Koalitionsvertrag mit Licht und Schatten
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Berlin (kobinet) Auch am Tag nach der Veröffentlichung des Koalitionsvertrages zwischen CDU, SPD und CSU gibt es noch viele Stimmen zu den behindertenpolitischen Inhalten der Vereinbarung. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) sieht beispielsweise Licht und Schatten im Koalitionsvertrag.
"Die neue Bundesregierung muss jetzt rasch über die konkrete Umsetzung der sozialpolitischen Ziele informieren. Denn auch wenn es für eingehende Analysen noch zu früh ist, zeigt sich, dass der heute veröffentlichte Koalitionsvertrag durchaus Chancen für Verbesserungen bietet. Insbesondere beim Thema Rente herrscht keine endgültige Klarheit über eine solide Finanzierung. Unklar ist auch, wann der Mindestlohn kommt. Der Sozialverband SoVD wird genau verfolgen, ob die Versprechen eingehalten werden", erklärte der Präsident des SoVD Adolf Bauer gestern nach der Vorstellung des Koalitionsvertrages.
Der Sozialverband VdK Deutschland begrüßt die geplanten Vorhaben in der Sozialpolitik der künftigen Koalitionäre im Großen und Ganzen. Die Schritte hin zu Verbesserungen bei Rente, Mindestlohn und Pflege müssten nun zügig umgesetzt werden. Hier sollten den schönen Plänen nun wirklich auch Taten folgen. Die soziale Spaltung im Land müsse mit konkreten Maßnahmen überwunden werden, kommentiert Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, den Koalitionsvertrag.
Der VdK sieht sich beim Thema Altersarmut durch zwei aktuelle wissenschaftliche Studien bestätigt, die Deutschland international als Schlusslicht bei der Vermeidung von Armutsrenten sehen. Ulrike Mascher begrüßt daher die geplante Einführung der abschlagsfreien Rente mit 63 Jahren nach 45 Beitragsjahren. Grundsätzlich erwartet der VdK von der künftigen Großen Koalition das Rentenniveau stabil zu halten, um das Armutsrisiko im Alter dauerhaft zu verringern. "Das Thema Altersarmut betrifft vor allem die Erwerbsminderungsrentner. Es ist für diese Menschen ein Fortschritt, wenn die beabsichtigte Anhebung der Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente zum 1. Juli 2014 um zwei Jahre, von 60 auf 62 Jahre, kommt", so Ulrike Mascher. Zu den Abschlägen von 10,8 Prozent finde sich allerdings nichts im Koalitionsvertrag. "Die Erwerbsminderungsrentner dürfen von CDU/CSU und SPD nicht weiterhin mit der Beibehaltung der Abschläge bestraft werden. Sie müssen gestrichen werden", fordert Ulrike Mascher.
"Die vom VdK geforderte Abschaffung des Reha-Deckels soll laut Koalitionsvereinbarung nicht kommen. Die Deckelung anzuheben ist zwar besser als alles beim Alten zu lassen, hilft aber nicht langfristig. Wir müssen als Land, das von der geistigen und körperlichen Fitness seiner Menschen lebt, mehr in die Reha investieren. Wir können es uns nicht leisten, hier am falschen Ende zu sparen. Jeder investierte Euro in die Reha ist eine Investition in die längere Leistungsfähigkeit der Menschen in Deutschland. Wir bleiben daher bei unserer Forderung, den Reha-Deckel abzuschaffen", mahnt die VdK-Präsidentin.
Der inklusionspolitische Sprecher der Fraktion der LINKEN im Landtag von Thüringen, Maik Nothnagel, zeigt sich angesichts der Regelungen im Koalitionsvertrag skeptisch, inwieweit diese wirklich umgesetzt werden oder reine Rhetorik sind. "Im Koalitionsvertrag ist u.a. vorgesehen, die Eingliederungshilfe zu reformieren. Damit wurde eine zentrale Forderung der Menschen mit Behinderungen und ihrer Organisationen bzw. Verbände aufgegriffen. Leider standen bisherige diesbezügliche Vorhaben von Vorgängerregierungen nur auf dem Papier von Koalitionsregierungen unterschiedlicher Farbenspiele und wurden zum Verdruss der Menschen mit Behinderungen nicht umgesetzt. Deshalb betrachten die Betroffenen die erneute Ankündigung in einem Koalitionsvertrag mehr als skeptisch. Zu oft wurden sie hinsichtlich der berechtigten Forderung nach einer einkommensunabhängigen Hilfe von bisherigen Bundesregierungen, denen in verschiedenen Zeiten sowohl CDU und CSU sowie auch SPD angehörten enttäuscht.
Es klinge ein bisschen makaber, wenn im Koalitionsvertrag das Motto der Behindertenbewegung "Nichts über uns ohne uns“ aufgenommen wurde. Davon sei in der bisherigen Praxis bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention nicht viel zu spüren gewesen. Immer wieder mussten Menschen mit Behinderungen bzw. ihre Organisationen die Einbeziehung in Entscheidungsprozesse einfordern und wurden das eine und andere mal von der Politik enttäuscht. "Auf dem Weg zur inklusiven Gesellschaft wollen die Vertragsparteien die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) bei politischen Entscheidungen, die die Menschen mit Behinderungen betreffen, berücksichtigen. Diese Formulierung geht meines Erachtens nicht weit genug. Es geht meines Erachtens nicht nur um Berücksichtigung, sondern um die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention", erklärte Maik Nothnagel.