Kabinettsumbildung in Rheinland-Pfalz

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Wappen von Rheinland-Pfalz
Wappen von Rheinland-Pfalz
Bild: RLP

Mainz (kobinet) In Rheinland-Pfalz schlagen derzeit die politischen Wellen hoch, denn Ministerpräsidentin Malu Dreyer wird heute eine massive Umbildung ihres Kabinetts verkünden. Davon ist Medienberichten zufolge auch das Sozialministerium und damit auch der Vorsitz, der für die Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes wichtigen, Arbeits- und Sozialministerkonferenz betroffen, den Rheinland-Pfalz derzeit inne hat.

Nach dem angekündigten Rücktritt des Fraktionsvorsitzenden der SPD Landtagsfraktion Hendrik Hering wird erwartet, dass der bisherige rheinland-pfälzische Sozialminister Alexander Schweitzer den Fraktionsvorsitz zukünftig übernehmen und damit sein Amt als Sozialminister des Landes Rheinland-Pfalz nächste Woche aufgibt. Alexander Schweitzer ist derzeit auch der Vorsitzende der Arbeits- und Sozialministerkonferenz, der sich immer wieder für ein umfassendes Bundesteilhabegesetz stark gemacht hat. Als seine Nachfolgerin wird die frühere Drogenbeauftragte der Bundesregierung Sabine Bätzing-Lichtenthaler gehandelt. Sie hätte dann kurz nach ihrer Ernennung zur Sozialministerin auch die Aufgabe die nächste Arbeits- und SozialministerInnenkonferenz als Vorsitzende zu leiten, die am 26. und 27. November in Mainz stattfindet.

Die Behindertenverbände hoffen nun, dass sich die neue rheinland-pfälzische Sozialministerin schnell in das Thema Bundesteilhabegesetz einarbeitet und sich wie ihr Vorgänger für die Selbstbestimmung, Inklusion und gleichberechtigte Beteiligung behinderter Menschen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention und für ein gutes Bundesteilhabegesetz einsetzt.

Lesermeinungen zu “Kabinettsumbildung in Rheinland-Pfalz” (1)

Von Gisela Maubach

Da bleibt ja zu hoffen, dass der Nachfolger oder die Nachfolgerin von Alexander Schweitzer nun auch die Frage beantwortet, wie mit dem Plan innerhalb des Protokolls der Arbeits- und Sozialministerkonferenz umgegangen werden soll, wonach der Nachteilsausgleich (Kindergeld) derjenigen gestrichen werden soll, die ihn auf andere Weise nicht geltend machen können.

Die Tatsache, dass die ASMK - insbesondere Herr Schweitzer - zur geplanten Streichung des Kindergeldes bisher geschwiegen hat, lässt kaum vermuten, dass man bereits erkannt hat, dass es sich beim Kindergeld für erwachsene behinderte Kinder um deren Nachteilsausgleich handelt.

Dies hat übrigens auch der Bundesfinanzhof in seinem Urteil III R 23/13 am 17.10.2013 festgestellt. Dort ist in Absatz 24 von einem behinderungsbedingten Mehrbedarf die Rede, der durch die Grundsicherungsleistungen nicht erfasst ist.
Und in Absatz 25 wird beschrieben, dass bei Personen, denen im Schwerbehindertenausweis das Merzeichen "H" gewährt wird, von erheblichem zusätzlichen Mehraufwand auszugehen ist, was sich u.a. auch aus dem auf 3.700 EUR erhöhten Behindertenpauschbetrag des § 33b Abs. 3 Satz 3 EStG ergibt.

Wenn die ASMK diesen Nachteilsausgleich streichen will, möge sie bitte auch erklären, wie dieser Bedarf dann ausgeglichen werden soll.

Bemerkenswert sind übrigens auch die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes hinsichtlich der Eingliederungshilfe.
Die Bruttoausgaben der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen teilen sich 2013 in Rheinland-Pfalz wie folgt auf:
88,7 % in Einrichtungen und nur 11,3 % außerhalb von Einrichtungen!
Einen größeren prozentualen Unterschied weisen lediglich die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf.
Es gibt noch viel zu tun auf dem Weg zu einem guten Bundesteilhabegesetz!