Kein Studium wegen Kosten für Gebärdensprachdolmetscher

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

50 Jahre Aktion Mensch
50 Jahre Aktion Mensch
Bild: Aktion Mensch

Berlin (kobinet) Gabriel Nistor möchte noch einmal studieren. Er kann das aber nicht, weil er die Kosten für die Gebärdensprachdolmetscher nicht tragen kann. Er fordert gleiche Rechte für Menschen mit und ohne Behinderung und ruft in einem Video der Aktion Mensch dazu auf, am 5. Mai zur Demonstration für ein Bundesteilhabegesetz nach Berlin zu kommen.

Neben zahlreichen lokalen Veranstaltungen lädt die Aktion Mensch und eine Reihe von Behindertenverbänden dazu ein, in Berlin auf die Straße zu gehen. "Schon viel erreicht, noch viel mehr vor" lautet das Motto der Aktion Mensch zum diesjährigen Europäischen Protesttag zur Gleichstellung behinderter Menschen. Um 11.00 Uhr beginnt die Demonstration vor dem Bundeskanzleramt, ab 12.00 Uhr findet die Kundgebung vor dem Brandenburger Tor mit anschließendem Fest mit Musik, Theater etc. auf dem Pariser Platz statt.

Link zum Video mit Gabriel Nistor

Lesermeinungen zu “Kein Studium wegen Kosten für Gebärdensprachdolmetscher” (1)

Von Lesebrille

Eine Umschulung, weil der erste Beruf nicht mehr gefällt, wird gerne als Luxus erachtet. Gleichzeitig ist es natürlich kein Luxus, dass einer/einem Arbeitslosen jede Arbeit, und sei sie noch so fachfremd, zugemutet werden kann, damit sie/er wieder in Lohn und Brot ist (und aus der Statistik fällt!!).

Dennoch habe auch ich den zweiten Bildungsweg gewählt. Freiwillig. Das ging Dank Schülerbafög und Bafög für Studierende. Mein Rollstuhl war dabei kein Hindernis!

Dass dieser Weg einem gehörlosen Menschen verweigert werden soll, nur weil er selbstverständlich auf eineN DolmetscherIn angewiesen ist, mag ich so nicht akzeptieren. Denn damit wäre allein seine Sinnesbehinderung ein Hinderungsgrund.

Das ist ganz schlicht eine Menschenrechtsverletzung. Und das war sie sogar schon vor der Ratifizierung der UN-BRK.

Denn wie heisst es in Artikel 3, Abs. 3, S. 2 so schön: "Kein Mensch darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

In diesem Satz wurde bewusst das "..., oder bevorzugt..." ausgelassen, weil die GesetzgeberInnen in der "Bevorzugung" einen notwendigen Nachteilsausgleich sahen.

Eine Argumentation dahingehend, dass meine Behinderung eben keine Zusatzkosten im Studium verusacht habe, kann man also dahingehend abschmettern, dass genau dieser Nachteilsausgleich (nur mit GebärdensprachdolmetscherInnen werden die ProfessorInnen verstanden) für einen gehörlosen Menschen notwendig ist!

Es wäre schön, wenn hier die zuständigen Stellen das Grundgesetz nicht nur lesen, sondern auch verstehen und einhalten würden!!