Gehörlosenverbände unterstützten Kampagne zur sozialen Teilhabe
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Bild: DGB
Berlin (kobinet) In den Organisationen von gehörlosen Menschen wurde in den letzten Monaten viel über den vom Forum behinderter Juristinnen und Juristen entwickelten Gesetzentwurf zur sozialen Teilhabe und das damit verbundene Teilhabegeld diskutiert. Nun haben sich eine Reihe von Gehörlosenverbänden zu der Diskussion geäußert und schließen sich der Kampagne für gesetzliche Regelungen zur sozialen Teilhabe an.
"In letzter Zeit wurde in hörbehindertenspezifischen Communities vermehrt über das Teilhabegeld diskutiert. Durch die Debatten, denen Vorträge zu diesem Thema vorangegangen sind, kam es zu einer Wende, mit der Folge, dass wir uns neu zu dieser Thematik positionieren müssen", heißt es in einer Presseinformation des Deutschen Gehörlosen-Bundes. Der Verband für Gebärdensprachkultur Köln und Umland (VGKU) hat gemeinsam mit seinem Arbeitskreis "sign-Teilhabe" die Diskussionen über das Teilhabegeld initiiert. Durch die Vorträge von Christine Linnartz, der Vizepräsidentin des Deutschen Gehörlosen-Bundes, entstand hier eine Zusammenarbeit mit dem Deutschen Gehörlosen-Bund.
Neben dem Deutschen Gehörlosen-Bund schließen sich auch der Landesverband der Gehörlosen Nordrhein-Westfalen, der Stadtverband der Gehörlosen Düsseldorf sowie der neugegründete Gehörlosenverband Bergisch Land der Zusammenarbeit für gesetzliche Regelungen zur sozialen Teilhabe an. Der Arbeitskreis hat nun eine ausführliche Presseerklärung in Text und Gebärdensprache herausgegeben.
Von Uwe_Frevert
Die Pressemitteilung des Gehörlosen-Bund vom 03.09. ist eine gute Analyse und Erläuterung des Vorhabens zum GST. Dabei wird auch der offene Regelungsbedarf bei der Umsetzung und damit verbundene Ängste bei einer Neuausrichtung mit dem GST angesprochen sehr gut!
Die Erläuterung unter Eckpunkte auf Seite 2, "Mit der UN-Konvention wird die Unterstützungsbedarfe von Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen überproportional ansteigen", sollte jedoch relativiert werden:
Der Bedarf für Hörgeräte oder Dolmetscher existiert heute und müsste nach dem Gesetz gedeckt werden. Im Einzelfall wird über die bestehende Gesetzgebung, insbesondere dem SGB XII, ergänzend der Bedarf bereits gedeckt. Dies geschieht scheinbar eher Willkürlich für Menschen mit Hörschwierigkeiten.
Durch das GST soll eine einheitliche und trägerübergreifende Leistungserbringung geschaffen werden, die den Zugang zum Leistungsanspruch erleichtern soll.