Am Bundes-Leistungsgesetz mitarbeiten

Veröffentlicht am von Franz Schmahl

Ilja Seifert
Ilja Seifert
Bild: Rolf Barthel

Berlin (kobinet) Der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland (ABiD) hat seine Bereitschaft unterstrichen, an einem Bundes-Leistungsgesetz mitzuarbeiten. Dessen Vorsitzender Ilja Seifert bezog sich heute in einer Presseerklärung auf alle im 18. Bundestag vertretenen Parteien, die mit der Reform der Eingliederungshilfe (SGB XII) ein Bundes-Leistungsgesetz für Menschen mit Beeinträchtigungen verabschieden wollen, das die UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen soll. Der ABiD sei bereit - und auf der Basis seines weiterentwickelten Konzeptes für ein Nachteilsausgleichsgesetz mit Assistenzsicherungscharakter, das er bereits 2005 vorlegte, in der Lage - konstruktiv an der Erarbeitung eines bundesweit gültigen Leistungsgesetzes mitzuwirken, "das die selbstbestimmte sowie diskriminierungs- und stigmatisierungsfrei Teilhabe von Menschen mit den unterschiedlichsten Beeinträchtigungen sichert".

Ziel müsse sein, die freie Persönlichkeitsentfaltung jeder und jedes Einzelnen zu ermöglichen. Für essentiell hält der Verband, dass die Leistungsansprüche  "einkommens- und vermögensUNabhängig, bedarfsdeckend und bundesweit einheitlich sind". Als Sofortmaßnahme wird vorgeschlagen, dem Grundsatz "ambulant vor stationär" dadurch Geltung zu verschaffen, dass die Geldleistungen der Pflegeversicherung (SGB XI) - unabhängig von der Erarbeitung des Teilhabegesetzes - umgehend auf die Höhe der Sachleistungen angehoben werden. Das genüge zwar schwerstbehinderten Menschen mit hohem Assistenzbedarf nicht wirklich, hülfe aber vielen Familien, die ihre behinderten Angehörigen zu Hause unterstützen. Es wäre ein Schritt in die richtige Richtung.