Kein Geld für barrierefreie Kita

Veröffentlicht am von Franz Schmahl

Maik Nothnagel
Maik Nothnagel
Bild: Die Linke

Steinbach-Hallenberg (kobinet) Der Stadtrat von Steinberg-Hallenberg hat mehrheitlich Anträge der Linken abgelehnt, eine kommunale Kindertagesstätte barrierefrei umzubauen. Wie Freies Wort im Lokalteil über die Stadtratssitzung berichtete, hatte Maik Nothnagel, Stadtrat und Abgeordneter des Thüringer Landtags, erreichen wollen, dass der Umbau des Haseltal-Kindergartens "zu einer inklusiven Einrichtung" ab 2014 auf den Weg gebracht wird. Die vorgesehenen 6 000 Euro für Sanierungsmaßnahmen sollten dafür genutzt werden.

Auch im Finanzplan bis 2017 müssten Mittel eingeplant werden. Der Bauamtsleiter erklärte dagegen, das Projekt übersteige die finanziellen Möglichkeiten der 5 000 Einwohner zählenden Stadt. Mit der Ablehnung wurde die weitere Debatte in den Sozialausschuss vertagt. Nothnagel heute gegenüber kobinet: "Ich glaube, da steht meine Stadt symbolisch für das Denken in ganz Deutschland."

Lesermeinungen zu “Kein Geld für barrierefreie Kita” (2)

Von harle

Ich teile die Auffassung von Maik Nothnagel und Uwe Heinecker. Mit der Ratifikation ist die UN-BRK in das deutsche Recht überführt worden. Eine zwingende Folge dessen ist allerdings auch, dass die Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene verpflichtet wurden, alle geeigneten Gesetzgebungsmaßnahmen zur Umsetzung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte zu treffen - nach Artikel 4 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe a der UN-BRK. Rechtlich gesehen ist die UN-BRK ein erster Schritt auf einer längeren Reise. Die Exekutive – sprich Bundesregierung, Landesregierungen, die Kommunen und ihre Behörden, die Gerichte, die an Recht und Gesetz gebunden sind, haben die Regelungen der UN-BRK immer dann zu beachten und mithin umzusetzen, wenn sie über Lebenslagen von Menschen mit körperlichen, seelischen, geistigen oder Sinnes-Beeinträchtigungen zu entscheiden haben.

Konkretes Beispiel: Das Bundessozialgericht hat sich einen eigenen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK gegeben und zielt damit darauf ab, das Bewusstsein für Menschen mit Behinderungen zu schärfen und die Achtung ihrer Rechte und ihrer Würde zu fördern. Jener Aktionsplan ist eine Maßnahme, um die Aufgeschlossenheit gegenüber den Rechten von Menschen mit Behinderung zu erhöhen. Dies gilt allen Menschen gegenüber. Kommunen wie der Stadtrat von Steinberg-Hallenberg und auch Richterinnen und Richter müssen immer wieder sensibilisiert werden.

Von Uwe Heineker

Ich gebe Maik recht, wenn er sagt: "Ich glaube, da steht meine Stadt symbolisch für das Denken in ganz Deutschland.".

Dass genau dieses Denken sehr hartnäckig und tief verwurzelt ist, belegen auch eindrucksvoll Forschungsergebnisse (aus 1979!), nachzulesen unter:

http://bidok.uibk.ac.at/library/cloerkes-einstellung.html

Diese sollten künftig auf jeden Fall in der argumentativen Bewusstseinsbildung im Sinne des Artikel 8 der UN-Behindertenrechtskonvention hintergründig mit berücksichtigt und bedacht werden.