Bundesteilhabegesetz jetzt!

Veröffentlicht am von Franz Schmahl

André Nowak
André Nowak
Bild: BBV e.V.

Berlin (kobinet) Behinderung darf nicht länger arm machen. Das fordert die Berliner Behindertenzeitung vor der großen Demonstration am 5. Mai vom Bundeskanzleramt zum Brandenburger Tor. In ihrer Mai-Ausgabe schreibt André Nowak: "Behinderung ist ein Armutsrisiko. Ist man in Folge einer Behinderung auf Assistenzleistungen angewiesen, ist die Armut für viele Menschen in der Regel vorprogrammiert. Ein Leben lang. Auch Lebenspartner und nahe Angehörige sind mitbetroffen." Selbstbestimmtes Leben und umfassende Teilhabe am Leben in der Gesellschaft seien aber mit einem „Existenzminimum“ plus „Schonvermögen“ nicht möglich, betont der stellvertretende Vorsitzende des Berliner Behindertenverbandes.

"Deswegen fordern Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen seit vielen Jahrzehnten ein bedarfsgerechtes sowie einkommens- und vermögensunabhängiges Bundesteilhabeleistungsgesetz. Es geht nicht um Privilegien, sondern um einen Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile. Man kann auch Chancengleichheit dazu sagen", so Nowak. "Bereits am 11. Mai 1973, also vor 41 Jahren, griff die damals in der Opposition befindliche CDU/CSU-Fraktion diese Forderung in einem Antrag im Bundestag auf. Und es folgten viele weitere Anträge und Gesetzentwürfe, auch von den Linken, den Grünen und der SPD. Geändert hat sich für die Betroffenen bis heute nichts, obwohl dies auch in der seit fünf Jahren rechtskräftigen UN-Behindertenrechtskonvention gefordert wird." Auf dem diesjährigen Europäischen Protesttag am 5. Mai werde deshalb ein Bundesteilhabegesetz gefordert "jetzt, nicht irgendwann und irgendwie, sondern bedarfsgerecht, einkommens- und vermögensunabhängig".

Lesermeinungen zu “Bundesteilhabegesetz jetzt!” (1)

Von behindertenrecht

Genau - Denn fragen sie einmal nichtbehinderte Menschen, welche Unterstützung sie brauchen, um z.B. zum Bäcker zu gehen etc . Die Antwort würde lauten "Keine" .
Das sich ein Mensch der Einkommen hat, mehr kaufen kann als ein Mensch der kein Einkommen hat, ist nachvollziehbar . Aber das ein Mensch der Unterstützung zur inklusiven Teilhabe braucht, diese Unterstützung von seinen Einkommen oder Vermögen bezahlen muss, oder seine Teilhabeleistungen einrichtungsgebunden verwenden muss, anstelle von Inklusion gemeinsam mit Nichtbehinderten, daß ist unerklärbar . Denn Ausgrenzung ist Diskrminierung und macht richtig arm .