Bildungsbericht mit Impulsen für Inklusion

Veröffentlicht am von Franz Schmahl

Verena Bentele
Verena Bentele
Bild: Irina Tischer

Berlin (kobinet) Der Bildungsbericht setzt nach Ansicht der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen gute Impulse für Inklusion. Der am 13. Juni 2014 vorgestellte Bericht „Bildung in Deutschland 2014“ befasst sich in seinem Schwerpunkt mit dem Thema „Menschen mit Behinderungen im Bildungssystem“, hob Verena Bentele heute in einer Pressemitteilung hervor. Der von Bund und Ländern gemeinsam in Auftrag gegebene Bericht legt eine empirische Bestandsaufnahme zum Bildungswesen in Deutschland vor.

Die Behindertenbeauftragte begrüßte insbesondere die Befassung mit dem wichtigen Thema Inklusion: „Die Bedeutung der schulischen Inklusion für das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung ist inzwischen allseits anerkannt. Es muss jetzt darum gehen, die Grundlagen für das Gelingen von Inklusion im Bildungswesen zu verbessern". Dabei müsse Inklusion in allen Bundesländern den gleichen Stellenwert haben und überall nachhaltig verfolgt werden, hob sie hervor. Zu begrüßen sei, dass in Zukunft alle angehenden Lehrkräfte Basismodule zum Thema Inklusion belegen werden. Verena Bentele betonte: „Die Aus- und Weiterbildung des pädagogischen Personals ist zentral für das Gelingen der schulischen Inklusion. Denn nur durch eine fundierte Ausbildung hat jede Lehrerin und jeder Lehrer den erforderlichen Zugang zur Inklusion.“

Lesermeinungen zu “Bildungsbericht mit Impulsen für Inklusion” (2)

Von Uwe Heineker

Mal angemerkt:

die letzten 41 (!) Jahre wurden eher bildungspolitisch verschlafen:

bereits 1973 (!) sprach der Deutsche Bildungsrat eine Empfehlung zum integrativen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung aus.

Seit 1975 gibt es Konzepte in Deutschland, die zeigen, wie Gemeinsamer Unterricht umgesetzt werden kann.

Diverse Schulversuche wurden seitdem wissenschaftlich begleitet und ausgewertet.

Während die Wirksamkeit vom Gemeinsamen Unterricht zahlreich wissenschaftlich belegt wurde, existiert nicht eine repräsentative Studie, die die Wirksamkeit von Förderschulen belegt.

Hier fragt keiner nach wissenschaftlichen Studien.

Die Argumentation “Wir brauchen erst wissenschaftliche Ergebnisse” wird oft und gerne verwendet, um inklusive Prozesse möglichst auf die lange Bank zu schieben - pure Hinhaltetaktik eben ...

Von Dr. Carsten Rensinghoff

Die schulische Inklusion ist sicher ein Teil, dem sich die bunte Bundesrepublik Deutschland in hohem Maße stellen muss. Aber was kommt nach der Schule? Meine Erfahrung in der bunten bundesdeutschen Inklusionsforschung zeigt, dass sich die Bemühungen tatsächlich und ausschließlich auf das Feld Schule beschränken. Das, was danach kommt, wird von dieser Inklusionsforschung nicht in den Blick genommen. Vielleicht ist die Inklusion, das Folgende ist aber nur meine Meinung und keine Behauptung tatsächlicher Art - und diesen Zusatz führe ich an, um evtl. strafrechtlichen Maßnahmen vorzubeugen -, in vielen Bundesländern - und Bremen scheint hier aber wohl, nach der Gesetzeslage dort zu urteilen, eine Ausnahme zu sein - aber auch gar nicht gewollt, weil erwachsene und sich eine eigene Meinung bildende Behinderte für die Forschung unbequem sind, weshalb sie dann z. B. in einer WfbM ruhig gestellt werden. Die Inklusionsbemühungen müssen sich über den gesamten Lebenslauf erstrecken und dürfen nicht in einer Phase hängen bleiben. So ist es in der bunten Bundesrepublik Deutschland auch nicht üblich - und hier gibt es wenige Leuchtturmprojekte - das qualifizierte behinderte Forscherinnen und Forscher an den sich mit der Inklusion Behinderter befassenden Fakultäten bundesdeutscher Universitäten, Studienakademien und Fachhochschulen forschen und lehren. Hierauf soll die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen Verena Bentele verstärkt ihren Blick werfen und entsprechende politische Forderungen formulieren. Die Forschung und Lehre zum Thema Behinderung soll, so meine zentrale Forderung, ausschließlich durch hierfür qualifizierte behinderte hauptamtliche Dozentinnen und Dozenten an Universitäten, Studienakademien und Fachhochschulen erfolgen.