Aktionsplan des Landschaftsverbandes Rheinland
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Köln (kobinet) Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) stellt heute im Rahmen einer Fachtagung unter dem Motto "Gemeinsam in Vielfalt - Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention" seinen Aktionsplan zur Umsetzung der Konvention vor und diskutiert diesen mit einer Reihe von Akteuren aus der Behindertenpolitik und -hilfe.
"Wir wollen über die Menschen-Rechte und unseren Plan reden. Und wir wollen von den Menschen mit
Behinderungen lernen. Aus Düsseldorf kommt von der Regierung der Minister Guntram Schneider. Die Regierung hat vor zwei Jahren selbst einen Plan gemacht. Aus Berlin kommt Dr. Valentin Aichele. Er kennt sich besonders gut mit Menschen-Rechten aus. Er kümmert sich um die BRK in Deutschland. Hans-Günter Heiden und Barbara Vieweg helfen uns bei der Veranstaltung in Köln. Sie leiten die Gespräche", heißt es in der Einladung für die Fachtagung in Leichter Sprache.
Von Gisela Maubach
Welche absurden Auswirkungen die einrichtungsgebundene Eingliederungshilfe des Landschaftsverbandes Rheinland hat, erlebe ich gerade heute wieder:
Während für Menschen der "Fallgruppe C" allein für den Personalmehrbedarf pro Kalendertag (also auch sonn- und feiertags) ca. 50 Euro an die Werkstatt gezahlt werden - unabhängig davon, ob der behinderte Mensch anwesend ist oder nicht - zahlt die WfbM auch an diese geistig schwerstbehinderten Menschen mit hohem Betreuungsbedarf einen "Lohn", der in unserem Fall bisher bei 87,99 Euro lag.
Heute erhalte ich auf einen Schlag 6 Briefumschläge mit 6 Verdienstabrechnungen rückwirkend bis November 2013.
Offensichtlich hat man sich ohne Mitteilung eines Grundes entschlossen, den Nettoverdienst rückwirkend um 11,66 Euro zu erhöhen, was zur Folge hat, dass für alle Monate auch die SGB-XII-Grundsicherung neu berechnet werden muss.
Die Sachbearbeiterin wird sich freuen, wenn sie von diesen 11,66 jeweils "ein Achtel der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 zuzüglich 25 vom Hundert des diesen Betrag übersteigenden Entgelts" (§ 82 Abs. 3 SGB XII) als Freibetrag auszurechnen hat, um rückwirkende neue Bescheide zu erstellen.
Da die verwaltungsbürokratischen Kosten in diesem Zusammenhang um ein Vielfaches höher sind als der "Lohn" des arbeitsunfähigen Menschen (welcher dem Grundsicherungsamt mitzuteilen ist), wäre es wünschenswert, wenn der Landschaftsverband in seinem Aktionsplan feststellen würde, dass man mit diesen rausgeschmissenen Bürokratiekosten sehr viel sinnvollere Dinge finanzieren könnte . . .
Von Sabine Fichmann
Heute ein interessanter Artikel für "gelungene" Inklusion in NRW-
www.wz-newsline.de/lokales/wuppertal/inklusion-kritik-an-kinderbetreuung-1.1622529
Diese "gelungene" Inklusion wird sich, so fürchte ich, für die Betroffenen bis ins hohe Alter fortsetzen. Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht!
Von Gisela Maubach
Wenn das Motto "Gemeinsam in Vielfalt - Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention" lautet, dann müsste im Sinne der Vielfalt ja auch die Einrichtungsgebundenheit der Tagesstruktur von Menschen mit geistiger Schwerstbehinderung aufgelöst werden, so dass diese Eingliederungshilfe dann tatsächlich auch für wirkliche Eingliederung in die Gesellschaft verwendet werden darf.
Man darf gespannt sein, mit welchen Inhalten dieses Motto gefüllt wird, denn da zur Zeit noch mehr als 1/4 der gesamten Eingliederungshilfe in "anerkannte" Werkstätten für behinderte Menschen fließt, würde die Vielfalt ad absurdum geführt, wenn die Werkstätten nur in Richtung Arbeitsmarkt verlassen werden dürfen, denn auf diese Weise würden sich die Werkstätten zu Auffangbecken Schwerstbehinderter entwickeln.
Wenn tatsächlich über Menschenrechte geredet wird, müsste man auch denjenigen Menschen Rechte einräumen, die sich nicht selbst vertreten können und die ihre Eingliederungshilfe bisher nicht außerhalb von Werkstätten verwenden dürfen.
Es kann nämlich kaum etwas mit Menschenrechten zu tun haben, wenn unter dem Vorwand der Qualtitätssicherung eine zweistellige Anzahl von Menschen mit geistiger Schwerstbehinderung jeweils in einem Raum zusammengefasst werden.
Die Tatsache, dass man diese Form der Eingliederungshilfe in NRW "Teilhabe am Arbeitsleben" nennt, ändert nichts daran, dass die Menschen in diesen großen Schwerstbehinderten-Gruppen unter sich bleiben müssen und in aller Regel weder miteinander kommunizieren noch sich miteinander beschäftigen können.
Mit dem hübschen Namen wird das Ausgeschlossen-Sein nur schöngeredet.
Es wäre auch interessant zu erfahren, wer die Interessen dieser Menschen vertritt, damit mal aufgedeckt wird, dass eine Qualitätssicherung gar nicht möglich sein kann, wenn so viele Menschen mit geistiger Schwerstbehinderung unter sich im selben Raum betreut werden, so dass das Wort "Teilhabe" hier eher eine Sinnentleerung erfährt.
Menschenrechte sehen anders aus als dass die "Eingliederungshilfe" an so große Schwerstbehinderten-Gruppen gebunden sein kann!