Hinblick auf die Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets. Gunther Neumann vom Kasseler Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen hat sich den Bericht genauer angeschaut und kommentiert diesen für die kobinet-nachrichten.
Kommentar von Gunther Neumann
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Prognos AG im Jahr 2010 mit der Durchführung einer Untersuchung zur Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets beauftragt. Der Endbericht ist nun veröffentlicht und kann im Internet kostenfrei abgerufen werden.
Schon bei der Vorstellung der Ergebnisse für das Gutachten zur Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets am 24.11.2012 im Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin wurde deutlich, dass die Kostenträger, allen voran der Deutsche Städtetag, es als empörend empfanden, dass ihre von ihnen selbst hoch gelobten Beratungstätigkeiten im damals vorgestellten Bericht der Prognos AG nicht gut wegkamen.
Zeitgenossen, die die Beratungstätigkeit der Kostenträger ebenso kritisch sehen wie die Prognos AG - oder sogar noch kritischer -, befürchteten seit der Sitzung im November 2012, dass nach dieser Welle der Empörung der offizielle Endbericht nicht der Realität, sondern der Sichtweise der Kostenträger angepasst werden würde. Nun liegt der Endbericht vor und es kann festgestellt werden, dass sich die Prognos AG nicht hat ins Bockshorn jagen lassen. Die Kostenträger werden in so vielen Punkten mit schlechten Noten bedacht, dass der Bericht der Prognos AG einem Blauen Brief gleichkommt:
In Gesprächen mit den Betroffenen stellte Prognos fest, dass sowohl Budgetnehmerinnen und –nehmer als auch jene Menschen, die mit ihren Anträgen "gescheitert" waren, von einer "häufig ablehnenden Haltung der Leistungsträger" sprachen: Diese reichte von Totalverweigerung ("Das Persönliche Budget gibt es bei uns nicht!"; "Den Antrag werden wir sowieso ablehnen!") über Überredungsversuche ("Sie sind doch gut versorgt!") bis hin zu "spezifischen Ablehnungsgründen" ("Dafür ist das Persönliche Budget nicht vorgesehen!"; "Es gibt doch ausreichend Heimplätze bei uns!"). [Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Forschungsbericht 433, Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets – Endbericht – S. 46].
Im Zusammenhang mit dem Antragsverfahren fielen den Befragten zuerst Begriffe wie "Kampf, Frust und Enttäuschung" ein. Immer wieder habe das Amt neue Forderungen gestellt und Gründe gefunden, warum der Antrag nicht bewilligt werden konnte, weshalb in der "subjektiven Erfahrung der Budgetnehmerinnen und –nehmer" der Eindruck entstand, dass "einige Leistungserbringer gezielt vom Persönlichen Budget abraten" (Endbericht S. 47). Zudem fehle es auf Seiten der Leistungsträger an "guter, empathischer Beratung". Ja, nach Ansicht befragter Experten besteht in der Frage der Feststellung des Unterstützungsbedarfs und seiner Übersetzung in eine bedarfsgerechte Budgethöhe ein "Grundkonflikt zwischen Leistungsträgern und Leistungsberechtigten" (Endbericht S. 59). Wohlgemerkt: Es handelt sich um zum Leistungsempfang Berechtigte! Was anders ist den die Aufgabe eines Leistungsträgers, als Berechtigten Leistungen zu gewähren?
Dass dies und andere Missstände so unverblümt im Bericht dargelegt werden, ist nicht allein das Verdienst der Prognos AG. Ausdrücklich gedankt werden muss in diesem Zusammenhang Bärbel Kroll und Rolf Hamacher-Heinemann vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), die darauf bestanden, die subjektive Wiedergabe von Erfahrungen durch die befragten Menschen mit Behinderung beizubehalten. Gerade die Sichtweise der eigentlichen Betroffenen war nämlich den Kostenträgern ein Dorn im Auge gewesen. Es geht ja nicht an, dass da jemand die Dinge so schildert, wie sie sind, und nicht so, wie sie sein könnten. Dass Steuer- und Beitragszahlende die Kostenträgern gerade deshalb mit Geld ausstatten, damit sie für die Menschen mit Behinderung arbeiten, kommt diesen Institutionen selten in den Sinn.
All denen, die sich schon lange fragen, wessen Interessen die Leistungsträger da verfolgen – die der Gesellschaft oder doch eher die der Interessenverbände und der Heimbetreiber – und auch denen, die die Antwort kennen und vielleicht sogar gutheißen, sei der Endbericht über die Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets wärmstens zur Lektüre empfohlen.
Von lilime
Ich habe beim LVR einen Antrag auf Persönliches Budget für Assistenzleistungen gestellt, der dann abgelehnt wurde. Begründung: Für die von mir beantragten Leistungen wäre keine Assistenz vorgesehen (vor etwa drei Jahren sah der LVR das allerdings noch anders) und damit war dann auch das Thema Persönliches Budget für die Damen und Herren des LVR erledigt.
Gnädigerweise darf ich einen Antrag auf TGL (tagesgestaltende Leistungen) stellen, wenn ich genauestens begründe: Wofür, warum und wieviel. Auch wenn es sich bei den Geldern um Steuergelder handelt, fühle ich mich durch so eine Behandlung zusätzlich diskriminiert und verzichte lieber auf diese Leistungen. Soviel Vertrauen sollte der LVR in die Leistungsberechtigten haben, dass diese mit dem Geld nicht in den Urlaub fahren oder ein Champagner-Leben führen werden...