Wettbewerb hält Einzug in Werkstättensystem

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Alexander Schweitzer
Alexander Schweitzer
Bild: MSAGD RLP

Mainz (kobinet) Künftig sollen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht nur in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen, sondern auch bei anderen Leistungsanbietern in Anspruch genommen werden können, kündigte der rheinland-pfälzische Sozialminister Alexander Schweitzer gestern auf der Mitgliederversammlung der 36 rheinland-pfälzischen Werkstätten für behinderte Menschen in Trier an. Dort informierte der Minister über den Stand der Reform der Eingliederungshilfe und die zukünftigen Weichenstellungen der Werkstätten für die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

"Mit der bevorstehenden Zulassung weiterer Anbieter hält der Wettbewerb Einzug in das deutsche Werkstättensystem. Die Einführung erweitert das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen bezüglich Ort, Art und Umfang der Leistung", erklärte Alexander Schweitzer. Das rheinland-pfälzische Sozialministerium werde sich dafür einsetzen, dass für die neuen Anbieter die gleichen Rahmenbedingungen gelten wie für bestehende Werkstätten. "Es ist uns wichtig, die bestehenden hohen Qualitätsstandards zu erhalten", sagte Alexander Schweitzer.

Lesermeinungen zu “Wettbewerb hält Einzug in Werkstättensystem” (1)

Von Gisela Maubach

Sehr geehrter Herr Schweitzer,

wenn künftig die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (!) nicht nur in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen, sondern auch bei anderen Leistungsanbietern in Anspruch genommen werden können, ist das durchaus zu begrüßen, aber wie üblich sind auch hierbei wieder die arbeitsUNfähigen Menschen mit Behinderung von dem von Ihnen erwähnten Wunsch- und Wahlrecht ausgeschlossen.

Um Leistungen zur Teilhabe am Arbeits(!)leben bei anderen Anbietern in Anspruch nehmen zu können, muss der behinderte Mensch nämlich arbeitsfähig sein, so dass die Werkstätten sich zu Sammelbecken Schwerstbehinderter entwickeln, falls sie nur in Richtung Arbeitsmarkt verlassen werden dürfen.

Außerdem teilen Sie mit:
"Nach Auffassung der Länder soll ein Bundesteilhabegeld für volljährige Menschen mit einer wesentlichen Behinderung eingeführt werden. So soll ihnen eine stärkere Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht werden."

Auch hier "vergessen" Sie schon wieder den Personenkreis der schwerstbehinderten Menschen, die nicht für sich selbst sprechen können und bei denen nach Auffassung der Länder das Teilhabegeld auf die Werkstatt-Kosten angerechnet werden soll, so dass ihnen damit kein bisschen mehr Teilhabe ermöglicht werden soll.
Und leider haben Sie sich trotz zahlreicher Nachfragen immer noch nicht zu den Plänen der Länder geäußert, dass ausgerechnet bei diesem Personenkreis auch noch der Nachteilsausgleich in Form des Kindergeldes gestrichen werden soll.

Hierzu warten wir dringend auf Erklärungen, denn auch pflegende Angehörige sind nicht grenzenlos belastbar.