Bundesteilhabegesetz im Bundestag diskutiert

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Katrin Werner
Katrin Werner
Bild: Irina Tischer

Berlin (kobinet) Der Antrag der Bundestagfraktion DIE LINKE mit dem Titel "Bundesteilhabegesetz zügig vorlegen – Volle Teilhabe ohne Armut garantieren" (Drs. 18/1949) wurde am Donnerstag im Deutschen Bundestag behandelt. Allerdings erst zu später Stunde und ohne wirkliche Diskussion, kritisiert die behindertenpolitische Sprecherin der Linksfraktion Katrin Werner.

"Leider wurde dieser Tagesordnungspunkt so weit in den Abend geschoben, dass keine wirkliche Debatte stattfinden konnte. Alle Wortmeldungen gingen zu Protokoll. Zwischenfragen waren also nicht möglich. Erfreulich, dass die behindertenpolitischen Sprecher aller Fraktionen einmütig ein zügiges Handeln befürworten und mein Kollege von der CDU unser Anliegen, Eckpunkte endlich offen zu legen, aus Sicht seiner Fraktion ernst nahm. Ärgerlich bleibt: immer wieder wird eine gründliche Debatte beschworen. Als müsste man den Stein des Sysiphos den Berg hochrollen. Als hätte es diese Gründlichkeit in der Behindertenbewegung in den letzten sieben Jahren nicht schon gegeben", so das Resümee von Katrin Werner.

Von Regierungsseite sei nichts über den versteckten Kostenvorbehalt im Koalitionsvertrag zur Teilhabegestaltung zu hören gewesen. An dieser Frage würden sich die Geister scheiden. Auch deshalb bekräftigte DIE LINKE: "umfassende Beteiligung braucht eine breite öffentliche Debatte anhand konkreter Vorschläge."

Lesermeinungen zu “Bundesteilhabegesetz im Bundestag diskutiert” (3)

Von Gisela Maubach

Sehr geehrte Frau Werner,

mein Leserbrief richtete sich gegen die im Beitrag erklärte "Gründlichkeit in der Behindertenbewegung".

Im Gesetzentwurf des Forums behinderter Juristinnen und Juristen zur Sozialen Teilhabe ist unter den Änderungen des SGB IX der § 136 Abs. 3 unverändert geblieben, wo es heißt:
"Behinderte Menschen, die die Voraussetzungen für eine Beschäftigung in einer Werkstatt nicht erfüllen, sollen in Einrichtungen oder Gruppen betreut und gefördert werden, die der Werkstatt angegliedert sind."

Von Gründlichkeit sind wir also weit entfernt.

Und "Zuschreibungen von Unfähigkeit" sehe ich bei Menschen mit geistiger Schwerstbehinderung weniger als Problem an als Zuschreibungen von Fähigkeiten, die in der Realität gar nicht vorhanden sind.
Wenn geistig schwerstbehinderte Menschen, die in vollem Umfang arbeitsunfähig sind, per Gesetz für werkstattfähig erklärt werden, bedeutet diese "Werkstattfähigkeit", dass sie in der Werkstatt in großen Schwerstbehinderten-Gruppen unter sich betreut werden - und zwar ohne Alternative, weil die Eingliederungshilfe an den "Arbeitgeber" Werkstatt gebunden ist. Gleichmacherei führt hier also zu entscheidenden Nachteilen.

Das Thematisieren dieser Lebenssituationen kann ich bisher nirgends wahrnehmen, während die Einkommens- und Vermögensfreiheit (für Menschen, die in der Lage sind, Einkommen und Vermögen zu erreichen) mit ausführlichen Darstellungen ihrer Lebenssituationen bei zahlreichen Veranstaltungen mittlerweile das (einzige) Dauer-Thema ist.

Mir ist bewusst, dass die komplexen Zusammenhänge, die unsere volljährigen behinderten Kinder an die Einrichtungen binden, schwer aufzubrechen sind, aber um dies zu erreichen, müssen die Inhalte auf die Tagesordnungen, und abgesehen von pauschalen Forderungen konnte ich bisher keine inhaltliche Diskussion zu dem von mir beschriebenen Personenkreis finden.

Daher bin ich gespannt auf Ihre Stellungnahme zu meinem Schreiben vom April. Auch die behindertenpolitischen Sprecher/innen der anderen Fraktionen werde ich hieran nochmal erinnern und hoffe, dass man hierzu auch noch fraktionsübergreifend in's Gespräch kommt.

Freundliche Grüße
Gisela Maubach

Von Kwerner

Sehr geehrte Frau Maubach,

wir unterstützen Ihre Forderungen schon sehr lange. Das hat Ilja Seifert immer wieder öffentlich erklärt. Und auch ich vertrete, dass volle Teilhabe nicht an „wirtschaftlich verwertbare Leistung“ oder sonstige "Eintritts"bedingungen gekoppelt oder durch Zuschreibungen von Unfähigkeit verweigert werden darf. Ich unterstütze Ihre Position, „dass die Voraussetzung für ein Selbstbestimmungsrecht, das darüber entscheidet, ob man die Werktage gemeinsam mit anderen schwerst(mehrfach)behinderten Menschen in einem Raum verbringen muss, …nicht die Arbeitsfähigkeit sein!“ darf.
Entsprechend fordern wir LINKE in unserem Antrag zum Bundesteilhabegesetz (Drs. 18/1949), die Teilhabeleistungen unabhängig von Einkommen und Vermögen bedarfsgerecht zu gewähren und zwar personengebunden und nicht gebunden an eine Einrichtung. Außerdem wollen wir ein bundeseinheitliches prozessorientiertes Feststellungsverfahren, unabhängig von institutionellen Leistungserbringern. Wir wollen Assistenz in jeder Lebenslage und in jeder Lebensphase, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Unsere Vorschläge gelten für alle Menschen mit Behinderungen. DIE LINKE hat immer erklärt, dass es Selbstbestimmung und ein wirkliches Wunsch- und Wahlrecht nur in einer barrierefreien und inklusiven Infrastruktur geben kann.
Es ist nur leider so, dass (fast) alle unsere Initiativen bisher im Bundestag abgelehnt wurden.
Ihre Anregungen und Kritiken sind übrigens in unseren Antrag eingeflossen und Ihren, an alle Behindertenpolitischen Sprecher gerichteten Brief, werden wir selbstverständlich noch ausführlich beantworten. Was Ihre Zweifel an der Behindertenbewegung betrifft: Sie ist ein Spiegelbild der Unterschiede in der Gesellschaft und agiert doch in politischen Fragen immer wieder auch gemeinsam, wie die Arbeit des Deutschen Behindertenrates zeigt.

Freundliche Grüße
Katrin Werner

Von Gisela Maubach

"Als hätte es diese Gründlichkeit in der Behindertenbewegung in den letzten sieben Jahren nicht schon gegeben", so das Resümee von Katrin Werner.


Sehr geehrte Frau Werner,

wenn es die notwendige Gründlichkeit bereits in "der" Behindertenbewegung gibt, wäre es sehr hilfreich, wenn mal öffentlich thematisiert würde, ob die Eingliederungshilfe für die Tagesstruktur arbeitsunfähiger Menschen mit Behinderung zukünftig ohne die Bindung (!) an eine Einrichtung bedarfsdeckend geleistet werden soll. Selbstbestimmung würde sicherlich dazu führen, dass die Einrichtungen ihre Angebote attraktiver gestalten würden - z.B. kleinere Gruppen, besserer Betreuungsschlüssel.
Hierzu fehlt bisher nicht nur die Gründlichkeit, sondern dieses Thema (d.h. die Teilhabe dieser Menschen) wird bisher gänzlich ignoriert. Auch im Gesetzentwurf "der" Behindertenbewegung sind die entsprechenden "Werkstatt-Paragraphen" weiterhin enthalten.

Leistungen für die Teilhabe am Arbeitsleben haben bisher Vorrang vor Leistungen für die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Wenn dies aber dazu führt, dass man arbeitsUNfähige Menschen grundsätzlich für arbeitsfähig (in der Werkstatt) erklärt, weil man sie auf diese Weise weiterhin an große ("heilpädagogische") Werkstatt-Gruppen binden kann, dann wird die UN-Konvention und der Begriff Inklusion ad absurdum geführt.

Die Voraussetzung für ein Selbstbestimmungsrecht, das darüber entscheidet, ob man die Werktage gemeinsam mit anderen schwerst(mehrfach)behinderten Menschen in einem Raum verbringen muss, darf nicht die Arbeitsfähigkeit sein!

Mein diesbezügliches Schreiben hierzu wurde auch von Ihnen bis heute noch nicht beantwortet.

Es wäre wirklich sehr hilfreich, wenn auch schwerstbehinderte - arbeitsunfähige - Menschen an der erklärten Gründlichkeit teilhaben dürften.

Freundliche Grüße
Gisela Maubach