Diskussion zum Bundesteilhabegesetz in München

Veröffentlicht am von Christian Mayer

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Bild: NETZWERK ARTIKEL 3

München (kobinet) "Kernpunkte für ein Bundesteilhabegesetz", lautet der Titel einer Diskussionsveranstaltung, zu der der Verbund behinderter ArbeitgeberInnen (VbA) München heute um 18.00 Uhr in den Pfarrsaal der Pfarrei St.-Florian München-Riem am Platz der Menschenrechte 2 in 81829 München einlädt.

Vor der Mitgliederversammlung des Vereins stellt dabei der Koordinator der Kampagne für ein gutes Bundesteilhabegesetz Ottmar Miles-Paul die Kernpunkte für ein gutes Bundesteilhabegesetz vor und beschreibt den begonnenen Prozess für die Erarbeitung des von der Bundesregierung versprochenen Gesetzes. Der VbA setzt sich seit vielen Jahren für eine bedarfsdeckende und selbstbestimmte Assistenz für behinderte Menschen und vor allem für eine einkommens- und vermögensunabhängige Ausgestaltung der Unterstützungen ein. "Es kann nicht sein, dass diejenigen, die aufgrund ihrer Behinderung auf Assistenz angewiesen werden, arm gemacht werden und lebenslang im Sozialhilfesystem verbleiben", erklärte Andreas Vega vom Vorstand des VbA München. Behinderte Menschen, die Unterstützung vom Sozialamt bekommen, dürfen nicht mehr als 2.600 Euro ansparen und ein großer Teil ihres Einkommens wird zudem angerechnet. "Zudem werden die PartnerInnen behinderter Menschen mit in die Armut gezogen, da das Paar dann zusammen nur 3.214 Euro ansparen darf. Das ist alles andere als familienfreundlich", so Andreas Vega. Interessierte sind herzlich zu dieser Veranstaltung eingeladen.

Link zu weiteren Infos zur Kampagne für ein gutes Bundesteilhabegesetz

Lesermeinungen zu “Diskussion zum Bundesteilhabegesetz in München” (2)

Von Inge Rosenberger

Den Worten von Gisela Maubach schließe ich mich an und fordere, dass die Bedürfnisse von Menschen, die nicht für sich selbst sprechen können, endlich in allen Planungen und Projekten berücksichtigt werden.
Das Motto "Nichts über uns - ohne uns!" kann und darf nicht nur für leistungsfähige Menschen mit Behinderung gelten. Aber nach wie vor fehlt jede öffentliche Äußerung zu Forderungen der Eltern - von Unterstützung ganz zu schweigen. Ich befürchte, dass die Fixierung auf die wirtschafliche Leistungsfähigkeit zu ausgeprägt ist, um Menschen mit einer geistigen Behinderung als gleichberechtigt anzusehen.
Mit welchem Recht werden meiner Tochter Leistungen verweigert, die die leistungsfähige Menschen mit Behinderung für sich selbst als völlig selbstverständlich ansehen? Ich befürchte, dass die Gefahr der Exklusion in dieser Pseudo-Inklusion mit der Umsetzung des GST rapide ansteigen wird.

Von Gisela Maubach

Bei jeder Berichterstattung zur Teilhabe geht es mittlerweile nur noch um die Einkommens- und Vermögensfreiheit.
Ich vermisse immer noch das Thema Selbstbestimmungsrecht bei der Gestaltung der Tagesstruktur von Menschen, die aufgrund ihrer geistigen Schwerstbehinderung niemals in der Lage sind, Einkommen und Vermögen zu bilden. Es darf nicht sein, dass die Eingliederungshilfe für die Tagesstruktur dieser Menschen weiterhin an Einrichtungen gebunden bleibt, wo sie in großen Schwerstbehinderten-Gruppen unter sich jeweils innerhalb eines Raumes betreut werden.

Inklusion bedeutet nicht, dass nur Menschen mit Behinderungen teilhaben dürfen, die aufgrund ihrer Fähigkeiten in der Lage sind, Einkommen und Vermögen zu bilden!

Und es bedeutet auch nicht, dass es bei der Tagesstruktur nur die Alternative zwischen Werkstatt und "richtigem" Arbeitsplatz geben kann, denn dann blieben arbeitsUNfähige Menschen mit Behinderung dauerhaft unter sich ausgeschlossen.

Es wird Zeit, dass bei der Einseitigkeit der Teilhabe-Tagesordnungen auch an die ursprüngliche Bedeutung des Begriffes Inklusion gedacht wird, denn Inklusion bedeutet keineswegs nur Einkommens- und Vermögensfreiheit, wovon von vornherein alle Menschen ausgeschlossen sind, die zu (!) behindert sind, um überhaupt Einkommen und Vermögen erreichen zu können!