Politische Teilhabe stärken

Veröffentlicht am von Christian Mayer

Bild von der Konferenz
Bild von der Konferenz
Bild: BAG Behindertenpolitik der LINKEN

Duderstadt (kobinet) Die politische Teilhabe behinderter Menschen muss gestärkt werden. Darin waren sich die TeilnehmerInnen der Behindertenpolitischen Konferenz der Bundesarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik der BAG Selbstbestimmte Behindertenpolitik einig. Die Konferenz fand am Wochenende im Jugendgästehaus in Duderstadt statt.

Die Selbstvertretung behinderter Menschen ist traditionell in der Partei DIE LINKE gut verankert. Davon zeigte sich Dr. Ilja Seifert in seinem Vortrag unter dem Motto "Selbstvertretung und politische Teilhabe" überzeugt. "Allerdings mussten wir bei der Bundestagswahl einen herben Rückschlag erleiden. In der neuen Bundestagsfraktion der LINKEN wird kein Mensch mit Behinderung die Behindertenpolitik authentisch selbst vertreten können. Diese Scharte müssen wir unbedingt bei der nächstes Jahr anstehenden Europawahl ausbügeln", erklärte Ilja Seifert, der bei der Bundestagswahl auf einen zu schlechten Listenplatz in Sachsen gewählt wurde und nicht mehr in den Bundestag einziehen konnte. Im Gegensatz zu den anderen Parteien habe die LINKE stets einen großen Wert auf die Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen gelegt, dies müsse auch so bleiben.

Ottmar Miles-Paul, der bei der Konferenz über die politische Teilhabe aus Sicht der Behindertenbewegung referierte verwies in seinem Vortrag auf die Erfolge, die in der Vergangenheit durch eine behinderungs- und verbandsübergreifende Zusammenarbeit erreicht werden konnte. "Dabei war die Zusammenarbeit mit behinderten Abgeordneten immer sehr wichtig, um das außerparlamentarische Wirken in die Parlamente zu tragen." Beim geplanten Bundesteilhabegegesetz gelte es nun, die Stimme behinderter Menschen laut hörbar zu machen und ebenfalls in die Parlamente zu tragen. Der Koordinator der Kampagne für gesetzliche Regelungen zur sozialen Teilhabe warb daher für die Teilnahme an der heutigen Sparschweinübergabe für ein Recht auf Sparen vor dem Haupteingang des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in der Wilhelmstraße 49 in Berlin um 14.00 Uhr. Das Bundesteilhabegesetz biete die Chancen, die Türen für behinderte Menschen aus den Einrichtungen in die Mitte der Gesellschaft zu öffnen und eine einkommens-, vermögensunabhängige und bedarfsgerechte Assistenz behinderter Menschen zu verankern. Dafür brauche es eine konsequente Beteiligung behinderter Menschen an der Entwicklung des Gesetzes.

Lesermeinungen zu “Politische Teilhabe stärken” (2)

Von iourogbele

Auch mich würde interessieren, auf welche Weise mit einem Bundesteilhabegesetz in dieser Form für meine Tochter Tür und Tor aus der Einrichtung geöffnet werden.
Wegen ihrer geistigen Behinderung kann sie sich nicht selbst vertreten und deshalb, wie die meisten in ihrer Einrichtung, auch nicht „konsequent beteiligen“.

Von Gisela Maubach

Zitat aus dem Beitrag:

„Das Bundesteilhabegesetz biete die Chancen, die Türen für behinderte Menschen aus den Einrichtungen in die Mitte der Gesellschaft zu öffnen und eine einkommens-, vermögensunabhängige und bedarfsgerechte Assistenz behinderter Menschen zu verankern. Dafür brauche es eine konsequente Beteiligung behinderter Menschen an der Entwicklung des Gesetzes.“

Zitat Ende

Für arbeitsUNfähige Menschen – vor allem mit geistiger Schwerstbehinderung – ist leider nicht zu erkennen, wie das Bundesteilhabegesetz die Türen aus den Einrichtungen in die Mitte der Gesellschaft bei der Gestaltung ihrer Tagesstruktur öffnen könnte. Ganz im Gegenteil. Die diesbezüglichen konkreten Fragen bleiben leider ohne Beantwortung:
http://www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/27952/Kampagne-f%C3%BCr-Teilhabegesetz-jetzt-auch-auf-facebook.htm#comments

Es entsteht der Eindruck, dass Menschen, die zu behindert sind, um sich selbst vertreten zu können, bei der Entwicklung des Gesetzes deshalb ausgeschlossen sind, weil ihre betreuenden und pflegenden Angehörigen bereits bis an die Grenzen der Erschöpfung belastet sind und sich daher nicht organisieren können, um eine „konsequente Beteiligung“ an der Entwicklung des Gesetzes leisten zu können.
Und von den Verbänden können diese Menschen auch nicht erwarten, dass die Türen aus den Einrichtungen in die Mitte der Gesellschaft geöffnet werden, da die Verbände ja gleichzeitig Träger dieser Einrichtungen sind.

Daher stehen die bisher unbeantworteten Fragen (siehe Link) nach wie vor im Raum, denn die UN-Konvention wird ad absurdum geführt, wenn die hilflosesten Behinderten bei der Umsetzung der Konvention deshalb nicht berücksichtigt werden, weil sie eben hilflos sind!