Gebärdensprache in der Vorschule

Veröffentlicht am von Franz Schmahl

Karin Kestner
Karin Kestner
Bild: Verlag Karin Kestner oHG

Schauenburg (kobinet) Gebärdensprachdolmetscher für ein gehörloses Kind auch für die Vorschulmodule im Kindergarten wurden jetzt gerichtlich bestätigt. "Einem gehörlosen Kindergartenkind steht auch das Recht auf Gebärdensprachdolmetscher während der Vorschulmodule zu. Der Beschluss des Sozialgerichtes Kassel ist eindeutig zu Gunsten des gehörlosen Kindes ausgefallen", informierte heute Karin Kestner auf ihrer Webseite.

"Auch gehörlose Kindergartenkinder haben das Recht, wie jedes andere Kind auch, an Angeboten zur Vorschule (Vorbereitung für die Schule) teilzunehmen und diese dann gedolmetscht zu bekommen. Nur so können sie verstehen und werden verstanden", meint die Gebärdensprachdolmetscherin und Verlegerin.