Substantielle Verbesserungen möglich
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Köln (kobinet) Bei einem ExpertInnen-Treffen tauschten sich am Freitag die Mitglieder des Forums behinderter Juristinnen und Juristen, die den Entwurf für ein Gesetz zur Sozialen Teilhabe erarbeitet hatten, über den Stand zur Schaffung eines Bundesteilhabegesetz in Köln aus. Sie waren sich darin einig, dass das Bundesteilhabegesetz eine große Chance für substantielle Verbesserungen für die Teilhabe behinderter Menschen bietet, die genutzt werden müsse.
Die TeilnehmerInnen zeigten sich erfreut darüber, dass der Entwurf für ein Gesetz zur Sozialen Teilhabe des Forums behinderter Juristinnen und Juristen in den letzten Monaten auf solch eine große Resonanz gestoßen ist und die Beteiligung behinderter Expertinnen und Experten auf einem guten Weg ist. Nun gelte es, die einzelnen Themenfelder des zu schaffenden Bundesteilhabegesetzes gezielt und fundiert zu bearbeiten. Dabei gehe es längst nicht nur um die Abschaffung der Anrechnung des Einkommens und Vermögens auf Leistungen für behinderte Menschen - so wichtig dies auch sei. Die Vorschläge der behinderten Juristinnen böten eine Vielzahl von längst überfälligen Reformvorschlägen, um die Teilhabe aller behinderten Menschen am Leben mitten in der Gesellschaft im Sinne der Inklusion sicher zu stellen. Dabei dürften gerade Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf in der öffentlichen und fachlichen Diskussion nicht aus dem Blick verloren werden.
Neben der schon jahrzehnte lang geforderten Abschaffung der Anrechnung des Einkommens und Vermögens und der damit verbunden Herauslösung der Unterstützungen für behinderte Menschen aus dem Sozialhilferecht, müsse vor allem der Blick darauf gerichtet werden, dass die Persönliche Assistenz für behinderte Menschen in unterschiedlichen Lebensbereichen ein zentraler Schlüssel zur Selbstbestimmung darstellt. Der Ansatz der Persönlichen Budgets biete gerade auch für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf eine Chance, neue Wege zu gehen. Bei der Diskussion zum Teilhabegeld machten die Juristinnen und Juristen deutlich, dass es sich hierbei nicht vorrangig um eine Verschiebung von Mitteln zugunsten der Kommunen gehen dürfe, sondern dass hier auch entscheidende Verbesserungen für die Teilhabe behinderter Menschen erreicht werden müssten.
Die Mitglieder des Forums behinderter Juristinnen und Juristen bekräftigten ihr Engagement bei der Entwicklung des Bundesteilhabegesetzes mitzuwirken, forderten jedoch behinderte Menschen und ihre Verbände auf, sich aktiv in die laufenden Diskussionen einzumischen. Vor allem gelte es, auch die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und die Regierungen der Bundesländer für das Thema und die Anliegen behinderter Menschen zu sensibilisieren. Erste Veranstaltungen mit Bundestagsabgeordneten vor Ort in den Wahlkreisen hätten bereits eine positive Resonanz gezeigt. Hier seien weitere Initiativen dringend nötig.
Link zu weiteren Informationen zur Kampagne für ein gutes Bundesteilhabegesetz
Von Gisela Maubach
Zitat aus dem Beitrag:
"Der Ansatz der Persönlichen Budgets biete gerade auch für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf eine Chance, neue Wege zu gehen."
Für arbeitsunfähige Menschen mit geistiger Schwerstbehinderung ist so eine Chance bisher nicht erkennbar, denn wenn die Gelder, die an die Werkstatt gezahlt werden, offiziell "Teilhabe am Arbeitsleben" heißen, dann ist die Werkstatt im Umkehrschluss der einzig mögliche "Arbeitgeber" für arbeitsunfähige Menschen.
Und weil Teilhabe am Arbeitsleben immer vorrangig gegenüber Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ist, ist das Persönliche Budget für diese Menschen - zumindest bisher - doch keine Chance, neue Wege zu gehen.