Kampagne für Teilhabegesetz jetzt auch auf facebook

Veröffentlicht am von Christian Mayer

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Bild: facebook

Kassel (kobinet) Die Kampagne für gesetzliche Regelungen zur sozialen Teilhabe hat ihren Aktionrahmen erweitert. Nach der Entwicklung einer eigenen Homepage und der Verbreitung von Nachrichten über Twitter gibt es jetzt auch Infos über die Aktivitäten auf facebook. Dies teilte der Koordinator der Kampagne Ottmar Miles-Paul mit.

"So viele Negativnachrichten und Widerstände es auch gegen facebook gibt, so ist es doch ein tolles Instrument, um Nachrichten verbreiten und sich mit Anderen austauschen zu können. Vor allem, wenn es darum geht, Aktionen zu organiseren und die Nachrichten dazu zu verbreiten, bietet facebook eine Menge von Möglichkeiten", erklärte Ottmar Miles-Paul. Gerade jetzt, wo es darum gehe, behinderte Menschen zu mobilisieren, an der Aktion für ein Recht auf Sparen und gegen die Anrechnung des Einkommens und Vermögens zum Weltspartag zu mobilisieren, sei facebook eine gute Plattform zur Verbreitung der Info darüber.

"Ich würde mich daher freuen, wenn uns möglichst viele auf facebook bekannt machen und unsere Aktionen verbreiten und unterstützen", so Ottmar Miles-Paul.

Link zur Facebook-Seite der Kampagne

Lesermeinungen zu “Kampagne für Teilhabegesetz jetzt auch auf facebook” (1)

Von Gisela Maubach

Da es hier um die Verbreitung des Teilhabegesetzes geht, auch hier nochmal die Bitte um Beantwortung der Fragen, auf welche Weise die Teilhabe arbeitsUNfähiger Menschen mit Behinderung sichergestellt werden soll:
Zum Gesetzentwurf zur sozialen Teilhabe habe ich folgende Fragen:
Im SGB II soll die Definition der Erwerbsfähigkeit dahingehend geändert werden, dass behinderte Menschen, die wegen ihrer Beeinträchtigung nur unter nicht(!)üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig sein können, erwerbsfähigen Menschen gleichgestellt sind.
Es ist zu befürchten, dass eine derartige Definition zu einer weiteren Verschiebung vom SGB XII in's SGB II führt, was für viele Familien bedeuten würde, dass ihre schwerstbehinderten erwachsenen Kinder deshalb keine Leistungen erhalten, weil im SGB II bis zum Alter von 25 Jahren die Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern vorausgesetzt wird.

Welche Abgrenzung sieht der Gesetzentwurf zwischen ALG II und SGB-XII-Grundsicherung vor, um die bereits jetzt schon praktizierte Verschiebepraxis (mit dem Ziel der Leistungsverweigerung) zu verhindern?

Das Persönliche Budget soll für voll erwerbsgeminderte Menschen als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben und begleitende Hilfen im Arbeitsleben als Budget für Arbeit ausgeführt werden.

Wie bereits wiederholt beschrieben, werden in NRW Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben auch für diejenigen Menschen über Eingliederungshilfe finanziert, die keinerlei wirtschaftlich verwertbare Arbeitsleistung erbringen können und die in den Werkstätten in sogenannten heilpädagogischen Gruppen zusammengefasst werden.
Obwohl die momentanen Leistungen für diese Menschen "Teilhabe am Arbeitsleben" heißen, ist die Möglichkeit des Persönlichen Budgets für Arbeit für sie ausgeschlossen, weil sie in der Realität eben nicht arbeiten können, sondern betreut und gepflegt werden müssen.

Aus dem Gesetzentwurf kann ich leider nicht erkennen, auf welche Weise zukünftig eine selbstbestimmte Tagesstruktur für Menschen ermöglicht werden soll, die trotz Unterstützung keinerlei Arbeit erbringen können, aber die umfangreiche Betreuung benötigen.

Habe ich da etwas übersehen, oder soll es für diese Menschen weiterhin keine Alternative zu großen Schwerstbehinderten-Gruppen geben?